Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Auf einen Blick
- Zusatzbeitrag
- 2,47 %
- Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
- Kassenart:
- Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
- Geöffnet in:
- Rheinland-Pfalz, Saarland
- Webseite:
- aok.de/pk/rps
- Telefon:
- 08004772000
Leistungen im Überblick: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
Satzungsleistungen (20)
- Arzneimittel der besonderen TherapierichtungenQuelle
- Erweiterte Check-up-Leistung bei RisikofaktorenQuelle
- Förderung digitaler GesundheitskompetenzQuelle
- Digitale VersorgungsprodukteQuelle
- Erweiterte häusliche KrankenpflegeQuelle
- Erweiterte HaushaltshilfeQuelle
- Erweitertes Hautkrebsscreening…Rechnungen vorzulegen. 51/74 § 31 v Kostenerstattung bei Hautkrebsvorsorge über 35 Jahren (1) Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres einen gesetzlichen An- spruch auf ein Hautkrebsscreening. Versicherte …Quelle
- Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder…Kostenerstattung bei erweiterten Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (1) Versicherte Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf die erweiterten Vorsorge- untersuchungen U10, U11 und J2. Der Anspruch …Quelle
- Kinderorthopädische KopforthesenQuelle
- IVF/ICSI-Zuschuss…tation, Belastungserprobung und Arbeitstherapie sowie nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen (§§ 40 - 43a SGB V), - medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) (§ 27a …Quelle
- Medikamentöse Malariaprophylaxe…in den in § 20 i Abs. 1 SGB V genannten Fällen und über die Maßgabe der Ausführungsbestimmungen des Vorstandes zu § 11 der Satzung hinaus Anspruch auf Schutzimpfungen sowie auf die Malaria-Prophylaxe, die we- gen eines …Quelle
- Sonstige NaturheilverfahrenQuelle
- OsteopathieQuelle
- Partner-Geburtsvorbereitungskurs…- Zytomegalie-Test - PH-Selbsttest - nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirk- stoffen Eisen, Magnesium und/oder Folsäure - Unterbringung einer Begleitperson im Elternzimmer, sofern …Quelle
- Professionelle ZahnreinigungQuelle
- Frontzahnretainer-ZuschussQuelle
- Hebammen-RufbereitschaftQuelle
- Erweiterte SchutzimpfungenQuelle
- Arzneimittel in der SchwangerschaftQuelle
- Sportmedizinische Untersuchung und Beratung…sportmedizinischer Untersuchung (1) Versicherte können einmal je Kalenderjahr eine sportmedizinische Vorsorgeunter- suchung und Beratung in Anspruch nehmen. (2) Voraussetzung ist, dass die sportmedizinische …Quelle
Bonusprogramm (1)
- Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 280.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife
Zu Wahltarife liegen uns für diese Kasse derzeit keine Angaben vor. Das heißt nicht, dass die Kasse sie nicht anbietet. Schau in die Satzung oder frag bei der Kasse nach.
Das Wichtigste in Kürze
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gehört zur Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)“.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
- Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
- Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Überblick und Kassenart
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine gesetzliche Krankenkasse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind regional organisiert. Jede AOK ist für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.
Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.
Beitrag und Zusatzbeitrag
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland steht im Kasten oben und kann davon abweichen.
Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.
Wählbarkeit und Regionen
Laut GKV-Spitzenverband ist AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in diesen Bundesländern geöffnet: Rheinland-Pfalz, Saarland. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.
Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.
Leistungen und Zusatzleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.
Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.
Bonusprogramm und Wahltarife
Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.
Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass AOK Rheinland-Pfalz/Saarland die Leistung nicht anbietet.
Familienleistungen
Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.
Wechsel zu dieser Kasse
Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.
Quellen und Datenstand
Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.
Häufige Fragen
Ist AOK Rheinland-Pfalz/Saarland eine gesetzliche Krankenkasse?
Ja. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)“.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?
Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.
Welche Zusatzleistungen bietet AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?
Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Kann ich zu AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wechseln?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 15. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- GKV-Spitzenverband
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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