Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
KNAPPSCHAFT ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Auf einen Blick
- Zusatzbeitrag
- 4,30 %
- Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
- Kassenart:
- Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
- Geöffnet in:
- bundesweit
- Webseite:
- knappschaft.de
- Telefon:
- 08007245900
Leistungen im Überblick: KNAPPSCHAFT
Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
Satzungsleistungen (9)
- Fissurenversiegelung der Prämolaren · Betrag 90 €, höchstens 90 € · je KalenderjahrBis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; kariesfreie Prämolaren; Leistung durch zugelassene Vertragszahnärzte oder berechtigte Leistungserbringer; Vorlage der spezifizierten Originalrechnung.Quelle
- Glattflächenversiegelung · Betrag 80 €, höchstens 80 € · einmaligVersicherte vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; während einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Apparaturen; Leistung durch zugelassene Vertragszahnärzte oder berechtigte Leistungserbringer; …Quelle
- Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft · höchstens 200 € · je SchwangerschaftVorlage von Privatrezepten bzw. Originalrechnungen. Beinhaltet Rufbereitschaft Hebamme, zusätzliche Beratungen, ärztliche Leistungen zur medizinischen Vorsorge (Zytomegalie-Test, Varizellen-Test, Parvovirus-B19-Test, …Quelle
- Osteopathie · 80 %, höchstens 150 €, höchstens 30 € je Behandlung · je KalenderjahrBehandlung dient der Heilung, Verhütung von Verschlimmerung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden; nicht vom G-BA ausgeschlossen; Vorlage ärztlicher Bescheinigung und Rechnung; Leistung durch qualifizierten …Quelle
- Weitere Naturheilverfahren · 80 %, höchstens 50 € · je KalenderjahrBehandlung dient der Heilung, Verhütung von Verschlimmerung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden; nicht vom G-BA ausgeschlossen; Vorlage ärztlicher Bescheinigung und Rechnung; Leistung durch qualifizierten …Quelle
- Erweiterte Hautkrebsvorsorge bei RisikofaktorenVorlage der spezifizierten Originalrechnung; Leistung durch zugelassenen Vertragsarzt oder berechtigten Leistungserbringer.Quelle
- ZweitmeinungQuelle
- HaushaltshilfeHaushaltshilfe wird auch gewährt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt …Quelle
- Krankenhausbehandlung und stationäre EntbindungQuelle
Bonusprogramm (3)
Wahltarife (8)
- Wahltarif Selbstbehalt 200 Euro · Betrag 200 € · je KalenderjahrSchriftliche Erklärung zur Wahl des Tarifs; Bindungsfrist von drei Jahren; keine Wahl eines Tarifs nach §§ 66b und 66h; Beiträge werden nicht vollständig von Dritten getragen.Quelle
- Wahltarif Selbstbehalt 800 Euro · Betrag 800 € · je KalenderjahrSchriftliche Erklärung zur Wahl des Tarifs; Bindungsfrist von drei Jahren; keine Wahl eines Tarifs nach §§ 66b und 66h; Beiträge werden nicht vollständig von Dritten getragen.Quelle
- Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit (140 Euro) · Betrag 140 € · je KalenderjahrVolljährige freiwillige Mitglieder mit beitragspflichtigem Jahreseinkommen ab Beitragsbemessungsgrenze; mehr als drei Monate bei der Knappschaft versichert; keine Leistungen in Anspruch genommen (für sich und …Quelle
- Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit (220 Euro) · Betrag 220 € · je KalenderjahrVolljährige freiwillige Mitglieder mit beitragspflichtigem Jahreseinkommen ab Beitragsbemessungsgrenze; mehr als drei Monate bei der Knappschaft versichert; keine Leistungen in Anspruch genommen (für sich und …Quelle
- Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit (300 Euro) · Betrag 300 € · je KalenderjahrVolljährige freiwillige Mitglieder mit beitragspflichtigem Jahreseinkommen ab Beitragsbemessungsgrenze; mehr als drei Monate bei der Knappschaft versichert; keine Leistungen in Anspruch genommen (für sich und …Quelle
- Wahltarif für prosper / proGesund · Betrag 40 € · je KalenderjahrVertragsgemäße Teilnahme an der besonderen Versorgung prosper/proGesund.Quelle
- Wahltarif Kostenerstattung Arzt · 80 % · je KalenderjahrMitglieder, die ihre Beiträge ganz oder teilweise selbst tragen; Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V erforderlich; keine gleichzeitige Teilnahme am Wahltarif Selbstbehalt nach § 66a. Bindungsfrist von einem …Quelle
- Wahltarif Kostenerstattung Zahnarzt · je KalenderjahrMitglieder, die ihre Beiträge ganz oder teilweise selbst tragen; Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V erforderlich; keine gleichzeitige Teilnahme am Wahltarif Selbstbehalt nach § 66a. Bindungsfrist von einem …Quelle
Das Wichtigste in Kürze
- KNAPPSCHAFT gehört zur Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
- Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
- Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Überblick und Kassenart
KNAPPSCHAFT ist eine gesetzliche Krankenkasse. Ersatzkassen (EK) und die Knappschaft sind eigenständige Kassenarten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.
Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.
Beitrag und Zusatzbeitrag
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von KNAPPSCHAFT steht im Kasten oben und kann davon abweichen.
Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.
Wählbarkeit und Regionen
Laut GKV-Spitzenverband ist KNAPPSCHAFT bundesweit geöffnet. Grundsätzlich können also Versicherte aus ganz Deutschland wählen, wenn sie die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.
Leistungen und Zusatzleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.
Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei KNAPPSCHAFT sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.
Bonusprogramm und Wahltarife
Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.
Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass KNAPPSCHAFT die Leistung nicht anbietet.
Familienleistungen
Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.
Wechsel zu dieser Kasse
Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.
Quellen und Datenstand
Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von KNAPPSCHAFT. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.
Häufige Fragen
Ist KNAPPSCHAFT eine gesetzliche Krankenkasse?
Ja. KNAPPSCHAFT ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von KNAPPSCHAFT?
Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.
Welche Zusatzleistungen bietet KNAPPSCHAFT?
Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Kann ich zu KNAPPSCHAFT wechseln?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 21. September 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- GKV-Spitzenverband
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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