Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
Audi BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Auf einen Blick
- Zusatzbeitrag
- 2,60 %
- Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
- Kassenart:
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Geöffnet in:
- bundesweit
- Webseite:
- audibkk.de
- Telefon:
- 0841887887
Leistungen im Überblick: Audi BKK
Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
Satzungsleistungen (7)
- Osteopathie · höchstens 120 € · 4× je KalenderjahrÄrztliche Verordnung erforderlich, Leistungserbringer muss qualifiziert sein.Quelle
- Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie · Betrag 100 € · je KalenderjahrÄrztliche Verordnung erforderlich, Bezug aus Apotheke oder zugelassenem Versandhandel.
- Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschaft · Betrag 200 € · je SchwangerschaftLeistungen müssen von qualifizierten Fachkräften erbracht werden.
- Stationäre neurologische Frührehabilitation in nicht zugelassenen Krankenhäusern · je BehandlungsfallKrankenhausbehandlungsbedürftigkeit muss vorliegen und von einem Arzt bescheinigt sein.
- Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · höchstens 120 € · 1× je KalenderjahrÄrztliche Bescheinigung über Risikofaktoren erforderlich.
- Zusätzliche Kinderorthopädische Hilfsmittel · je BehandlungsfallIndikationsstellung und Verordnung durch spezialisierte Einrichtung oder Facharzt erforderlich.
- Zahngesundheit · Betrag 60 €, höchstens 30 € je Rechnung · je KalenderjahrProfessionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung: schützt Ihre Zähne rechtzeitig vor Karies zweite Zahnsteinentfernung innerhalb eines Kalenderjahres, Bakterientest bei anstehender Parodontosebehandlung, Test zum …
Bonusprogramm (5)
- Arbeitgeberbonus für betriebliche GesundheitsförderungUmsetzung eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach den Kriterien des GKV-Leitfadens Prävention
- Arbeitnehmerbonus für betriebliche GesundheitsförderungTeilnahme an mindestens einem zertifizierten Angebot der betrieblichen Gesundheitsförderung zu 80%
- Bonus für gesundheitsbewusstes VerhaltenInanspruchnahme von zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen, regelmäßigen Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten, einmaligen Gesundheitsuntersuchungen, …
- Arbeitnehmerbonus für die Teilnahme an Maßnahmen der betrieblichen GesundheitsförderungTeilnahme an mindestens einem zertifizierten Angebot der betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitgebers in den Handlungsfeldern bewegungsförderliches Arbeiten, gesundheitsgerechte Ernährung, Suchtprävention oder …
- Bonus für sportliche AktivitätTeilnahme an sportlicher Aktivität im Sportverein, Hochschulsport oder Erwerb des Deutschen Sport- oder Schwimmabzeichens mit regelmäßiger qualitätsgesicherter Vorbereitung, oder regelmäßige sportliche Aktivität in …
Wahltarife (5)
- Wahltarif Prämienzahlung · jährlichPrämie: 1/24 des während der Teilnahme im Kalenderjahr an die Audi BKK gezahlten Jahresbeitrages Zielgruppe: Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als 3 Monate bei der Audi BKK versichert waren
- Wahltarif Krankengeld · jährlichPrämie: monatlich 10 € bis 50 € für Selbständige und unständig Beschäftigte; 5 € bis 45 € für Künstler und Publizisten Zielgruppe: hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, unständig Beschäftigte, nach dem KSVG …
- Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung · jährlichZielgruppe: Versicherte der Audi BKK
- Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme · jährlichZielgruppe: Versicherte der Audi BKK
- Wahltarif besondere Versorgung · jährlichZielgruppe: Versicherte der Audi BKK
Das Wichtigste in Kürze
- Audi BKK gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
- Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
- Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Überblick und Kassenart
Audi BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.
Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.
Beitrag und Zusatzbeitrag
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von Audi BKK steht im Kasten oben und kann davon abweichen.
Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.
Wählbarkeit und Regionen
Laut GKV-Spitzenverband ist Audi BKK bundesweit geöffnet. Grundsätzlich können also Versicherte aus ganz Deutschland wählen, wenn sie die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.
Leistungen und Zusatzleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.
Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei Audi BKK sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.
Bonusprogramm und Wahltarife
Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.
Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass Audi BKK die Leistung nicht anbietet.
Familienleistungen
Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.
Wechsel zu dieser Kasse
Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.
Quellen und Datenstand
Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von Audi BKK. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.
Häufige Fragen
Ist Audi BKK eine gesetzliche Krankenkasse?
Ja. Audi BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von Audi BKK?
Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.
Welche Zusatzleistungen bietet Audi BKK?
Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Kann ich zu Audi BKK wechseln?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 2. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- GKV-Spitzenverband
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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