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Krankenkassen im Überblick

Krankenkassen in Sachsen: Auswahl und Zusatzbeiträge

Redaktion · 5 Minuten Lesezeit · 29. Juli 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

In Sachsen kannst du zwischen Krankenkassen wählen, die im Freistaat geöffnet sind, und bundesweit geöffneten Kassen. Welche Kassen für dich konkret wählbar sind und wie hoch ihr Zusatzbeitrag ist, solltest du anhand geprüfter aktueller Angaben kontrollieren. Bei der Pflegeversicherung gilt in Sachsen außerdem ein abweichender Arbeitgeberanteil.

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Krankenkassen in Sachsen

92 Kassen mit Profil. Zusatzbeitrag laut GKV-Spitzenverband, Stand 14. Oktober 2026. Die Liste ist alphabetisch sortiert. Der Zusatzbeitrag ist nur ein Kriterium, Leistungen, Service und Wählbarkeit unterscheiden sich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Auswahl zählt, ob eine Krankenkasse für deinen Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet ist oder bundesweit Versicherte aufnimmt.
  • Eine regional verankerte Kasse ist zum Beispiel die AOK PLUS. Die vollständige aktuelle Auswahl und die Öffnungsbedingungen müssen vor einer Entscheidung geprüft werden.
  • Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich von Kasse zu Kasse und können sich ändern. Konkrete Werte gehören deshalb immer zu einem klar benannten Datenstand.
  • Sachsen hat eine Besonderheit bei der Pflegeversicherung: Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,3 Prozent statt 1,8 Prozent in den übrigen Ländern. Das betrifft nicht den Beitrag zur Krankenversicherung.

Erklärung / Hintergrund

Regionale und bundesweit geöffnete Kassen

Krankenkassen unterscheiden sich unter anderem darin, in welchem Gebiet sie neue Mitglieder aufnehmen. Manche sind nur in bestimmten Bundesländern oder Regionen geöffnet. Andere sind bundesweit wählbar. Für eine regionale Kasse kann außerdem entscheidend sein, ob du in ihrem Gebiet wohnst oder dort arbeitest. Prüfe die Aufnahmebedingungen direkt für deine Situation; eine Bezeichnung wie „regional“ reicht dafür nicht aus.

Die AOK PLUS ist ein Beispiel für eine regional verankerte Krankenkasse in Sachsen. Welche weiteren Kassen aktuell für deinen Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet sind, zeigt die Übersicht oben mit Datenstand. Eine fehlende Angabe in einer Übersicht bedeutet nicht automatisch, dass eine Kasse dort nicht geöffnet ist.

Die Übersicht oben zeigt die in Sachsen wählbaren Kassen mit Zusatzbeitrag und Datenstand. Sie enthält bundesweit und regional geöffnete Kassen. Betriebs- und branchenbezogene Kassen sind nicht für alle wählbar und erscheinen deshalb erst, wenn du in der Übersicht „Wählbar in“ auf „Alle Kassen“ stellst.

Öffnungsgebiete und Zusatzbeiträge bleiben nicht dauerhaft unverändert. Deshalb nennt die Übersicht oben den Datenstand.

Zusatzbeitrag: Was du vergleichen solltest

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent; der tatsächliche Satz deiner Kasse kann davon abweichen. Diese Werte gelten für den Stand 2026 und werden jährlich angepasst.

Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenversicherungsbeitrag einschließlich des Zusatzbeitrags grundsätzlich anteilig. Bei freiwillig Versicherten und Selbstständigen hängt die Berechnung von der jeweiligen Versicherungssituation und den beitragspflichtigen Einnahmen ab. Ein Vergleich des Zusatzbeitrags allein zeigt daher nicht immer, wie hoch die eigene Belastung ausfällt.

Besonderheit in Sachsen: Pflegeversicherung

In Sachsen ist die Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten anders als in den übrigen Bundesländern. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,3 Prozent; in den anderen Ländern sind es 1,8 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu.

Diese Besonderheit betrifft die Pflegeversicherung, nicht den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist deshalb kein Merkmal, mit dem sich die Zusatzbeiträge der Krankenkassen vergleichen lassen.

So läuft es in der Praxis

  1. Wählbarkeit klären: Prüfe, ob die Kasse in Sachsen geöffnet ist und ob für dich Wohnort, Beschäftigungsort oder eine andere Voraussetzung maßgeblich ist.
  2. Aktuelle Angaben vergleichen: Notiere den Zusatzbeitrag samt Datenstand. Prüfe außerdem Leistungen, Service und Satzungsangebote, die für deinen Alltag relevant sein könnten.
  3. Bedingungen nachlesen: Bei freiwilligen Zusatzleistungen können Anspruch, Umfang und Erstattung an Bedingungen geknüpft sein. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
  4. Eigene Situation berücksichtigen: Beschäftigungsstatus, Einkommen, Familienversicherung und mögliche Wahltarife können für die Entscheidung wichtig sein.

Ein Kassenvergleich sollte daher nicht nur eine Beitragstabelle zeigen. Sinnvoll sind auch Kassenprofile mit Angaben zu Öffnungsgebiet, Leistungen und den jeweiligen Bedingungen. Wo Angaben noch nicht geprüft sind, sollte die Übersicht das kenntlich machen, statt eine Leistung oder Öffnung als nicht vorhanden darzustellen.

Beispiel

Hypothetisches Beispiel: Zwei in Sachsen wählbare Kassen haben unterschiedliche Zusatzbeiträge. Für eine beschäftigte Person kann sich daraus eine unterschiedliche monatliche Aufteilung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber ergeben. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt vom beitragspflichtigen Einkommen und den aktuellen Beitragssätzen ab. Ohne diese Angaben lässt sich kein persönlicher Betrag berechnen.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Nur auf den Zusatzbeitrag schauen: Auch Leistungen, Service, Erreichbarkeit und Satzungsbedingungen können für dich wichtig sein.
  • Eine regionale Kasse für automatisch wählbar halten: Die konkrete Aufnahme hängt von den geltenden Öffnungsbedingungen ab.
  • Zusatzleistungen mit medizinischer Wirksamkeit gleichsetzen: Eine Erstattung durch eine Krankenkasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Behandlung medizinisch wirksam ist.
  • Kranken- und Pflegeversicherung verwechseln: Die abweichende Arbeitgeberbeteiligung in Sachsen betrifft die Pflegeversicherung.
  • Veraltete Beitragstabellen verwenden: Zusatzbeiträge können sich ändern. Achte auf den Datenstand und prüfe ihn bei der Kasse.

Das solltest du prüfen

  • Ist die Krankenkasse für deinen Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet?
  • Ist der Zusatzbeitrag mit einem aktuellen Datenstand angegeben?
  • Welche Bedingungen gelten für Leistungen, die dir wichtig sind?
  • Bist du pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert?
  • Gibt es bei dir einen Wahltarif oder andere Bindungen, die einen Wechsel beeinflussen können?
  • Sind Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung getrennt ausgewiesen?

Fristen und nächste Schritte

Für einen Kassenwechsel gilt in der Regel eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht bestehen. Es gibt Ausnahmen, etwa bei bestimmten Wahltarifen. Prüfe deshalb die Bedingungen deines Tarifs und lass dir von der Krankenkasse bestätigen, welche Frist für dich gilt. Mehr dazu findest du im Beitrag zum Krankenkassenwechsel und zum Sonderkündigungsrecht.

Häufige Fragen

Kann ich jede bundesweit geöffnete Krankenkasse in Sachsen wählen?

Eine bundesweit geöffnete Kasse nimmt grundsätzlich auch Versicherte aus Sachsen auf. Prüfe trotzdem die aktuellen Aufnahmebedingungen und ob du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.

Sind regionale Krankenkassen immer günstiger?

Nein. Ein regionales Öffnungsgebiet sagt nichts darüber aus, wie hoch der Zusatzbeitrag ist oder welche Leistungen für dich passend sind. Vergleiche aktuelle Beiträge und die Bedingungen der Leistungen.

Gilt der sächsische Arbeitgeberanteil auch für den Zusatzbeitrag der Krankenversicherung?

Nein. Die Besonderheit mit dem Arbeitgeberanteil von 1,3 Prozent betrifft die Pflegeversicherung. Der Zusatzbeitrag gehört zur Krankenversicherung und wird bei Beschäftigten grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Wie aktuell sind Zusatzbeiträge?

Sie können sich ändern. Achte bei jeder Angabe auf den Datenstand und prüfe den Beitrag bei der Krankenkasse, bevor du eine Entscheidung triffst.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
29. Juli 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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