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Krankenkassen im Überblick

BARMER: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 11. August 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

BARMER ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,29 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
Geöffnet in:
bundesweit
Webseite:
barmer.de

Leistungen im Überblick: BARMER

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (5)
  • Zuschuss für SleepScore App · Betrag 85 €
  • Barmer Familie Plus – Extra-Budget für Schwangerschaft & Neugeborene · Betrag 200 € · 1× je SchwangerschaftRegistrierung im Barmer-Konto/Meine Barmer erforderlich. Belege müssen bis zum 31.03. des Folgejahres eingereicht werden (Osteopathie-Belege: 3-Monats-Frist).
  • Barmer Reiseimpfungen Plus · 100 %Impfung muss von der STIKO empfohlen sein. Belege innerhalb von 6 Monaten über 'Meine Barmer' oder die Online-Geschäftsstelle einreichen. In einigen Bundesländern direkte Abrechnung über die Gesundheitskarte möglich.
  • Barmer Darmkrebsvorsorge PlusAb 40 Jahren, alle 24 Monate. 10 Jahre Karenz nach einer Vorsorge-Koloskopie. Bei auffälligem Ergebnis Folge-Koloskopie erforderlich.
  • 7Mind Meditations-App – 12 Monate kostenfrei · 100 %Barmer-Benutzerkonto erforderlich, Versichertennummer wird zur Abrechnung an 7Mind übermittelt. Erinnerung zur Verlängerung nach 12 Monaten.
Bonusprogramm (10)
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 200 € · je Kalenderjahr
  • Zuschuss Gymondo · Betrag 189 € · je Kalenderjahr
  • Zuschuss 7Mind · Betrag 150 € · je Kalenderjahr
  • Zuschuss für Sleep Score App · Betrag 85 € · je Kalenderjahr
  • Barmer Bonus · Betrag 200 € · je Kalenderjahr
  • Zuschuss Hello Inside · Betrag 99 €
  • HelloBetter App · Betrag 299 € · einmalig
  • Barmer Bonus – Sofortprämie · Betrag 10 € · je KalenderjahrNachweis (Foto/Beleg) einer teilnahmefähigen Aktivität über die 'Meine Barmer'-App hochladen. Gilt für die jeweils erste im Kalenderjahr eingereichte Aktivität.Quelle
  • Barmer Bonus – Standard-Geldprämie (Punktekonto) · je KalenderjahrAktivitäten bringen je 100 oder 150 Punkte (u.a. digitale Kurse zu Fitness/Ernährung/Rauchstopp/Entspannung, Fitnessstudio-/Sportvereinsmitgliedschaft, Kinderaktivitäten wie Schwimmen/Kampfsport/U-Untersuchungen, …Quelle
  • Barmer Bonus – Top-Geldprämie (Zuschuss zu Gesundheitskosten) · Betrag 200 € · je KalenderjahrEinlösung in 50-Punkte-Schritten gegen Vorlage der Originalrechnung für die jeweilige Gesundheitsleistung. 200 Euro ist die jährliche Obergrenze, kein Festbetrag je Einzelfall.Quelle
Wahltarife (14)
  • F 100 · jährlichPrämie: 100,- € je Kalenderjahr Selbstbehalt: 150,- € je Kalenderjahr Zielgruppe: Mitglieder
  • F 300 · jährlichPrämie: 300,- € je Kalenderjahr Selbstbehalt: 420,- € je Kalenderjahr Zielgruppe: Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen 18.650,- € übersteigen
  • F 450 · jährlichPrämie: 450,- € je Kalenderjahr Selbstbehalt: 650,- € je Kalenderjahr Zielgruppe: Mitglieder, deren beitragspflichtige Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen
  • S 55 · jährlichPrämie: 200,- € je Kalenderjahr Selbstbehalt: 240,- € je Kalenderjahr Zielgruppe: Mitglieder
  • A 200 · jährlichPrämie: 80,- € im ersten, 120,- € im zweiten und 200,- € ab dem dritten Kalenderjahr Zielgruppe: Mitglieder, die im Kalenderjahr, in dem der Tarif gewählt wird, bei der BARMER länger als drei Monate versichert waren
  • KGS22 · jährlichPrämie: 1,00 v.H. der beitragspflichtigen Einnahmen Zielgruppe: Mitglieder, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V nicht abgegeben haben
  • KGS92 · jährlichPrämie: 0,40 v.H. der beitragspflichtigen Einnahmen Zielgruppe: Mitglieder, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 SGB V nicht abgegeben haben
  • KGK15 · jährlichPrämie: 8,00 € monatlich Zielgruppe: Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Geld-zurück-Tarif S · Betrag 200 € · mehrjährigEinkommensunabhängig wählbar. Mindestbindungsfrist 3 Jahre, Kündigung bis 2 Wochen vor Ablauf der Bindungsfrist möglich.Quelle
  • Geld-zurück-Tarif M · Betrag 300 € · mehrjährigAb einem Jahreseinkommen von 18.650 Euro brutto. Mindestbindungsfrist 3 Jahre, Kündigung bis 2 Wochen vor Ablauf.Quelle
  • Geld-zurück-Tarif L · Betrag 450 € · mehrjährigAb einem Jahreseinkommen von 69.750 Euro brutto. Mindestbindungsfrist 3 Jahre, Kündigung bis 2 Wochen vor Ablauf.Quelle
  • Krankengeld-Wahltarif KGS 22 (ab 22. Tag) · 1 % · jährlichBindungsfrist 3 Jahre, dreimonatige Karenzzeit bei Neubuchung (außer bei gesetzlichem Krankengeldanspruch oder Arbeitsunfall). Leistungsbeginn ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.Quelle
  • Krankengeld-Wahltarif KGS 92 (ab 92. Tag) · 0.4 % · jährlichBindungsfrist 3 Jahre, dreimonatige Karenzzeit bei Neubuchung (außer bei gesetzlichem Krankengeldanspruch oder Arbeitsunfall). Leistungsbeginn ab dem 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit.Quelle
  • Krankengeld-Wahltarif KGK 15 (Künstler & Publizisten, ab 15. Tag) · Betrag 8 € · jährlichBindungsfrist 3 Jahre, dreimonatige Karenzzeit bei Neubuchung (außer bei gesetzlichem Krankengeldanspruch oder Arbeitsunfall). Leistungsbeginn ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.Quelle

Das Wichtigste in Kürze

  • BARMER gehört zur Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

BARMER ist eine gesetzliche Krankenkasse. Ersatzkassen (EK) und die Knappschaft sind eigenständige Kassenarten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von BARMER steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist BARMER bundesweit geöffnet. Grundsätzlich können also Versicherte aus ganz Deutschland wählen, wenn sie die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei BARMER sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass BARMER die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von BARMER. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist BARMER eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. BARMER ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von BARMER?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet BARMER?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu BARMER wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
11. August 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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