Kurz erklärt
Ein Bonusprogramm ist ein Angebot, mit dem eine gesetzliche Krankenkasse bestimmte gesundheitsbewusste Aktivitäten ihrer Versicherten belohnen kann. Welche Aktivitäten zählen und ob es dafür Geld, eine Sachleistung oder einen anderen Bonus gibt, hängt von den Regeln der jeweiligen Kasse ab.
Ein Bonusprogramm ist ein freiwilliges Angebot einer gesetzlichen Krankenkasse. Versicherte können dabei für bestimmte gesundheitsbewusste Aktivitäten einen Bonus erhalten. Die gesetzliche Grundlage dafür steht in § 65a SGB V. Welche Aktivitäten anerkannt werden, welche Nachweise nötig sind und in welcher Form der Bonus ausgezahlt wird, regelt die jeweilige Krankenkasse in ihrer Satzung.
Je nach Programm können zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder die Teilnahme an einem Gesundheitskurs berücksichtigt werden. Nicht jede Kasse bietet dieselben Möglichkeiten an. Auch die Höhe und Art eines möglichen Bonus unterscheiden sich. Ein Bonusprogramm ist keine Aussage darüber, dass eine bestimmte Maßnahme medizinisch wirksam ist oder für alle Versicherten geeignet ist.
Beispiel: Eine versicherte Person nimmt an einer Vorsorgeuntersuchung teil und reicht den geforderten Nachweis bei ihrer Krankenkasse ein. Wenn das Programm diese Untersuchung anerkennt und die weiteren Bedingungen erfüllt sind, kann die Person einen Bonus erhalten. Vor der Teilnahme lohnt es sich, die aktuellen Regeln der eigenen Kasse zu prüfen, insbesondere Fristen, erforderliche Belege und mögliche Einschränkungen.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 29. Juni 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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