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Selbstständige und Freiberufler

Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 4. September 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen darunter, berechnet die Krankenkasse den Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich mindestens auf dieser Grundlage. Dazu kommt die Pflegeversicherung; die genaue Gesamthöhe hängt unter anderem vom Zusatzbeitrag der Kasse, vom Krankengeldanspruch und von deiner persönlichen Situation ab.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 2026 monatlich 1.318,33 Euro.
  • Liegen deine beitragspflichtigen Einnahmen darunter, wird der Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich trotzdem mindestens aus dieser Bemessungsgrundlage berechnet.
  • Zusätzlich fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung an. Eine genaue Gesamtsumme lässt sich ohne den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und Angaben zu deiner Situation nicht nennen.
  • Die Krankenkasse kann Beiträge zunächst vorläufig festsetzen und später anhand eines Einkommensteuerbescheids anpassen. Daraus können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen.
  • Familienversicherung, bestimmte Leistungsansprüche oder besondere Versicherungsverläufe können zu einer anderen Beitragssituation führen.

Erklärung / Hintergrund

Der Begriff „Mindestbeitrag“ meint bei Selbstständigen meist den Beitrag, der sich aus der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage ergibt. Er betrifft vor allem Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Krankenkasse setzt dabei nicht einfach den tatsächlichen Gewinn an, wenn dieser unter der Mindestgrenze liegt.

Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 monatlich 1.318,33 Euro. Sie wird jährlich angepasst. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags wird darauf der für dich geltende Beitragssatz angewendet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent und umfasst grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent und gilt grundsätzlich, wenn kein solcher Krankengeldanspruch besteht. Je nach Situation können Wahlmöglichkeiten oder besondere Regelungen gelten.

Zusätzlich zum Beitragssatz kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag hinzu. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 Prozent; der tatsächliche Satz deiner Krankenkasse kann davon abweichen. Neben der Krankenversicherung ist grundsätzlich auch ein Beitrag zur Pflegeversicherung zu zahlen. Deren Beitragssatz beträgt 2026 3,6 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Für Eltern und besondere Familiensituationen gelten abweichende Regeln.

Die Mindestbemessungsgrundlage ist nicht dasselbe wie die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe Einnahmen für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Sie beträgt 2026 in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro im Monat. Liegen deine beitragspflichtigen Einnahmen darüber, werden sie grundsätzlich nur bis zu dieser Grenze berücksichtigt.

So läuft es in der Praxis

Für freiwillig Versicherte zählt nicht immer nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Die Krankenkasse prüft, welche Einnahmen nach den geltenden Regeln für deine Beitragsberechnung relevant sind. Dazu können neben Arbeitseinkommen je nach persönlicher Situation auch weitere Einnahmen gehören. Welche davon bei dir berücksichtigt werden, solltest du mit deiner Krankenkasse klären.

Zu Beginn oder bei einer Veränderung deiner Tätigkeit fragt die Krankenkasse nach deinen voraussichtlichen Einnahmen und geeigneten Nachweisen. Die Beiträge können zunächst vorläufig festgesetzt werden. Sobald ein Einkommensteuerbescheid vorliegt, kann die Kasse die Beiträge anhand der tatsächlichen Einkünfte neu berechnen. Das kann zu einer Nachzahlung oder zu einer Erstattung führen.

Wenn dein Einkommen stark schwankt, solltest du Änderungen und angeforderte Unterlagen nicht aufschieben. Die Krankenkasse kann dir mitteilen, welche Nachweise sie benötigt und bis wann du sie einreichen sollst. Werden angeforderte Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt, kann das Folgen für die Beitragsfestsetzung haben. Maßgeblich sind die konkrete Aufforderung und die Auskunft deiner Krankenkasse.

Bei der Einschätzung deiner monatlichen Belastung solltest du Kranken- und Pflegeversicherung zusammen betrachten. Ein Selbstständigen-Beitragsrechner kann eine Orientierung geben. Er ersetzt aber nicht die Beitragsfestsetzung der Krankenkasse, insbesondere wenn neben dem Gewinn weitere Einnahmen vorliegen oder sich deine Versicherungssituation verändert.

Beispiel

Hypothetische Modellrechnung: Angenommen, eine freiwillig versicherte selbstständige Person hat beitragspflichtige Einnahmen, die unter der Mindestbemessungsgrundlage liegen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags wird dann grundsätzlich die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich angesetzt. Auf diese Grundlage kommen der jeweils geltende Krankenversicherungsbeitragssatz und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Die Pflegeversicherung wird zusätzlich berechnet.

Die Beispielrechnung nennt bewusst keine Gesamtsumme: Dafür wären unter anderem der tatsächliche Zusatzbeitrag, der Anspruch auf Krankengeld sowie Angaben zur Pflegeversicherung nötig. Sie zeigt auch nicht, ob die Person in ihrem konkreten Fall freiwillig versichert ist oder eine andere Versicherungsregel greift.

Typische Fehler und Ausnahmen

Den Mindestbeitrag mit einer festen Euro-Summe verwechseln: Es gibt keine für alle Selbstständigen gleiche Gesamtsumme. Zusatzbeitrag, Krankengeldanspruch und Pflegeversicherungsbeitrag beeinflussen die Höhe.

Nur den Gewinn betrachten: Für freiwillig Versicherte können je nach Fall weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden. Die Krankenkasse kann dir sagen, welche Nachweise und Angaben sie für deine Berechnung braucht.

Annehmen, dass bei Verlust oder sehr niedrigem Gewinn keine Beiträge anfallen: Bei freiwilliger Versicherung kann die Mindestbemessungsgrundlage greifen. Ein niedriger tatsächlicher Gewinn führt daher nicht automatisch zu einem entsprechend niedrigen Krankenversicherungsbeitrag.

Die Familienversicherung übersehen: Wer die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung erfüllt, zahlt möglicherweise keinen eigenen GKV-Beitrag. 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze dafür bei 565 Euro im Monat, bei geringfügiger Beschäftigung bei 603 Euro. Weitere Voraussetzungen gelten. Eine hauptberufliche Selbstständigkeit kann einer Familienversicherung entgegenstehen; die Krankenkasse prüft den Einzelfall.

Eine andere Versicherungszuständigkeit nicht prüfen: Bei bestimmten Leistungsbezügen oder einem Wechsel aus einer anderen Versicherungsform kann eine andere Regelung gelten. Kläre in solchen Fällen mit der zuständigen Stelle und der Krankenkasse, wer für deine Versicherung zuständig ist und wie die Beiträge behandelt werden.

Den Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch wählen: Der allgemeine und der ermäßigte Beitragssatz unterscheiden sich auch darin, ob grundsätzlich ein Krankengeldanspruch ab der siebten Woche besteht. Wahltarife und besondere Voraussetzungen können die Situation verändern. Prüfe deshalb nicht nur den Beitrag, sondern auch, welche Absicherung du brauchst und welche Bedingungen gelten.

Das solltest du prüfen

  • Bist du freiwillig gesetzlich versichert, familienversichert oder gilt für dich eine andere Versicherungsform?
  • Welche Einnahmen berücksichtigt deine Krankenkasse bei der Beitragsberechnung?
  • Welche Mindestbemessungsgrundlage gilt im betreffenden Kalenderjahr?
  • Welcher Zusatzbeitrag gilt bei deiner Krankenkasse?
  • Hast du einen Anspruch auf Krankengeld, und ab wann würde er gelten?
  • Wie hoch ist dein Beitrag zur Pflegeversicherung, und greift ein Zuschlag für Kinderlose?
  • Hat die Krankenkasse deine Beiträge vorläufig festgesetzt und welche Unterlagen braucht sie noch?
  • Gibt es einen neuen Einkommensteuerbescheid oder eine wesentliche Änderung deiner Einnahmen, die du melden solltest?

Fristen und nächste Schritte

Prüfe den Beitragsbescheid und die darin genannten Grundlagen. Achte besonders darauf, ob die Krankenkasse von vorläufigen Einnahmen ausgeht, welche Einkünfte berücksichtigt wurden und ob noch Nachweise fehlen. Für Unterlagen gelten die Fristen, die dir die Krankenkasse konkret mitteilt.

Wenn dein Einkommen sich ändert, frage bei der Krankenkasse nach, welche Angaben sie benötigt und ob eine Anpassung der laufenden Beiträge möglich ist. Bei einem Bescheid, dessen Berechnung du für fehlerhaft hältst, beachte die Rechtsbehelfsbelehrung. Fristen und mögliche Ausnahmen können vom konkreten Bescheid abhängen.

Die für 2026 genannten Rechengrößen werden jährlich angepasst. Für deine tatsächliche Beitragshöhe sind die aktuellen Angaben deiner Krankenkasse und deine individuelle Versicherungssituation maßgeblich.

Häufige Fragen

Muss ich den Mindestbeitrag auch zahlen, wenn ich keinen Gewinn mache?

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, kann die Mindestbemessungsgrundlage auch bei sehr niedrigen oder fehlenden Einkünften für die Beitragsberechnung gelten. Ob bei dir eine andere Versicherungsform oder besondere Regelung greift, solltest du mit deiner Krankenkasse klären.

Ist der Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen?

Nein. Die Mindestbemessungsgrundlage betrifft die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags. Der Beitrag zur Pflegeversicherung kommt grundsätzlich hinzu und richtet sich nach den dafür geltenden Regeln.

Wird der Beitrag später an meinen tatsächlichen Gewinn angepasst?

Beiträge können zunächst vorläufig festgesetzt und später anhand eines Einkommensteuerbescheids angepasst werden. Daraus kann sich eine Nachzahlung oder Erstattung ergeben. Welche Unterlagen einzureichen sind, teilt dir deine Krankenkasse mit.

Zählen neben meinem Gewinn auch andere Einnahmen?

Das kann der Fall sein. Bei freiwillig Versicherten können je nach Situation weitere beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt werden. Lass dir von deiner Krankenkasse erklären, welche Einnahmen und Nachweise für deine persönliche Berechnung relevant sind.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
4. September 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

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