Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
BKK Linde ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Auf einen Blick
- Zusatzbeitrag
- 2,99 %
- Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
- Kassenart:
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Geöffnet in:
- bundesweit
- Webseite:
- bkk-linde.de
- Telefon:
- 08001105631
Leistungen im Überblick: BKK Linde
Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
Satzungsleistungen (11)
- Erweiterte häusliche KrankenpflegePflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Dauer auf 12 Wochen je …Quelle
- Erweiterte Haushaltshilfe · 2.5 %Quelle
- Präventionskurse · Betrag 100 €, 100 %, höchstens 100 € · 2× je KalenderjahrMaximal zwei Kurse pro Versicherten und Kalenderjahr. Leistungen von Fremdanbietern müssen Qualitätskriterien des Handlungsleitfadens Prävention genügen. Vorlage einer Teilnahmebestätigung erforderlich.Quelle
- Reiseimpfungen · 100 % · einmaligKein gesetzlicher Anspruch auf Sachleistung nach § 20i Abs. 1 SGB V. Arbeitgeber bietet Impfung nicht unentgeltlich an oder die Durchführung fällt nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers.Quelle
- Erweiterte Geburtshilfe · Betrag 100 €, 100 %, höchstens 100 € · einmaligPartner muss ebenfalls bei der BKK Linde versichert sein.Quelle
- Hebammen-Rufbereitschaft · Betrag 250 €, 100 %, höchstens 250 € · einmaligQuelle
- Mehrleistung Brustkrebsuntersuchung · Betrag 60 €, 100 %, höchstens 60 € · je KalenderjahrFrauen ab dem 30. Lebensjahr.Quelle
- Professionelle Zahnreinigung · Betrag 60 €, 100 %, höchstens 60 € · je KalenderjahrQuelle
- Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz · Betrag 50 €, 100 %, höchstens 50 € · je KalenderjahrQuelle
- Mehrleistung Darmkrebsuntersuchung · Betrag 20 €, 100 %, höchstens 20 € · je KalenderjahrVersicherte ab dem 40. Lebensjahr.Quelle
- Mehrleistung Hautkrebsvorsorge · Betrag 40 €, 100 %, höchstens 40 € · je KalenderjahrVersicherte ab dem 20. Lebensjahr.Quelle
Bonusprogramm (3)
- Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten · je KalenderjahrDie Teilnahme am Bonusprogramm ist freiwillig. Die konkreten Maßnahmen und die damit verbundenen Bonuspunkte sind in der Anlage zu § 14a der Satzung geregelt. Der Bonus wird nach Einreichung der Nachweise und Prüfung …Quelle
- Bonus für qualitätsgesicherte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung · je KalenderjahrTeilnahme an qualitätsgesicherten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Details in der Anlage zu § 14d der Satzung.Quelle
- Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 280.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife (3)
- Wahltarif Krankengeld · monatlichDie Teilnahme am Wahltarif ist freiwillig und erfordert einen gesonderten Antrag. Die genauen Bedingungen und Leistungen sind in § 13a der Satzung geregelt.Quelle
- Wahltarif hausarztzentrierte Versorgung · jährlichDie Teilnahme am Wahltarif ist freiwillig und erfordert einen gesonderten Antrag. Die genauen Bedingungen und Leistungen sind in § 13b der Satzung geregelt.Quelle
- Wahltarif besondere Versorgung · jährlichDie Teilnahme am Wahltarif ist freiwillig und erfordert einen gesonderten Antrag. Die genauen Bedingungen und Leistungen sind in § 13c der Satzung geregelt.Quelle
Das Wichtigste in Kürze
- BKK Linde gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
- Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
- Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Überblick und Kassenart
BKK Linde ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.
Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.
Beitrag und Zusatzbeitrag
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von BKK Linde steht im Kasten oben und kann davon abweichen.
Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.
Wählbarkeit und Regionen
Laut GKV-Spitzenverband ist BKK Linde bundesweit geöffnet. Grundsätzlich können also Versicherte aus ganz Deutschland wählen, wenn sie die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.
Leistungen und Zusatzleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.
Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei BKK Linde sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.
Bonusprogramm und Wahltarife
Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.
Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass BKK Linde die Leistung nicht anbietet.
Familienleistungen
Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.
Wechsel zu dieser Kasse
Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.
Quellen und Datenstand
Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von BKK Linde. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.
Häufige Fragen
Ist BKK Linde eine gesetzliche Krankenkasse?
Ja. BKK Linde ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von BKK Linde?
Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.
Welche Zusatzleistungen bietet BKK Linde?
Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Kann ich zu BKK Linde wechseln?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 15. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- GKV-Spitzenverband
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.


