Kurz erklärt
Eine Satzungsleistung ist eine zusätzliche Leistung, die eine gesetzliche Krankenkasse in ihrer Satzung festlegt. Sie ergänzt den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog und kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Es gelten die jeweiligen Voraussetzungen und Erstattungsregeln.
Eine Satzungsleistung ist eine zusätzliche Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse, die in ihrer Satzung geregelt ist. Die Satzung beschreibt, welche Leistungen die Kasse über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus anbietet und unter welchen Bedingungen Versicherte sie nutzen können. Der gesetzliche Rahmen setzt dabei Grenzen.
Ein mögliches Beispiel ist ein Zuschuss zu bestimmten osteopathischen Behandlungen. Ob eine Krankenkasse einen solchen Zuschuss anbietet, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten sie übernimmt, steht in ihrer Satzung. Das Angebot kann sich zwischen Krankenkassen unterscheiden und auch geändert werden. Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist für sich genommen kein Nachweis dafür, dass eine Behandlung medizinisch wirksam ist.
Satzungsleistungen sind von Pflichtleistungen der GKV zu unterscheiden: Auf gesetzlich vorgesehene Leistungen haben Versicherte bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich Anspruch. Bei einer Satzungsleistung solltest du dagegen die aktuellen Bedingungen deiner Krankenkasse prüfen – zum Beispiel, ob eine ärztliche Empfehlung, eine bestimmte Qualifikation der behandelnden Person oder ein vorheriger Antrag nötig ist. Verbindlich sind die geltende Satzung und die Auskunft deiner Krankenkasse.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 25. Mai 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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