Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
KRONES BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebsbezogene Krankenkasse“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Auf einen Blick
- Zusatzbeitrag
- 2,20 %
- Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
- Kassenart:
- Betriebsbezogene Krankenkasse
- Geöffnet in:
- betriebsbezogen (nur für Mitarbeitende wählbar)
- Webseite:
- krones-bkk.de
- Telefon:
- 09401705200
Leistungen im Überblick: KRONES BKK
Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
Satzungsleistungen (6)
- Osteopathie · 80 %, höchstens 50 € · 6× je KalenderjahrÄrztliche Verordnung erforderlich; Behandlung durch qualifizierten Osteopathen.
- Professionelle Zahnreinigung · Betrag 40 € · 1× je KalenderjahrOriginalrechnung der Zahnarztpraxis erforderlich.
- Kieferorthopädische Behandlung - Retentionsspange · Betrag 150 € · 1× je BehandlungsfallKostenübernahme der vorherigen kieferorthopädischen Behandlung durch die Krones BKK.
- Hebammen-Rufbereitschaft · Betrag 250 € · 1× je SchwangerschaftHebamme muss zugelassen oder berechtigt sein; Originalrechnung erforderlich.
- Qualifizierte ärztliche Zweitmeinung im Bereich der OrthopädieVereinbarung mit nicht zugelassenem Leistungserbringer; Indikation zu orthopädischer Operation oder Therapieentscheidung erforderlich.
- Zusätzliche vorgeburtliche Untersuchungen · Betrag 150 € · 1× je SchwangerschaftÄrztliche Beratung und Aufklärung erforderlich; Originalrechnung erforderlich.
Bonusprogramm (21)
- Ärztliche Gesundheitsuntersuchung · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V (Gesundheitscheck) innerhalb des Antragsjahres
- Krebsvorsorgeuntersuchung · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 2 SGB V (Krebsvorsorgeuntersuchung) innerhalb des Antragsjahres
- Jugendgesundheitsuntersuchung J2 · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung J2 innerhalb des Antragsjahres
- Untersuchung zur Zahngesundheit · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer Untersuchung zur Zahngesundheit nach der Maßgabe der §§ 22 SGB V und 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V innerhalb des Antragsjahres
- Schutzimpfungen · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrNachweis über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 13b Nr. 1 innerhalb des Antragsjahres
- Immunologischer Stuhltest · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrTeilnahme an einem immunologischen Stuhltest je Antragsjahr
- Betriebliche Gesundheitsförderung · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrTeilnahme an einer Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 b SGB V durch den Arbeitgeber je Antragsjahr
- Zertifizierte Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer zertifizierten Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention gem. § 20 Abs. 1 SGB V innerhalb des Antragsjahres
- Veranstaltung im Ausdauersport · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrTeilnahme an einer Veranstaltung im Ausdauersport nach der abschließenden Aufzählung nach Nr. 8 je Antragsjahr
- Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrMitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio je Antragsjahr
- Professionelle Zahnreinigung · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrDurchführung der professionellen Zahnreinigung je Antragsjahr
- Sport- oder Schwimmabzeichen · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrAblegen des Sport- oder Schwimmabzeichens oder eines sonstigen sportlichen Leistungsnachweises je Antragsjahr
- Kinderuntersuchungen U3 bis U9 · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen U3 bis U9 innerhalb des Antragsjahres
- Jugendgesundheitsuntersuchung J1 · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme der nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Jugendgesundheitsuntersuchung J1 innerhalb des Antragsjahres
- Untersuchung nach § 22 Abs. 1 SGB V · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer Untersuchung nach § 22 Abs. 1 SGB V innerhalb des Antragsjahres
- Schutzimpfungen für Kinder · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrNachweis über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V oder § 13b Nr. 1 innerhalb des Antragsjahres
- Veranstaltung im Ausdauersport für Kinder · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrTeilnahme an einer Veranstaltung im Ausdauersport nach der abschließenden Aufzählung nach Nr. 8 innerhalb des Antragsjahres
- Deutsches Sport- oder Schwimmabzeichen für Kinder · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrNachweis der erfolgreichen Absolvierung des Deutschen Sport- oder Schwimmabzeichens oder eines sonstigen sportlichen Leistungsnachweises im Antragsjahr
- Verhaltensbezogene Prävention · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme einer zertifizierten Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention gem. § 20 Abs. 1 SGB V innerhalb des Antragsjahres
- Mitgliedschaft in Sportverein oder Fitnessstudio · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrMitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio je Antragsjahr
- Sport- oder Schwimmabzeichen für Kinder · Betrag 12.5 € · je KalenderjahrNachweis der erfolgreichen Absolvierung des Deutschen Sport- oder Schwimmabzeichens oder eines sonstigen sportlichen Leistungsnachweises im Antragsjahr
Wahltarife (2)
- Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung · jährlichZielgruppe: Versicherte der Krones BKK
- Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme · jährlichZielgruppe: Versicherte der Krones BKK mit spezifischen Erkrankungen
Das Wichtigste in Kürze
- KRONES BKK gehört zur Kassenart „Betriebsbezogene Krankenkasse“.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
- Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
- Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Überblick und Kassenart
KRONES BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebsbezogene Krankenkassen stehen nur dem Personenkreis offen, der zum Trägerunternehmen gehört, in der Regel den Beschäftigten und deren Angehörigen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.
Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.
Beitrag und Zusatzbeitrag
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von KRONES BKK steht im Kasten oben und kann davon abweichen.
Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.
Wählbarkeit und Regionen
Laut GKV-Spitzenverband ist KRONES BKK betriebsbezogen geöffnet. Sie steht nur dem Personenkreis offen, der zum Trägerunternehmen gehört. Prüfe vor einem Wechsel, ob das auf dich zutrifft.
Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.
Leistungen und Zusatzleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.
Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei KRONES BKK sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.
Bonusprogramm und Wahltarife
Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.
Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass KRONES BKK die Leistung nicht anbietet.
Familienleistungen
Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.
Wechsel zu dieser Kasse
Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. Bei dieser Kasse kommt hinzu, dass du zum zugelassenen Personenkreis gehören musst. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.
Quellen und Datenstand
Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von KRONES BKK. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.
Häufige Fragen
Ist KRONES BKK eine gesetzliche Krankenkasse?
Ja. KRONES BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebsbezogene Krankenkasse“.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von KRONES BKK?
Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.
Welche Zusatzleistungen bietet KRONES BKK?
Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Kann ich zu KRONES BKK wechseln?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 15. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- GKV-Spitzenverband
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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