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Lexikon

Wahltarif in der GKV: einfach erklärt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 31. Juli 2026

Kurz erklärt

Ein Wahltarif ist ein freiwilliger Tarif, den gesetzliche Krankenkassen zusätzlich zu den regulären Leistungen anbieten können. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Kasse und Tarif: Manche sehen zum Beispiel eine mögliche Prämie vor, andere einen Selbstbehalt. Prüfe deshalb vor der Entscheidung die Teilnahmebedingungen und mögliche Bindungsfristen.

Ein Wahltarif ist ein freiwilliges Tarifangebot einer gesetzlichen Krankenkasse. Versicherte können sich dafür entscheiden, wenn sie die jeweiligen Teilnahmebedingungen erfüllen. Welche Wahltarife es gibt und wie sie ausgestaltet sind, hängt von der einzelnen Krankenkasse ab. Ein Wahltarif ersetzt nicht die reguläre Mitgliedschaft in der GKV, sondern ergänzt sie um besondere Regeln oder Anreize.

Mögliche Formen sind etwa Tarife mit Selbstbehalt, bei denen Versicherte bestimmte Kosten bis zu einer festgelegten Grenze selbst tragen, oder Tarife mit einer möglichen Prämie, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auch besondere Versorgungsangebote können als Wahltarif ausgestaltet sein. Nicht jede Krankenkasse bietet jede Variante an. Eine Prämie ist nicht automatisch garantiert: Entscheidend sind die konkreten Tarifbedingungen. Ebenso ist eine Erstattung durch die Krankenkasse kein Beleg dafür, dass eine medizinische Leistung wirksam ist.

Ein Beispiel: Du wählst einen Tarif, der eine Prämie vorsieht, wenn du im Tarifjahr bestimmte Bedingungen einhältst. Ob du tatsächlich eine Prämie erhältst, hängt von den Regeln des Tarifs ab. Bei einem Tarif mit Selbstbehalt kann es umgekehrt sein, dass du bestimmte Ausgaben selbst tragen musst. Vor der Wahl solltest du daher nicht nur mögliche Vorteile, sondern auch Kosten, Ausschlüsse und die Dauer deiner Bindung prüfen. Für Wahltarife können besondere Bindungsfristen gelten; die genauen Regeln stehen in den Tarifunterlagen und der Satzung deiner Krankenkasse.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
31. Juli 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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