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Krankenkassen im Überblick

BKK Diakonie: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 15. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

BKK Diakonie ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,80 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Betriebskrankenkasse (BKK)
Geöffnet in:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Webseite:
bkk-diakonie.de
Telefon:
0521329876120

Leistungen im Überblick: BKK Diakonie

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (18)
  • Geburtsvorbereitungskurs für den Partner · Betrag 80 €, 100 %, höchstens 80 € · 1× je SchwangerschaftBeide Elternteile bei der BKK Diakonie versichert; Leistungen von nach Hebammengesetz (HebG) anerkannten Hebammen oder solchen, die die Voraussetzungen des § 13 Abs. 4 SGB V erfüllen.Quelle
  • Professionelle Zahnreinigung · Betrag 80 €, höchstens 40 €, höchstens 40 € je RechnungLeistung beim zugelassenen oder nach §13 Abs. 4 SGB V berechtigten Zahnarzt in Anspruch genommen. Detaillierte Rechnungen der Zahnärzte sind vorzulegen.Quelle
  • Hebammen-Rufbereitschaft · Betrag 300 €, höchstens 300 € · 1× je SchwangerschaftFreiberuflich tätige Hebamme; Rufbereitschaft in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche; Hebamme zugelassen gemäß § 134a Abs. 2 SGB V oder § 13 Abs. 4 SGB V; 24-stündige Erreichbarkeit und sofortige Bereitschaft zu …Quelle
  • Jährliche Hautkrebsvorsorge inklusive AuflichtmikroskopieVon Ärzten durchgeführt; Risikofaktor (positive Familienanamnese oder erhöhte Hautpigmentierung) liegt vor; kein Anspruch im Rahmen der Regelversorgung im jeweiligen Kalenderjahr.Quelle
  • Glaukom-VorsorgeVon Ärzten durchgeführt; Risikofaktoren (Sehstörungen, erhöhter Augeninnendruck, Diabetes) liegen vor.Quelle
  • Mammographie zur BrustkrebsfrüherkennungVon Ärzten durchgeführt; Versicherte vor Vollendung des 50. Lebensjahres; Risikofaktoren (diagnostizierte Brustkrebserkrankung im familiären Umfeld) liegen vor.Quelle
  • Ultraschalluntersuchung der Brust (Mamma-Sonographie)Von Ärzten durchgeführt; Risikofaktoren (diagnostizierte Brustkrebserkrankung im familiären Umfeld) liegen vor.Quelle
  • Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) bei RisikofaktorenVon Ärzten durchgeführt; Versicherte vor Vollendung des 35. Lebensjahres; Risikofaktoren (diagnostizierte Vorerkrankungen im familiären Umfeld, z.B. Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen) liegen vor.Quelle
  • Knochendichtemessung bei Osteoporose-RisikoBegründeter Verdacht auf Osteoporose-Risiko; ärztliche Verordnung; weibliche Versicherte ab 55 Jahren, männliche Versicherte ab 65 Jahren; kein Anspruch auf Regelleistung.Quelle
  • Sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und BeratungÄrztliche Bescheinigung über Eignung und Notwendigkeit zur Verhütung/Vermeidung von kardialen/orthopädischen Erkrankungen; Leistung von zugelassenen Vertragsärzten oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten …Quelle
  • Toxoplasmosetest · je SchwangerschaftVon Ärzten durchgeführt oder veranlasst; individueller Untersuchungsanlass; keine Leistung nach Mutterschaftsrichtlinien; Schwangere mit besonderer Infektionsgefahr (z.B. Kontakt mit Katzen).Quelle
  • Osteopathie · Betrag 60 €, 80 %, höchstens 60 €, höchstens 60 € je Sitzung · 4× je KalenderjahrÄrztliche Verordnung; Behandlung medizinisch geeignet; Leistung nicht vom G-BA ausgeschlossen; Leistungserbringer erbringt Leistung in fachlich gebotener Qualität; Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes …Quelle
  • Erstattung nicht verschreibungspflichtiger apothekenpflichtiger Arzneimittel (Homöopathie)Ärztlich verordnet (Privatrezept); nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig; Homöopathie; medizinisch notwendig; Bezug in Apotheke oder zulässigem Versandhandel; Arzt ist Vertragsarzt oder nach §13 Abs. 4 SGB V …Quelle
  • Sportbrillen · Betrag 150 €, 100 %, höchstens 150 € · 1× mehrjährigVersicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; medizinisch notwendige Sehhilfe, geeignet für sportliche Aktivitäten; augenärztliche Verordnung (gemäß § 33 Abs. 2 SGB V) durch zugelassene/berechtigte Fachärzte für …Quelle
  • Anästhesie (Vollnarkose) bei chirurgischer Entfernung von Weisheitszähnen · Betrag 100 €, höchstens 100 € · 1× je KalenderjahrChirurgische Entfernung von Weisheitszähnen; keine Leistung nach G-BA Richtlinie; Leistung muss von Zahnärzten durchgeführt werden.Quelle
  • Primärprävention (Präventionskurse) · Betrag 100 €, 80 %, höchstens 100 € · 2× je KalenderjahrLeistungen genügen den Qualitätskriterien des GKV-Spitzenverbandes (Leitfaden Prävention); Vorlage einer Teilnahmebestätigung und Nachweis über Teilnahme an mindestens 80% der Kurseinheiten.Quelle
  • Erweiterte Schutzimpfungen · 100 % · je KalenderjahrKeine Zuständigkeit anderer Kostenträger (öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitgeber).Quelle
  • Förderung der digitalen GesundheitskompetenzAuf Grundlage der Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 20k Abs. 2 SGB V; Vermittlung von Kompetenzen für die Nutzung digitaler oder telemedizinischer Anwendungen und Verfahren.Quelle
Bonusprogramm (13)
  • Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche · Betrag 10 € · je KalenderjahrGesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche nach § 26 SGB V
  • Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrZahnärztliche Kontrolluntersuchungen nach § 22 Abs. 1 SGB V und Verhütung von Zahnerkrankungen nach §§ 21 und 22 SGB V
  • Schutzimpfungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrSchutzimpfungen nach § 20 i SGB V
  • Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten · Betrag 10 € · je KalenderjahrLeistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach § 25 SGB V
  • Qualitätsgesicherte Leistungen zur primären Prävention · Betrag 10 € · je KalenderjahrQualitätsgesicherte Leistungen zur primären Prävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V
  • Regelmäßige Teilnahme an qualitätsgesicherten sportlichen Aktivitäten · Betrag 10 € · je KalenderjahrTeilnahme an qualitätsgesicherten sportlichen Aktivitäten wie Lauftreff, Nordic Walking Gruppe, Bewegungsangebote in Fitnessstudio oder Sportverein
  • Vorträge/Workshops zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen und Entspannung · Betrag 10 € · je KalenderjahrTeilnahme an Vorträgen/Workshops zur Förderung von Stressbewältigungskompetenzen und Entspannung
  • Vorträge/Workshops zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung · Betrag 10 € · je KalenderjahrTeilnahme an Vorträgen/Workshops zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vorträge/Workshops zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln · Betrag 10 € · je KalenderjahrTeilnahme an Vorträgen/Workshops zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln
  • Vorträge/Workshops zur Aufklärung über gesundheitsförderliche Bewegungsmaßnahmen · Betrag 10 € · je KalenderjahrTeilnahme an Vorträgen/Workshops zur Aufklärung über gesundheitsförderliche Bewegungsmaßnahmen
  • Body Mass Index im Normbereich · Betrag 10 € · je KalenderjahrBody Mass Index liegt in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht im Normbereich
  • Nichtraucher seit mindestens 6 Monaten · Betrag 10 € · je KalenderjahrNichtraucher seit mindestens 6 Monaten
  • Qualifizierte Rückbildungsgymnastik · Betrag 10 € · je KalenderjahrQualifizierte Rückbildungsgymnastik, die durch eine qualifizierte Hebamme im Sinne des Hebammengesetzes erbracht wird
Wahltarife (4)
  • Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung · jährlichTeilnahme für mindestens ein Jahr. Die BKK Diakonie kann für die Teilnahme am Wahltarif eine Prämienzahlung oder die Übernahme der Kosten für zusätzliche Leistungen vorsehen.Quelle
  • Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme · jährlichTeilnahme für mindestens ein Jahr. Die BKK Diakonie kann für die Teilnahme am Wahltarif eine Prämienzahlung oder die Übernahme der Kosten für zusätzliche Leistungen vorsehen.Quelle
  • Wahltarif besondere Versorgung · jährlichTeilnahme für mindestens ein Jahr. Die BKK Diakonie kann für die Teilnahme am Wahltarif eine Prämienzahlung oder die Übernahme der Kosten für zusätzliche Leistungen vorsehen.Quelle
  • Krankengeld-Wahltarif · mehrjährigWahl des Wahltarifs für mindestens drei Jahre. Bei Kündigung vor Ablauf der Mindestbindungsfrist ist der Wahltarif für die Dauer von drei Jahren nach Abschluss des Wahltarifs zu kündigen.Quelle

Das Wichtigste in Kürze

  • BKK Diakonie gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

BKK Diakonie ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von BKK Diakonie steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist BKK Diakonie in diesen Bundesländern geöffnet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei BKK Diakonie sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass BKK Diakonie die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von BKK Diakonie. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist BKK Diakonie eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. BKK Diakonie ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von BKK Diakonie?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet BKK Diakonie?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu BKK Diakonie wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
15. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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