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Krankenkassen im Überblick

KKH Kaufmännische Krankenkasse: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 6. August 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,78 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
Geöffnet in:
bundesweit
Webseite:
kkh.de

Leistungen im Überblick: KKH Kaufmännische Krankenkasse

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (13)
  • Schwimmschutzotoplastik · Betrag 80 €, höchstens 80 €, höchstens 80 € je · 2× einmaligMedizinische Notwendigkeit, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Quelle
  • Physiocheck · Betrag 60 €, höchstens 60 €, höchstens 60 € je Jahr · 1× je KalenderjahrKeine Diagnose bestimmter Erkrankungen in den letzten 12 Monaten vor Beantragung.Quelle
  • Sportbrille bei Sehschwäche · Betrag 100 €, höchstens 100 €, höchstens 100 € je · einmaligBis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Quelle
  • Professionelle Zahnreinigung · Betrag 60 €, höchstens 60 €, höchstens 60 € je Jahr · 1× je KalenderjahrQuelle
  • Retainer · Betrag 150 €, höchstens 150 €, höchstens 150 € je · einmaligBis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Quelle
  • Künstliche Befruchtung · 100 %, höchstens 1000 €, höchstens 1000 € je · 3× einmaligEhepaare, die die Altersgrenzen nach § 27a SGB V erfüllen.Quelle
  • Erweitertes HautkrebsscreeningAb dem 20. Lebensjahr.Quelle
  • Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft · Betrag 500 €, höchstens 500 €, höchstens 500 € je Schwangerschaft · 1× je SchwangerschaftQuelle
  • GesundheitsuntersuchungenQuelle
  • Osteopathie · 80 %, höchstens 50 €, höchstens 50 € je Sitzung · 6× je KalenderjahrÄrztliche Empfehlung, anerkannter Leistungserbringer.Quelle
  • Digitale Versorgungsprodukte · einmaligGemäß Anlage 9 der Satzung.Quelle
  • Zusätzliche Untersuchungen für Kinder und Jugendliche · einmaligQuelle
  • Knochendichtemessung · einmaligMedizinische Notwendigkeit.Quelle
Bonusprogramm (2)
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten · je KalenderjahrTeilnahme an Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog (Anlage 2) und Katalog der Zuschussleistungen (Anlage 3).Quelle
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 280.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife (5)
  • Wahltarif Krankengeld 1Freiwillig versicherte hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige, deren Krankengeldanspruch nach dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt.Quelle
  • Wahltarif Krankengeld 2Freiwillig versicherte hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige, deren Krankengeldanspruch nach dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit beginnt.Quelle
  • Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit · jährlichLeistungsfreiheit für ein Kalenderjahr. Bindungsfrist von einem Jahr.Quelle
  • Wahltarif strukturierte BehandlungsprogrammeTeilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten nach § 137f SGB V.Quelle
  • Wahltarif Selbstbehalt · je KalenderjahrVerpflichtung zur Übernahme eines Teils der Kosten bis zur Höhe des Selbstbehalts. Höhe der Prämie und des Selbstbehalts abhängig von den beitragspflichtigen Einnahmen.Quelle

Das Wichtigste in Kürze

  • KKH Kaufmännische Krankenkasse gehört zur Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse. Ersatzkassen (EK) und die Knappschaft sind eigenständige Kassenarten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von KKH Kaufmännische Krankenkasse steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist KKH Kaufmännische Krankenkasse bundesweit geöffnet. Grundsätzlich können also Versicherte aus ganz Deutschland wählen, wenn sie die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei KKH Kaufmännische Krankenkasse sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass KKH Kaufmännische Krankenkasse die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von KKH Kaufmännische Krankenkasse. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist KKH Kaufmännische Krankenkasse eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Ersatzkasse (EK) und Knappschaft“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von KKH Kaufmännische Krankenkasse?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet KKH Kaufmännische Krankenkasse?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu KKH Kaufmännische Krankenkasse wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
6. August 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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