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Kurz erklärt
gkv-helfer.de stützt Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Gesetze, Veröffentlichungen zuständiger Stellen und – bei Kassenleistungen – auf die jeweilige Satzung. Rechengrößen und kassenabhängige Angaben müssen regelmäßig überprüft werden; den Datenstand der Rechengrößen 2026 findest du auf dieser Seite, die Zusatzbeiträge der Kassen werden mehrmals täglich abgeglichen.
Quellen und Arbeitsweise
Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung können davon abhängen, ob es um eine gesetzliche Regel, eine Entscheidung im Einzelfall oder eine freiwillige Zusatzleistung einer Krankenkasse geht. Deshalb sollten Aussagen anhand der jeweils passenden Quelle eingeordnet werden. Die hier beschriebenen Quellen bilden die Grundlage der redaktionellen Recherche für GKV-Themen.
Für gesetzliche Ansprüche und Rahmenbedingungen ist insbesondere das Sozialgesetzbuch V relevant. Bei allgemeinen Informationen zu Gesundheit und Krankenversicherung können Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzend helfen. Für Listen und allgemeine Angaben zu gesetzlichen Krankenkassen kommt außerdem der GKV-Spitzenverband als Quelle in Betracht. Welche konkreten Dokumente und Veröffentlichungen für einzelne Inhalte ausgewertet wurden, ist so dokumentiert: Gesetzestexte beziehen wir von gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz), Beitragssätze und Rechengrößen vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Zusatzbeiträge und Grundsätze zum Kassenwahlrecht vom GKV-Spitzenverband. Satzungs- und Bonusleistungen der Kassen stammen aus der Datenbank von Wendewerk, der Plattform von Ronny Knorr, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Die Rechner nennen die Quelle ihrer Werte, und die einzelnen Beiträge führen ihre Quellen am Ende auf.
Angaben zu einzelnen Krankenkassen
Zusatzleistungen, Erstattungsbedingungen und Bonusangebote können sich zwischen Krankenkassen unterscheiden. Für solche Angaben ist die Satzung der jeweiligen Krankenkasse eine wichtige Quelle. Sie legt fest, welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen angeboten werden. Allgemeine Werbeaussagen oder eine kurze Leistungsbeschreibung ersetzen nicht die Prüfung der geltenden Satzungsregelung.
Informationen zu Aufsicht und Zuständigkeit können je nach Krankenkasse ebenfalls relevant sein. Das Bundesamt für Soziale Sicherung beaufsichtigt einen Teil der gesetzlichen Krankenkassen; nicht jede Kasse fällt in seine Zuständigkeit. Verbraucherzentralen können ergänzende Orientierung zu Verbraucherfragen bieten. Sie ersetzen weder Gesetzestexte noch die verbindlichen Angaben einer Krankenkasse.
Eine Erstattung durch eine Krankenkasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Behandlung medizinisch wirksam ist. Bei Gesundheitsfragen sind medizinische Bewertung und Erstattungsregelung daher getrennt zu betrachten.
Datenstand und Aktualisierung
Beitragssätze, Einkommensgrenzen und weitere Rechengrößen können sich ändern. Gesetzliche Rechengrößen werden regelmäßig neu festgelegt; viele relevante Werte ändern sich jährlich. Auch Zusatzbeiträge, Satzungsleistungen und Bedingungen einzelner Krankenkassen können angepasst werden. Deshalb ist ein früherer Datenstand nicht automatisch für das laufende Jahr maßgeblich.
Der Datenstand dieser Seite ist Oktober 2026 (Rechengrößen 2026). Die Angaben zu einzelnen Kassen wurden zuletzt am 15. Oktober 2026 fachlich geprüft. Aktualisiert wird so: Die Zusatzbeiträge holen wir automatisch aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Die Liste wird mehrmals täglich abgefragt, auffällige Sprünge werden vor der Übernahme angehalten und geprüft. Die Rechengrößen gleichen wir mit den Angaben von Bundesgesundheits- und Bundesarbeitsministerium ab. Die Leistungsdaten der Kassen werden täglich mit der Wendewerk-Datenbank abgeglichen. Redaktionelle Texte werden bei Änderungen der Rechtslage oder der Werte überarbeitet und neu geprüft.
Wenn eine Angabe nicht belastbar geprüft werden konnte, sollte sie nicht als gesicherte Tatsache erscheinen. In Kassenprofilen und Vergleichen sind fehlende oder noch nicht überprüfte Angaben kenntlich zu machen. Bei uns steht dann „nicht angegeben“ oder „keine Angabe“. Das bedeutet nur, dass uns die Angabe nicht vorliegt, nicht, dass die Kasse die Leistung nicht anbietet. Prüfe bei einer konkreten Entscheidung zusätzlich die aktuell geltende Satzung und die Auskunft deiner Krankenkasse.
Korrekturen und Verantwortung
Auch sorgfältig recherchierte Inhalte können veraltet oder unvollständig sein. Zuständig für redaktionelle Inhalte ist Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger. Hinweise auf mögliche Fehler oder überholte Angaben kannst du an service@wendewerk.com senden. Wir prüfen den Hinweis, korrigieren belegte Fehler und vermerken wesentliche Änderungen mit Datum. Mehr dazu auf der Seite Korrekturen.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch eine Krankenkasse, eine unabhängige Beratungsstelle oder medizinisches Fachpersonal. Zur Finanzierung und zu möglichen Interessenkonflikten siehe die Seite Finanzierung: Betreiber ist ein Versicherungsmakler, Krankenkassen zahlen nicht für Platzierungen oder Bewertungen.
