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Krankenkassen im Überblick

SKD BKK: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 15. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

SKD BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
2,98 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Betriebskrankenkasse (BKK)
Geöffnet in:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein
Webseite:
skd-bkk.de
Telefon:
0972194490

Leistungen im Überblick: SKD BKK

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (11)
  • Osteopathie · 100 % · 5× je KalenderjahrÄrztliche Verordnung erforderlich; Behandlung durch qualifizierten Osteopathen.
  • Glaukom-Früherkennung · 100 % · 1× je KalenderjahrVersicherte müssen mindestens 40 Jahre alt sein und Risikofaktoren aufweisen.
  • Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung · 100 % · je SchwangerschaftÄrztliche Beratung und Aufklärung erforderlich; Durchführung durch qualifizierte Leistungserbringer.
  • Ärztliche Zweitmeinung Orthopädie · 100 % · je BehandlungsfallIndikation zu einem planbaren orthopädischen Eingriff muss vorliegen.
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR) · 100 % · 1× je KalenderjahrRechnung muss vorgelegt werden.
  • Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz · Betrag 100 €, höchstens 100 € · je KalenderjahrZuschuss wird gewährt, wenn keine Sachleistung möglich ist.
  • Brustkrebsuntersuchung durch MTU · 100 % · 1× je KalenderjahrÄrztliche Bestätigung einer familiären oder medizinischen Vorbelastung erforderlich.
  • Mehrleistungen für kinderorthopädische Hilfsmittel · Betrag 2000 €, höchstens 2000 €Indikationsstellung und Verordnung durch spezialisierte Einrichtung oder Facharzt erforderlich.
  • Früherkennung von Darmkrebs · 100 % · einmaligVorliegen von Risikofaktoren erforderlich.
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · 100 %Ärztliche Bescheinigung und spezifizierte Rechnung erforderlich.
  • Hebammenrufbereitschaft · Betrag 300 €, höchstens 300 € · je SchwangerschaftHebamme muss zugelassen oder berechtigt sein; Rufbereitschaft muss 24-stündige Erreichbarkeit beinhalten.
Bonusprogramm (16)
  • Gesundheitsuntersuchungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrInanspruchnahme von ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen gemäß § 25 Absatz 1 SGB V i. V. m. der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrTeilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gem. § 25 Absatz 2 SGB V oder § 25a SGB V.
  • Schutzimpfungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrInanspruchnahme von Schutzimpfungen gem. § 20i SGB V.
  • Primäre Prävention · Betrag 50 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer qualitätsgesicherten Leistung zur primären Prävention gem. § 20 Absatz 5 SGB V.
  • Sportvereinsmitgliedschaft · Betrag 50 € · je KalenderjahrNachweis der aktiven Mitgliedschaft in einem Sportverein.
  • Fitness-Studio-Besuch · Betrag 50 € · je KalenderjahrRegelmäßiger und aktiver Besuch eines Fitness-Studios, welches den Qualitätsanforderungen entspricht.
  • Sportabzeichen · Betrag 50 € · je KalenderjahrAblegen des deutschen Sportabzeichens nach den Richtlinien des Deutschen Sportbundes oder des deutschen Wanderabzeichens nach den Richtlinien des Deutschen Wanderverbandes.
  • Kinderuntersuchungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrInanspruchnahme von nach § 26 Absatz 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen (U 4 – U 11).
  • Jugenduntersuchung J 1 · Betrag 10 € · je KalenderjahrInanspruchnahme der nach § 26 Absatz 1 SGB V vorgesehene Jugenduntersuchung J 1.
  • Schutzimpfungen für Kinder · Betrag 10 € · je KalenderjahrInanspruchnahme von Schutzimpfungen gem. § 20i SGB V für Kinder.
  • Sportvereinsmitgliedschaft für Kinder · Betrag 25 € · je KalenderjahrNachweis der aktiven Mitgliedschaft in einem Sportverein für Kinder.
  • Präventionsmaßnahmen für Kinder · Betrag 25 € · je KalenderjahrTeilnahme an Präventionsmaßnahmen/Gesundheitsaktionen (z. B. Rückenschule, Kinder-Yoga) oder Ernährungsberatung (ab Vollendung des 6. Lebensjahres).
  • Sportabzeichen für Kinder · Betrag 25 € · je KalenderjahrErwerb eines Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes für Kinder.
  • Schwimmabzeichen für Kinder · Betrag 25 € · je KalenderjahrErwerb eines Schwimmabzeichens (DSV oder DLRG) für Kinder.
  • Babybonus für Kinderuntersuchungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrInanspruchnahme von nach § 26 Absatz 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen (U 1 – U 3) bis zur Vollendung der 8. Lebenswoche.
  • Babybonus für Früherkennungsuntersuchungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrNachweis von speziellen Früherkennungsuntersuchungen gem. Buchstabe C. der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung der 8. Lebenswoche.
Wahltarife (5)
  • Wahltarif Krankengeld · jährlichPrämie: 10€ bis 50€ monatlich für Selbständige, 5€ bis 45€ monatlich für KSVG-Versicherte Zielgruppe: hauptberuflich Selbständige, unständig Beschäftigte, KSVG-Versicherte
  • Wahltarif Prämienzahlung · jährlichPrämie: nicht spezifiziert Zielgruppe: alle Versicherten
  • Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung · jährlichPrämie: nicht spezifiziert Zielgruppe: alle Versicherten
  • Wahltarif besondere Versorgung · jährlichPrämie: nicht spezifiziert Zielgruppe: alle Versicherten
  • Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme · jährlichPrämie: nicht spezifiziert Zielgruppe: alle Versicherten

Das Wichtigste in Kürze

  • SKD BKK gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

SKD BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von SKD BKK steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist SKD BKK in diesen Bundesländern geöffnet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei SKD BKK sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass SKD BKK die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von SKD BKK. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist SKD BKK eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. SKD BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von SKD BKK?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet SKD BKK?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu SKD BKK wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
15. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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