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Krankenkassen im Überblick

Krankenkassen in Sachsen-Anhalt: Auswahl und Beiträge

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 8. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Kosten und Beiträge
  5. Beispiel
  6. Typische Fehler und Ausnahmen
  7. Das solltest du prüfen
  8. Fristen und nächste Schritte
  9. Häufige Fragen

Kurz erklärt

In Sachsen-Anhalt kannst du zwischen Krankenkassen wählen, die für deinen Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet sind, und bundesweit wählbaren Kassen. Die konkrete Auswahl hängt auch von deinem Versicherungsstatus und möglichen Einschränkungen ab. Zusatzbeiträge und Satzungsleistungen unterscheiden sich; für konkrete Kassenwerte ist ein geprüfter, aktueller Datenstand nötig.

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Krankenkassen in Sachsen-Anhalt

92 Kassen mit Profil. Zusatzbeitrag laut GKV-Spitzenverband, Stand 14. Oktober 2026. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Der Zusatzbeitrag ist nur ein Kriterium, Leistungen, Service und Wählbarkeit unterscheiden sich.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Sachsen-Anhalt können sowohl regional geöffnete als auch bundesweit geöffnete Krankenkassen infrage kommen.
  • Ob du eine bestimmte Kasse wählen darfst, hängt unter anderem von ihrem Öffnungsgebiet und deiner persönlichen Situation ab.
  • Der Zusatzbeitrag ist kassenabhängig. Konkrete Werte sollten nur mit geprüftem Datenstand verglichen werden.
  • Der Sitz einer Krankenkasse sagt nicht allein aus, ob sie für dich wählbar ist.
  • Sachsen-Anhalt ist nicht Sachsen: Die besondere Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags in Sachsen gilt nicht für Sachsen-Anhalt.

Erklärung / Hintergrund

Die gesetzliche Krankenversicherung besteht aus vielen Krankenkassen. Einige sind bundesweit geöffnet, andere nehmen Mitglieder nur in bestimmten Regionen oder unter bestimmten Voraussetzungen auf. Für Versicherte in Sachsen-Anhalt zählt deshalb nicht nur, wo eine Kasse ihren Sitz hat, sondern vor allem, ob sie für deinen Wohnort, deinen Beschäftigungsort oder deine berufliche Gruppe geöffnet ist.

Die Auswahl kann sich außerdem nach deinem Versicherungsstatus richten. Für Pflichtversicherte gelten andere Voraussetzungen als etwa für freiwillig Versicherte. Bei bestimmten Kassen können zusätzliche Zugangsvoraussetzungen bestehen. Prüfe daher vor einer Wahl die Angaben der Kasse und die für dich geltenden Regeln.

Die Übersicht oben zeigt die in Sachsen-Anhalt wählbaren Kassen und ihre Zusatzbeiträge mit Datenstand, getrennt nach bundesweit und regional geöffnet. Ein fehlender Eintrag ist kein Beleg dafür, dass eine Kasse die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht anbietet.

So läuft es in der Praxis

Regionale und bundesweit geöffnete Kassen

Eine regional geöffnete Kasse kann für Sachsen-Anhalt oder für bestimmte Gebiete des Landes zugänglich sein. Bundesweit geöffnete Kassen ermöglichen grundsätzlich eine Wahl über Ländergrenzen hinweg. In beiden Fällen können persönliche Voraussetzungen gelten. Verlass dich daher nicht nur auf eine allgemeine Bezeichnung wie „bundesweit“ oder auf eine Adresse in Sachsen-Anhalt.

Bei einem Vergleich helfen diese Angaben:

  • Öffnungsgebiet und mögliche Zugangsvoraussetzungen
  • aktueller Zusatzbeitrag und dessen Gültigkeitsdatum
  • Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen
  • Serviceangebote und Erreichbarkeit vor Ort oder digital
  • Bedingungen und mögliche Einschränkungen bei Satzungsleistungen

Hier gilt: Kassenprofile mit Zusatzbeitrag und Leistungen findest du über die Übersicht oben.

Was an Sachsen-Anhalt besonders ist

Der Wohnort kann im Alltag für Geschäftsstellen, persönliche Beratung und regionale Versorgungsangebote eine Rolle spielen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die gesetzlichen Grundleistungen einer Kasse je nach Bundesland grundsätzlich verschieden sind. Unterschiede können sich insbesondere bei freiwilligen Satzungsleistungen, Servicewegen und regionalen Angeboten zeigen. Welche konkreten Angebote verfügbar sind, muss für die jeweilige Kasse geprüft werden.

Auch bei den Beiträgen ist eine Abgrenzung wichtig: Der Zusatzbeitrag gehört zur Krankenversicherung und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die Pflegeversicherung ist ein eigener Versicherungszweig. Für 2026 beträgt ihr allgemeiner Beitragssatz 3,6 Prozent; der Arbeitgeberanteil beträgt grundsätzlich 1,8 Prozent. Die abweichende Aufteilung in Sachsen gilt nicht für Sachsen-Anhalt. Gesetzliche Rechengrößen können sich ändern und sollten für das jeweilige Jahr geprüft werden.

Kosten und Beiträge

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent; der tatsächliche Satz deiner Kasse kann davon abweichen. Die Werte werden jährlich angepasst.

Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich gemeinsam. Für andere Gruppen, etwa Selbstständige oder Rentner, gelten eigene Regeln zur Beitragszahlung. Die tatsächliche Belastung hängt außerdem von Einkommen, Versicherungsstatus und möglichen weiteren Faktoren ab. Ein pauschaler Eurobetrag lässt sich deshalb nicht für alle Versicherten in Sachsen-Anhalt nennen.

Ein niedrigerer Zusatzbeitrag allein sagt nicht aus, welche Kasse zu deiner Situation passt. Vergleiche auch, ob eine für dich relevante Mehrleistung angeboten wird, welche Voraussetzungen gelten und ob eine Erstattung begrenzt ist. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Behandlung medizinisch wirksam ist.

Beispiel

Hypothetisches Beispiel: Zwei für eine versicherte Person wählbare Kassen können unterschiedliche Zusatzbeiträge haben. Bei gleichem beitragspflichtigem Einkommen führt ein Unterschied beim Zusatzbeitrag zu einer unterschiedlichen Beitragsbelastung. Wie groß der Unterschied in Euro ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen und vom Versicherungsstatus ab. Für einen konkreten Vergleich müssen die aktuellen Beitragssätze und die persönliche Situation eingesetzt werden.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Nur auf den Kassensitz achten: Entscheidend ist das Öffnungsgebiet und ob du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst.
  • Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag mit dem Beitrag deiner Kasse verwechseln: Der tatsächliche Zusatzbeitrag ist kassenabhängig.
  • Pflegeversicherung und Krankenversicherung vermischen: Das sind unterschiedliche Beitragsbestandteile mit eigenen Regeln.
  • Mehrleistungen als garantiert ansehen: Satzungsleistungen können an Bedingungen, Höchstgrenzen oder bestimmte Nachweise geknüpft sein.
  • Annehmen, dass Leistungen überall identisch sind: Gesetzliche Ansprüche bilden die Grundlage; freiwillige Zusatzangebote können sich unterscheiden.
  • Veraltete Tabellen nutzen: Zusatzbeiträge und Angebotsdetails können sich ändern. Prüfe den Datenstand und die Angaben der jeweiligen Kasse.

Das solltest du prüfen

  • Ist die Kasse für deinen Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet?
  • Erfüllst du mögliche Zugangsvoraussetzungen?
  • Ist der angegebene Zusatzbeitrag aktuell und mit einem Datenstand versehen?
  • Welche Mehrleistungen sind für dich relevant und welche Bedingungen gelten?
  • Gibt es eine erreichbare Geschäftsstelle oder passende digitale Kontaktwege?
  • Welche Regeln gelten für deinen aktuellen Versicherungsstatus und einen möglichen Kassenwechsel?

Fristen und nächste Schritte

Wenn du einen Wechsel erwägst, prüfe zunächst, ob du die gewünschte Kasse wählen darfst und welche Bindungs- oder Wechselregeln für dich gelten. In der Regel gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht bestehen; bei bestimmten Wahltarifen sind Ausnahmen möglich. Die konkreten Voraussetzungen hängen von deiner Situation ab.

Bei einem Wechsel läuft die Anmeldung grundsätzlich über die neue Krankenkasse. Kläre den Ablauf und den frühestmöglichen Wechseltermin direkt mit ihr. Wenn du wegen einer Beitragserhöhung wechseln möchtest, beachte die Mitteilung deiner bisherigen Kasse und lass dir die für deinen Fall geltende Frist bestätigen. Mehr dazu im Beitrag zum Sonderkündigungsrecht.

Häufige Fragen

Welche Krankenkassen sind in Sachsen-Anhalt wählbar?

Das hängt davon ab, welche Kassen für Sachsen-Anhalt geöffnet sind und ob du deren Voraussetzungen erfüllst. Die aktuelle Auswahl mit Datenstand zeigt die Übersicht oben.

Sind bundesweit geöffnete Kassen immer für alle wählbar?

Nicht zwingend. Auch bei einer bundesweiten Öffnung können Voraussetzungen gelten, die mit deinem Versicherungsstatus oder deiner persönlichen Situation zusammenhängen.

Ist der Zusatzbeitrag in Sachsen-Anhalt einheitlich?

Nein. Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag im gesetzlichen Rahmen selbst fest. Für die konkrete Höhe brauchst du den aktuellen Satz der jeweiligen Kasse.

Sind die gesetzlichen Leistungen bei allen Kassen gleich?

Der gesetzliche Leistungsanspruch bildet eine gemeinsame Grundlage. Darüber hinaus können sich freiwillige Satzungsleistungen, Serviceangebote und regionale Angebote unterscheiden.

Gilt in Sachsen-Anhalt die besondere Pflegeversicherungs-Aufteilung für Sachsen?

Nein. Die abweichende Aufteilung betrifft Sachsen, nicht Sachsen-Anhalt. Für die aktuelle Beitragsberechnung gelten die jährlich überprüften Werte und die Regeln zu deiner persönlichen Situation.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
8. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • GKV-Spitzenverband
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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