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Rechner und Checks

GKV-Beitragsrechner

Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag berechnen

Ergebnis pro Monat

–

Dein Anteil (Kranken- und Pflegeversicherung)

Beitragspflichtiges Einkommen
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Krankenversicherung gesamt
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davon Arbeitgeber
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Pflegeversicherung gesamt
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davon Arbeitgeber
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Gesamtbeitrag
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    Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Nur Einkommen bis zu dieser Grenze wird verbeitragt.

    Berechnungsgrundlagen: Rechengrößen 2026 (Bundesgesundheitsministerium / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BMAS)). Nicht berücksichtigt: Beitragsabschläge für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung, Sonderregeln für Rentner, Studierende und Midijobber, weitere Einkünfte. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Beitragsbescheid.

    Häufige Fragen zum Beitragsrechner

    Welche Beiträge berechnet der Rechner?

    Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag aus dem eingegebenen Einkommen, getrennt nach Anteil des Versicherten und des Arbeitgebers. Berücksichtigt werden der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz, dein Zusatzbeitrag, die Beitragsbemessungsgrenze und der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose.

    Woher kenne ich den Zusatzbeitrag meiner Kasse?

    Jede Krankenkasse legt ihn selbst fest und weist ihn auf der Website und im Beitragsbescheid aus. Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag; er ist nicht der Wert deiner Kasse.

    Warum weicht das Ergebnis von meiner Gehaltsabrechnung ab?

    Die Abrechnung kann weitere Faktoren enthalten, etwa Beitragsabschläge für mehrere Kinder in der Pflegeversicherung, Sonderregeln im Übergangsbereich (Midijob) oder abweichende Bemessungsgrundlagen. Der Rechner ist eine Orientierung.

    Werden meine Eingaben gespeichert?

    Nein. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen.

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