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Krankenkassen im Überblick

BKK VDN: Zusatzbeitrag, Leistungen und Wechsel

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 15. Oktober 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Überblick und Kassenart
  3. Beitrag und Zusatzbeitrag
  4. Wählbarkeit und Regionen
  5. Leistungen und Zusatzleistungen
  6. Bonusprogramm und Wahltarife
  7. Familienleistungen
  8. Wechsel zu dieser Kasse
  9. Quellen und Datenstand
  10. Häufige Fragen

Kurz erklärt

BKK VDN ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

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Auf einen Blick

Zusatzbeitrag
3,19 %
Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Kassenart:
Betriebskrankenkasse (BKK)
Geöffnet in:
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Webseite:
bkk-vdn.de
Telefon:
0230498260

Leistungen im Überblick: BKK VDN

Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.

Satzungsleistungen (19)
  • Allgemeiner LeistungsumfangQuelle
  • Häusliche KrankenpflegePflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann. Dauer ist auf 8 Wochen …Quelle
  • Primärprävention · 100 %, höchstens 160 € · 2× je KalenderjahrQuelle
  • Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz · Betrag 50 €Sofern eine Leistung im Einzelfall nicht als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden kann.Quelle
  • HPV Schutzimpfung · 100 % · einmaligFür Versicherte im Alter von 18 – 26 Jahren. Übernommen werden 100 v. H. der Kosten des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung (maximal 2,3facher Faktor der GOÄ), sofern keine abweichenden Vereinbarungen nach § 132e …Quelle
  • Influenza Schutzimpfung · 100 % · einmaligÜbernommen werden 100 v. H. der Kosten des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung (maximal 2,3facher Faktor der GOÄ), sofern keine abweichenden Vereinbarungen nach § 132e SGB V mit Kassenärztlichen Vereinigungen …Quelle
  • Meningokokken Schutzimpfung · 100 % · einmaligJeweils bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Übernommen werden 100 v. H. der Kosten des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung (maximal 2,3facher Faktor der GOÄ), sofern keine abweichenden Vereinbarungen nach § 132e SGB …Quelle
  • Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe · 100 % · einmaligQuelle
  • Osteopathie · 80 %, höchstens 40 € · 6× je KalenderjahrQuelle
  • Geburtsvorbereitungskurs für Partner · Betrag 80 € · 1× je SchwangerschaftDer Partner ist bei der BKK VDN versichert. Die BKK VDN erstattet die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs des Partners bis zu 80 EUR.Quelle
  • Rufbereitschaft Hebamme · Betrag 250 € · einmaligDie BKK VDN erstattet die Kosten für die Rufbereitschaft einer Hebamme bis zu 250 EUR.Quelle
  • Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder · Betrag 100 € · 1× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet bis zu 100 EUR für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.Quelle
  • Außervertragliche Psychotherapie · 80 %, höchstens 60 € · 10× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages, maximal 60 EUR je Sitzung für bis zu 10 Sitzungen im Kalenderjahr, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt und eine Kassentherapie nicht zeitnah …Quelle
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel · 80 %, höchstens 100 € · 1× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages, maximal 100 EUR im Kalenderjahr, wenn die Arzneimittel von einem Arzt verordnet wurden.Quelle
  • Brustkrebstastuntersuchung · Betrag 50 € · 1× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet bis zu 50 EUR für die Brustkrebstastuntersuchung durch blinde und sehbehinderte Frauen (Discovering Hands).Quelle
  • Darmkrebsvorsorge · Betrag 50 € · 1× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet bis zu 50 EUR für die Darmkrebsvorsorge für Versicherte ab 40 Jahren.Quelle
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · 80 %, höchstens 100 € · 1× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages, maximal 100 EUR im Kalenderjahr, wenn die Untersuchung von einem Sportmediziner durchgeführt wird.Quelle
  • Tomosynthese · 80 %, höchstens 50 € · 1× je KalenderjahrDie BKK VDN erstattet 80 v. H. des Rechnungsbetrages, maximal 50 EUR im Kalenderjahr, wenn die Tomosynthese im Rahmen einer Mammographie durchgeführt wird.Quelle
  • Ärztliche Zweitmeinung · einmaligQuelle
Bonusprogramm (5)
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten · je KalenderjahrQuelle
  • BoNickel, BoNickel-Prime · je KalenderjahrFür Versicherte ab dem 16. Lebensjahr. Teilnahme an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Vorsorge.Quelle
  • BoNickel-Junior · je KalenderjahrFür Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Teilnahme an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Vorsorge.Quelle
  • Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung · je KalenderjahrTeilnahme an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.Quelle
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 280.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife (4)
  • Wahltarif hausarztzentrierte Versorgung · jährlichTeilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung.Quelle
  • Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme · jährlichTeilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen.Quelle
  • Wahltarif besondere Versorgung · jährlichTeilnahme an besonderen Versorgungsformen.Quelle
  • Wahltarife Krankengeld · monatlichQuelle

Das Wichtigste in Kürze

  • BKK VDN gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
  • Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
  • Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.

Überblick und Kassenart

BKK VDN ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.

Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.

Beitrag und Zusatzbeitrag

Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von BKK VDN steht im Kasten oben und kann davon abweichen.

Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.

Wählbarkeit und Regionen

Laut GKV-Spitzenverband ist BKK VDN in diesen Bundesländern geöffnet: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen. Maßgeblich sind dein Wohn- oder Beschäftigungsort und die gesetzlichen Wahlregeln.

Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.

Leistungen und Zusatzleistungen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.

Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei BKK VDN sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.

Bonusprogramm und Wahltarife

Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.

Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass BKK VDN die Leistung nicht anbietet.

Familienleistungen

Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.

Wechsel zu dieser Kasse

Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.

Quellen und Datenstand

Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von BKK VDN. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.

Häufige Fragen

Ist BKK VDN eine gesetzliche Krankenkasse?

Ja. BKK VDN ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von BKK VDN?

Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Welche Zusatzleistungen bietet BKK VDN?

Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.

Kann ich zu BKK VDN wechseln?

Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
15. Oktober 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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