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Krankenkassen im Überblick

BKK exklusiv: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 15. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

BKK exklusiv ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,49 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Betriebskrankenkasse (BKK)
Geöffnet in:
Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Webseite:
bkkexklusiv.de
Telefon:
0513250010

Leistungen im Überblick: BKK exklusiv

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (18)
  • Versiegelung von Glattflächen bei kieferorthopädischer Behandlung mit Multiband · Betrag 150 € · einmaligSpezifizierte Rechnung eines zugelassenen Leistungserbringers erforderlich.
  • Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung · Betrag 150 € · je KalenderjahrKeine Leistung nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vorhanden.
  • Fissuren-Versiegelung · Betrag 150 € · je KalenderjahrKariesfreie Prämolaren im bleibenden Gebiss.
  • Professionelle Zahnreinigung · Betrag 60 € · 2× je KalenderjahrRechnung eines Vertragszahnarztes oder berechtigten Zahnarztes erforderlich.
  • Zusätzliche kinderorthopädische HilfsmittelIndikationsstellung und Verordnung durch spezialisierte orthopädische Einrichtung oder Facharzt erforderlich.
  • Osteopathie · Betrag 50 € · 6× je KalenderjahrÄrztliche Verordnung erforderlich; Behandlung durch qualifizierten Osteopathen.
  • Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie · Betrag 100 € · je KalenderjahrÄrztliche Verordnung auf Privatrezept erforderlich.
  • Nicht zugelassene Leistungserbringer – Stationäre BehandlungKrankenhausbehandlungsbedürftigkeit muss vorliegen und von einem Arzt bescheinigt werden; Kostenvoranschlag erforderlich.
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · 80 %, höchstens 120 €Leistung muss von zugelassenen Vertragsärzten mit Zusatzbezeichnung 'Sportmedizin' erbracht werden.
  • Stationäre Vorsorgeleistung für LebendorganspenderLeistung wird nur gewährt, wenn keine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch andere Leistungsträger gewährt wird.
  • Erweiterte Vorsorgeleistungen · Betrag 100 € · je KalenderjahrErkrankung darf noch nicht vorliegen, aber Risikofaktoren müssen vorhanden sein.
  • Erweiterte Augenuntersuchungen bei Kindern - 'Amblyopie-Untersuchung' · Betrag 25 €Untersuchung durch Facharzt für Kinderheilkunde oder Augenheilkunde; keine bestehende Erkrankung, aber Risikofaktoren vorhanden.
  • Zuschuss für Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt · Betrag 600 € · je SchwangerschaftSpezifische Rechnung und Nachweis über die Schwangerschaft erforderlich.
  • Geburtsvorbereitungskurs für BegleitpersonTeilnahme an Kursen von zugelassenen Hebammen oder berechtigten Leistungserbringern.
  • Hebammenrufbereitschaft · je SchwangerschaftHebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen oder berechtigt sein.
  • Zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen · je SchwangerschaftLeistungen müssen durch zugelassene Ärzte mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden.
  • Nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel bei Schwangerschaft · je SchwangerschaftArzneimittel muss auf Privatrezept verordnet und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sein.
  • Individuelle Beratungsleistungen im Rahmen der Mutterschaft · je SchwangerschaftLeistungen müssen durch zugelassene Hebammen oder berechtigte Entbindungspfleger erbracht werden.
Bonusprogramm (6)
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Früherkennung & Impfungen) · Betrag 10 € · je KalenderjahrQuelle
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten während der Schwangerschaft und im 1. Lebensjahr des Kindes / der Kinder · Betrag 100 € · je SchwangerschaftQuelle
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (Verhaltensprävention) · Betrag 10 € · je KalenderjahrQuelle
  • Arbeitgeberbonus für Maßnahmen der betrieblichen GesundheitsförderungDie Betriebskrankenkasse schließt hierzu mit dem Arbeitgeber für alle oder ausgewählte Betriebsteile einen Bonusvertrag ab. Der Bonusvertrag regelt die Voraussetzungen der Bonusgewährung, die Einzelheiten zur …Quelle
  • Arbeitnehmerbonus für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung · Betrag 100 € · je KalenderjahrDie Betriebskrankenkasse schließt hierzu mit dem Arbeitgeber im Vorfeld einen Bonusvertrag nach § 14b Absatz II ab. Der Bonus wird dem Versicherten in Höhe von 100,00 Euro zu Beginn des Jahres ausgezahlt, wenn für das …Quelle
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 200.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife (5)
  • Wahltarif Selbstbehalt (exklusiv select) · jährlichQuelle
  • Wahltarif Hausarztzentrierte VersorgungQuelle
  • Wahltarif besondere ambulante ärztliche VersorgungQuelle
  • Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme (DMP)Inhalt und Ausgestaltung der strukturierten Behandlungsprogramme ergeben sich aus dem jeweiligen Behandlungsprogramm in der für die jeweilige Erkrankung und die jeweilige Region vom Bundesversicherungsamt zugelassenen …Quelle
  • Wahltarif Krankengeld · monatlichQuelle

Das Wichtigste in Kürze

  • BKK exklusiv gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

BKK exklusiv ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von BKK exklusiv steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist BKK exklusiv in diesen Bundesländern geöffnet: Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei BKK exklusiv sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass BKK exklusiv die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von BKK exklusiv. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist BKK exklusiv eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. BKK exklusiv ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von BKK exklusiv?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet BKK exklusiv?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu BKK exklusiv wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
15. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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