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Über das Projekt

Korrekturen und Hinweise zu gkv-helfer.de

Auf dieser SeiteFehler oder Unklarheiten melden
  1. Fehler oder Unklarheiten melden
  2. Was nach einem Hinweis passiert
  3. Wie Änderungen kenntlich gemacht werden
  4. Hinweise zu GKV-Regeln und Leistungen
  5. Kontakt für redaktionelle Hinweise

Kurz erklärt

Fehler und Hinweise zu Inhalten von gkv-helfer.de kannst du an service@wendewerk.com senden. Damit wir die Stelle prüfen können, nenne bitte den Beitrag, die betreffende Passage und – wenn möglich – eine nachvollziehbare Quelle. Wie Hinweise geprüft, beantwortet und Änderungen kenntlich gemacht werden, erläutern wir hier: Ein Hinweis wird gelesen, anhand der Quellen geprüft, belegte Fehler werden korrigiert und wesentliche Änderungen mit Datum vermerkt.

Fehler oder Unklarheiten melden

Ist dir in einem Beitrag von gkv-helfer.de ein möglicher sachlicher Fehler aufgefallen? Oder ist eine Aussage missverständlich, unvollständig oder nicht mehr aktuell? Hinweise dazu kannst du per E-Mail an service@wendewerk.com senden.

Damit sich die betreffende Stelle leichter finden und prüfen lässt, helfen diese Angaben:

  • Titel oder Thema des Beitrags
  • die betreffende Überschrift oder Passage
  • was aus deiner Sicht falsch, unklar oder veraltet ist
  • eine Quelle oder ein Beleg, falls du einen zur Hand hast
  • optional: deine Kontaktdaten, wenn du eine Rückmeldung möchtest

Bitte sende keine Gesundheitsdaten oder andere sensiblen persönlichen Informationen mit. Für eine Prüfung sind sie in der Regel nicht erforderlich. Wenn du dich auf einen konkreten Bescheid, eine Behandlung oder einen Versicherungsfall beziehst, wende dich an deine Krankenkasse oder eine geeignete Beratungsstelle. Ein Hinweis an die Redaktion ersetzt keine individuelle Beratung.

Was nach einem Hinweis passiert

Hinweise gehen bei der Redaktion ein und werden von Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, entgegengenommen. Hinweise werden gesammelt, damit nachvollziehbar bleibt, was gemeldet und wie darauf reagiert wurde.

Geprüft wird die gemeldete Passage anhand der Primärquellen, also Gesetzestext, Veröffentlichungen von Ministerien und GKV-Spitzenverband und bei Kassenangaben die Satzung der Kasse. Bei Fachfragen entscheidet Ronny Knorr. Geprüft werden Tatsachen, Quellen und Aktualität der Aussage.

Nicht jeder Hinweis führt zu einer Änderung. Manchmal ist eine Aussage bereits korrekt, braucht aber eine genauere Erklärung. In anderen Fällen fehlen Informationen, um den Sachverhalt verlässlich zu beurteilen. Dann kann die Redaktion gegebenenfalls um weitere Angaben bitten, wenn du Kontaktdaten angegeben hast. Lässt sich ein Hinweis nicht abschließend prüfen, ändern wir die Aussage nicht, sondern machen die Unsicherheit im Text kenntlich, oder wir lassen die Aussage unverändert, bis eine belastbare Quelle vorliegt.

Eine individuelle Antwort auf jeden Hinweis können wir nicht zusagen. Wenn du Kontaktdaten angibst und wir Rückfragen haben oder den Hinweis umgesetzt haben, melden wir uns bei dir.

Wie Änderungen kenntlich gemacht werden

Wenn ein Beitrag aufgrund eines Hinweises geändert wird, soll nachvollziehbar sein, was angepasst wurde und – sofern relevant – wann. Auf gkv-helfer.de gilt: Das Prüfdatum und der Vermerk „Zuletzt redaktionell geprüft“ am Ende des Beitrags werden bei jeder inhaltlichen Änderung angepasst. Der Datenstand von Rechnern und Kassenangaben steht jeweils dabei.

Wesentliche Korrekturen, die eine Aussage inhaltlich ändern, erläutern wir im Beitrag mit einem kurzen Hinweis und dem Datum.

Nicht jede redaktionelle Überarbeitung ist eine Korrektur. Eine sprachliche Anpassung oder eine Ergänzung zur besseren Verständlichkeit kann erfolgen, ohne dass sich die sachliche Aussage ändert. Wie solche Änderungen von inhaltlichen Korrekturen unterschieden werden, ist so abgegrenzt: Eine sachliche Korrektur ändert eine Tatsache, eine Zahl, eine Frist, eine Voraussetzung oder eine Quelle. Das wird vermerkt. Reine Formulierungs- oder Layout-Änderungen werden nicht vermerkt.

Hinweise zu GKV-Regeln und Leistungen

Regeln, Beiträge und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich ändern. Außerdem können Satzungsleistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein. Wenn du eine möglicherweise veraltete Angabe meldest, nenne bitte nach Möglichkeit, auf welchen Zeitraum und welche Krankenkasse sich dein Hinweis bezieht. Die Redaktion prüft Angaben anhand der verfügbaren Quellen; ein Hinweis allein belegt noch nicht, dass eine Aussage falsch ist.

Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine verbindliche Auskunft deiner Krankenkasse noch eine individuelle medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung.

Kontakt für redaktionelle Hinweise

Für Korrekturen, Ergänzungen und sonstige redaktionelle Hinweise erreichst du uns unter:

E-Mail: service@wendewerk.com

Verantwortlich: Ronny Knorr, Lindenpromenade 12b, 15344 Strausberg (siehe Impressum)

Deine Angaben verwenden wir nur, um den Hinweis zu bearbeiten und dir gegebenenfalls zu antworten. Weitere Informationen zur Verarbeitung deiner Daten findest du in der Datenschutzerklärung.

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