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Rechner und Checks

Familienversicherungs-Check

Beitragsfreie Mitversicherung einordnen

Rechtsgrundlagen dieses Checks
  • § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V: Familienversichert sind Ehegatte, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern, wenn sie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nicht selbst nach § 5 Abs. 1 Nr. 1–8, 11–12 pflichtversichert oder freiwillig versichert, nicht versicherungsfrei oder befreit und nicht hauptberuflich selbstständig sind und kein regelmäßiges Gesamteinkommen über einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße haben. Quelle
  • § 10 Abs. 1 Satz 6 SGB V: Bei geringfügiger Beschäftigung ist ein regelmäßiges Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig. Quelle
  • § 10 Abs. 2 SGB V: Kinder sind versichert bis 18; bis 23, wenn sie nicht erwerbstätig sind; bis 25 in Schul-/Berufsausbildung oder Freiwilligendienst (Verlängerung bei Dienstzeiten, Studium bis Semesterende, längstens bis 25); ohne Altersgrenze bei Behinderung, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können und die Behinderung bei bestehender Familienversicherung vorlag. Quelle
  • § 10 Abs. 3 SGB V: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und höher ist als das des Mitglieds. Quelle
  • § 10 Abs. 4 SGB V: Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält oder in den Haushalt aufgenommen hat, sowie Pflegekinder. Quelle
  • § 10 Abs. 1 Satz 7 SGB V: Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer von Mutterschutz und Elternzeit nicht familienversichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren. Quelle

Einkommensgrenze (565 € = ein Siebtel der Bezugsgröße) und Geringfügigkeitsgrenze (603 €) stammen aus den zentralen Rechengrößen 2026.

Häufige Fragen zum Familienversicherungs-Check

Wer kann beitragsfrei familienversichert werden?

Ehepartner, Lebenspartner und Kinder von gesetzlich Versicherten, wenn sie im Inland leben, kein höheres regelmäßiges Einkommen haben als die gesetzliche Grenze und keine eigene vorrangige Versicherung oder hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt (§ 10 SGB V).

Bis zu welchem Alter sind Kinder familienversichert?

Grundsätzlich bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung oder Freiwilligendienst bis 25. Bei Behinderung kann es ohne Altersgrenze gelten.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Der Check ist eine vorläufige Einordnung. Die Krankenkasse stellt die Familienversicherung nach Prüfung der Unterlagen fest.

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