Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
TUI BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“. Den aktuellen Zusatzbeitrag mit Stand, die Öffnung und die Leistungen aus der Satzung findest du direkt unter dieser Zusammenfassung. Ob ein Wechsel für dich infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Auf einen Blick
- Zusatzbeitrag
- 2,50 %
- Stand: 14. Oktober 2026 · Quelle: GKV-Spitzenverband. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
- Kassenart:
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Geöffnet in:
- bundesweit
- Webseite:
- tui-bkk.de
- Telefon:
- 05341405800
Leistungen im Überblick: TUI BKK
Angaben aus den Satzungen der Kasse, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Die Liste ist keine Bewertung und keine Rangfolge. Maßgeblich sind die aktuelle Satzung und die Auskunft der Kasse.
Satzungsleistungen (6)
- Primärprävention und Gesundheitsförderung · 85 %, höchstens 155 € · 2× je KalenderjahrMaximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr. Für Fremdanbieter: Nachweis über Teilnahme an mindestens 80% der Kurseinheiten.Quelle
- Erweiterte SchutzimpfungenÄrztliche Empfehlung oder Indikation durch Auslandsaufenthalt. Ggf. gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel.Quelle
- Zusätzliche Leistungen zur Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung · 100 %, höchstens 350 € · 1× je KalenderjahrKrankenhauseinweisung oder ärztliche Bestätigung des geplanten operativen Eingriffs liegt vor und Eingriff noch nicht erfolgt. Qualitätsanforderungen an Zweitmeiner müssen erfüllt sein. Indikationsbezogen.Quelle
- Stationäre Behandlung in nicht zugelassenem Krankenhaus · je BehandlungsfallKrankenhausbehandlungsbedürftigkeit bescheinigt, gleichwertige Versorgung, Behandlungsmethode nicht ausgeschlossen, Behandlungs-/Aufnahmevertrag vorlegen, Zustimmung der BKK vor Behandlungsbeginn.Quelle
- Mehrleistung Brustkrebsuntersuchung · Betrag 80 € · 1× je KalenderjahrFamiliäre oder medizinische Vorbelastung bei Brustkrebs (ärztlich bestätigt). Untersuchung veranlasst durch Frauenarzt. Einreichung von Rechnung und ärztlicher Bestätigung.Quelle
- Medizinische Vorsorgeleistungen · Betrag 16 €Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V.Quelle
Bonusprogramm (11)
- Gesundheitsuntersuchung · Betrag 10 € · je KalenderjahrGesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V i. V. m. G-BA Richtlinien
- Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen · Betrag 10 € · je KalenderjahrUntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen gemäß §§ 25 Abs. 2 und 25a SGB V i. V. m. den Krebsfrüherkennungsrichtlinien des G-BA
- Gesundheitsuntersuchung für Kinder und Jugendliche · Betrag 5 € · je KalenderjahrGesundheitsuntersuchung für Kinder und Jugendliche nach § 26 SGB V i. V. m. G-BA Richtlinien
- Schutzimpfung · Betrag 5 € · je KalenderjahrSchutzimpfung nach § 20i SGB V i. V. m. § 12c Satzung. Eine Bonifizierung erfolgt erst mit dem Abschluss der Immunisierung. Kombinationsimpfungen gelten als eine bonifizierbare Maßnahme.
- Zahnärztliche Untersuchung · Betrag 5 € · je KalenderjahrZahnärztliche Untersuchung
- Professionelle Zahnreinigung · Betrag 5 € · je KalenderjahrProfessionelle Zahnreinigung
- Bonus für Schwangere und ihr Baby - Babybonus · Betrag 100 € · je KalenderjahrMutter: Teilnahme an allen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien. Kind: Gesundheitsuntersuchungen U1 und U2 einschließlich aller speziellen Früherkennungsuntersuchungen während der …
- Regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen · Betrag 5 € · je KalenderjahrRegelmäßige Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen gem. § 20 Abs. 5 SGB V
- Regelmäßige Teilnahme an Bewegungsangeboten im Verein oder Fitness-Studio · Betrag 5 € · je KalenderjahrRegelmäßige Teilnahme an Bewegungsangeboten im Verein oder im qualitätsgesicherten Fitness-Studio
- Regelmäßiger Sport unter qualifizierter Leitung · Betrag 5 € · je KalenderjahrRegelmäßiger Sport unter qualifizierter Leitung eines Übungsleiters, nachzuweisen durch Teilnahmebescheinigung oder Urkunde
- Ablegung eines DOSB-Sportabzeichens · Betrag 5 € · je KalenderjahrAblegung eines DOSB-Sportabzeichens, muss zusammen mit einer Maßnahme aus Buchstabe g, h oder i nachgewiesen werden
Das Wichtigste in Kürze
- TUI BKK gehört zur Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag steht oben im Kasten „Auf einen Blick“, mit Stand und Quelle.
- Satzungsleistungen, Bonusprogramm und Wahltarife stehen darunter im Überblick, jeweils mit Quelle.
- Ob ein Wechsel infrage kommt, hängt von deinem Versicherungsstatus, den Wahlregeln und möglichen Tarifbindungen ab.
Überblick und Kassenart
TUI BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse. Betriebskrankenkassen (BKK) sind aus Betrieben hervorgegangen. Viele sind heute für größere Personenkreise geöffnet, manche stehen nur den Beschäftigten des Trägerunternehmens offen. Für Versicherte gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln der GKV. Die Kasse kann sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch Satzungsleistungen ergänzen.
Die Kassenart sagt allein nichts darüber aus, welche Zusatzangebote für dich passen. Entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, deine medizinische Situation und deine Erwartungen an Beratung und Erreichbarkeit.
Beitrag und Zusatzbeitrag
Der Beitrag besteht aus dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent, der ermäßigte 14 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag von TUI BKK steht im Kasten oben und kann davon abweichen.
Prüfe vor einer Entscheidung den Stand der Angabe und ob eine Änderung angekündigt ist. Bei Beschäftigten wird der Beitrag grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, für Selbstständige, freiwillig Versicherte und weitere Gruppen gelten eigene Regeln. Aus dem Zusatzbeitrag allein lässt sich deshalb nicht dein persönlicher Monatsbeitrag ableiten. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Mit dem Beitragsrechner kannst du deinen Beitrag berechnen, mit dem Sparrechner die Differenz zu anderen Kassen.
Wählbarkeit und Regionen
Laut GKV-Spitzenverband ist TUI BKK bundesweit geöffnet. Grundsätzlich können also Versicherte aus ganz Deutschland wählen, wenn sie die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen.
Ob du Mitglied werden kannst, richtet sich nach deinem Versicherungsstatus. Kläre vor einem Wechsel, ob du versicherungspflichtig, freiwillig versichert oder familienversichert bist. Auch ein Wahltarif kann die Wechselmöglichkeiten beeinflussen.
Leistungen und Zusatzleistungen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Leistungen, die im gesetzlichen Rahmen vorgesehen sind. Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und können von Voraussetzungen, ärztlichen Verordnungen oder einer vorherigen Genehmigung abhängen.
Zusätzlich können Kassen Leistungen in ihrer Satzung vorsehen. Welche das bei TUI BKK sind, mit Erstattungsbetrag und Häufigkeit, siehst du im Überblick oben. Eine Erstattung durch die Kasse ist kein Nachweis dafür, dass eine Leistung medizinisch wirksam ist. Prüfe deshalb die Bedingungen der Kasse und den medizinischen Nutzen getrennt. Eine einzelne Leistung kannst du mit dem Leistungsfinder über mehrere Kassen vergleichen.
Bonusprogramm und Wahltarife
Bonusprogramme sind an Aktivitäten, Nachweise und Teilnahmebedingungen geknüpft. Welche Aktivitäten zählen und welche Prämien möglich sind, steht im Überblick oben und in der verlinkten Satzung. Wahltarife haben eigene Teilnahme- und Bindungsbedingungen und können die Wechselmöglichkeiten beeinflussen. Lies die Tarifbedingungen vor einer Teilnahme vollständig.
Fehlen Angaben im Überblick, heißt das nur, dass sie uns nicht vorliegen. Es heißt nicht, dass TUI BKK die Leistung nicht anbietet.
Familienleistungen
Für Familien gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln, zum Beispiel zur beitragsfreien Familienversicherung. Für 2026 liegt die Einkommensgrenze grundsätzlich bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Ob du Angehörige mitversichern kannst, prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check. Zusätzliche Familienangebote einer Kasse hängen von der Satzung ab und stehen, soweit uns bekannt, im Leistungsüberblick.
Wechsel zu dieser Kasse
Ein Wechsel ist nicht allein eine Entscheidung über den Zusatzbeitrag. Prüfe auch, ob die Kasse zu deinem Versicherungsstatus passt und ob die Zusatzangebote für dich nutzbar sind. In der Regel besteht eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Bei bestimmten Wahltarifen gelten Ausnahmen. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan.
Quellen und Datenstand
Gesetzliche Regeln und Rechengrößen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rechengrößen 2026. Zusatzbeitrag, Öffnung und Kassenart stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Satzungsleistungen, Bonusprogramme und Wahltarife stammen aus der Datenbank von Wendewerk, die sie aus den Satzungen der Kassen pflegt. Den jeweiligen Stand nennen die Angaben oben. Maßgeblich ist immer die Auskunft von TUI BKK. Hinweise auf Fehler kannst du an service@wendewerk.com senden, siehe Korrekturen.
Häufige Fragen
Ist TUI BKK eine gesetzliche Krankenkasse?
Ja. TUI BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse der Kassenart „Betriebskrankenkasse (BKK)“.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag von TUI BKK?
Der aktuelle Wert mit Stand steht im Kasten „Auf einen Blick“ oben auf dieser Seite. Er stammt aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 Prozent.
Welche Zusatzleistungen bietet TUI BKK?
Die Satzungsleistungen, das Bonusprogramm und die Wahltarife, die uns vorliegen, stehen im Überblick auf dieser Seite. Fehlende Angaben bedeuten nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung.
Kann ich zu TUI BKK wechseln?
Das hängt von deinem Versicherungsstatus, der Öffnung der Kasse und möglichen Tarifbindungen ab. In der Regel gelten eine zwölfmonatige Bindungsfrist und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Sonderregeln sind möglich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 15. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- GKV-Spitzenverband
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.

