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Krankenkassen im Überblick

BKK ZF & Partner: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 15. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

BKK ZF & Partner ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,40 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Betriebskrankenkasse (BKK)
Geöffnet in:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Telefon:
0754139081171

Leistungen im Überblick: BKK ZF & Partner

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (5)
  • Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie · Betrag 100 €, höchstens 100 € · je KalenderjahrMedizinisch notwendig; Verordnung durch Arzt auf Privatrezept; Arzneimittel zugelassen und versandhandelsbezogen.Quelle
  • Häusliche Krankenpflege · Betrag 310 €, höchstens 310 € · je KalenderjahrPflegebedürftigkeit mindestens Pflegegrad 2.Quelle
  • HaushaltshilfeGemäß § 38 Abs. 1 SGB V.Quelle
  • Krankengeld bei kontinuierlicher Arbeit · 70 % · je BehandlungsfallArbeitsunfähigkeitQuelle
  • Kostenerstattung Wahlarznei · je BehandlungsfallGemäß § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 129 Absatz 1 SGB V.Quelle
Bonusprogramm (9)
  • Babybonus · Betrag 50 € · einmaligVollständige Inanspruchnahme aller notwendigen Untersuchungen (inklusive Test) und Beratungen im Rahmen der Feststellung der Schwangerschaft entsprechend der Mutterschafts-Richtlinie des G-BA.Quelle
  • Vorsorgebonus Kinder und Jugendliche · Betrag 10 € · je KalenderjahrNachweis von gesundheitsbewusstem Verhalten, z.B. Teilnahme an Kinder- und Jugenduntersuchungen, Impfungen, Zahnvorsorge.Quelle
  • Vorsorgebonus Erwachsene · Betrag 10 € · je KalenderjahrNachweis von gesundheitsbewusstem Verhalten, z.B. Teilnahme an ärztlichen Gesundheitsuntersuchungen, Krebsfrüherkennung, Impfungen, Zahnvorsorge.Quelle
  • Aktivbonus Kinder und Jugendliche · Betrag 10 € · je KalenderjahrAktives Mitglied in Fitnessstudio/Sportverein, Teilnahme an Sportveranstaltungen, Sportabzeichen, qualitätsgesicherte Präventionsleistungen.Quelle
  • Aktivbonus Erwachsene · Betrag 10 € · je KalenderjahrAktives Mitglied in Fitnessstudio/Sportverein, Teilnahme an Sportveranstaltungen, Sportabzeichen, qualitätsgesicherte Präventionsleistungen.Quelle
  • Erhöhter Bonus für Fitness Tracker · Betrag 50 € · je KalenderjahrAnspruch entsteht erneut nach weiteren drei Kalenderjahren.Quelle
  • Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung · Betrag 10 € · je KalenderjahrUmsetzung eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach Kriterien des GKV-Spitzenverbandes. Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (mind. 80% der Kurseinheiten) an einer Maßnahme.Quelle
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten in beruflichen Lebensphasen · Betrag 100 € · einmaligTeilnahme an einer qualitätsgesicherten und zertifizierten Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 5 SGB V. Vereinbarung zwischen BKK und Arbeitgeber. Maßnahme beinhaltet Inhalte aus 4 …Quelle
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 200.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife (4)
  • Wahltarif Prämienzahlung · jährlichLänger als 3 Monate versichert im Kalenderjahr; keine Leistungen zu Lasten der BKK in Anspruch genommen; schriftliche Erklärung zur Teilnahme. Abhängig vom monatlichen Bruttoeinkommen.Quelle
  • Wahltarif hausarztzentrierte VersorgungFreiwillige Teilnahme; umfassende Information des Versicherten vor Abgabe der Teilnahmeerklärung.Quelle
  • Wahltarif besondere Versorgung · 50 % · monatlichFreiwillige Teilnahme; umfassende Information des Versicherten vor Abgabe der Teilnahmeerklärung. Teilnahme an einer besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V.Quelle
  • Wahltarif Krankengeld · 80 % · monatlichBestimmte Versicherungszeiten in der GKV oder im Krankengeldwahltarif. Keine Leistungen zu Lasten der BKK in Anspruch genommen. Schriftliche Erklärung zur Teilnahme.Quelle

Das Wichtigste in Kürze

  • BKK ZF & Partner gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

BKK ZF & Partner ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von BKK ZF & Partner steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist BKK ZF & Partner in diesen Bundesländern geöffnet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei BKK ZF & Partner sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass BKK ZF & Partner die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von BKK ZF & Partner. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist BKK ZF & Partner eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. BKK ZF & Partner ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von BKK ZF & Partner?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet BKK ZF & Partner?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu BKK ZF & Partner wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
15. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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