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Krankenkassen im Überblick

AOK Rheinland/Hamburg: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 22. Juli 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

AOK Rheinland/Hamburg ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,29 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Geöffnet in:
Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Webseite:
aok.de/pk/rh
Telefon:
021181950000

Leistungen im Überblick: AOK Rheinland/Hamburg

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (4)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · Betrag 70 €, höchstens 70 € · je KalenderjahrUntersuchung und Beratung durch approbierte Ärzte mit Zusatzausbildung „Sportmediziner“.Quelle
  • Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und GesundheitsförderungAnspruch nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel. Maßnahmen müssen Qualitätsanforderungen des GKV-Spitzenverbandes entsprechen.Quelle
  • Erweiterte Schutzimpfungen (Reiseimpfungen) · 100 %, höchstens 120 € · je KalenderjahrEmpfohlen durch StiKo. Durchführung durch Leistungserbringer nach § 132 e SGB V. Gilt nur für nicht beruflich bedingte Auslandsaufenthalte. Kein anderer Kostenträger zuständig.Quelle
  • Mehrleistungen zur Haushaltshilfe · 52× je BehandlungsfallÄrztliche Bescheinigung erforderlich. Kind unter 14 Jahren oder behindertes Kind im Haushalt lebend. Vorrang von Leistungen nach § 38 Abs. 1 SGB V und §§ 36, 45 b SGB XI.Quelle
Bonusprogramm (1)
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 200.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife

Zu Wahltarife liegen uns für diese Kasse derzeit keine Angaben vor. Das heißt nicht, dass die Kasse sie nicht anbietet. Schau in die Satzung oder frag bei der Kasse nach.

Das Wichtigste in Kürze

  • AOK Rheinland/Hamburg gehört zur Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

AOK Rheinland/Hamburg ist eine gesetzliche Krankenkasse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind regional organisiert. Jede AOK ist für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von AOK Rheinland/Hamburg steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist AOK Rheinland/Hamburg in diesen Bundesländern geöffnet: Hamburg, Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei AOK Rheinland/Hamburg sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass AOK Rheinland/Hamburg die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von AOK Rheinland/Hamburg. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist AOK Rheinland/Hamburg eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. AOK Rheinland/Hamburg ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von AOK Rheinland/Hamburg?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet AOK Rheinland/Hamburg?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu AOK Rheinland/Hamburg wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
22. Juli 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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