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Krankengeld: Anspruch, Höhe und Dauer einfach erklärt

Redaktion · 7 Minuten Lesezeit · 4. August 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Anspruch auf Krankengeld
  3. Höhe des Krankengeldes
  4. Dauer des Krankengeldes
  5. So läuft es in der Praxis
  6. Aussteuerung: Was passiert nach dem Ende des Krankengeldes?
  7. Krankengeld im Verhältnis zu anderen Leistungen
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Als gesetzlich Versicherte:r bekommst du Krankengeld, wenn du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Beschäftigten beginnt die Zahlung meist nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe orientiert sich am regelmäßigen Einkommen; wegen derselben Krankheit ist der Anspruch grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse für Versicherte, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind und die Voraussetzungen erfüllen.
  • Bei vielen Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach kann Krankengeld folgen.
  • Die Höhe richtet sich bei Beschäftigten grob nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt: Sie beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Es gelten weitere Begrenzungen.
  • Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb einer Dreijahres-Blockfrist. Die Krankenkasse berechnet, welche Zeiten im Einzelfall zählen.
  • Ärztliche Feststellungen, Fristen und Schreiben der Krankenkasse solltest du im Blick behalten. Bei einer Aussteuerung endet das Krankengeld; andere Ansprüche müssen gegebenenfalls gesondert geklärt werden.

Anspruch auf Krankengeld

Krankengeld soll einen Teil des Einkommens ersetzen, wenn du wegen einer Krankheit nicht arbeiten kannst. Ob du Anspruch hast, hängt unter anderem von deiner Versicherungsart und deinem Versicherungsstatus ab. Für viele pflichtversicherte Beschäftigte besteht ein Anspruch, wenn die Entgeltfortzahlung endet und die Arbeitsunfähigkeit weiter andauert.

Nicht jede gesetzlich versicherte Person hat automatisch Anspruch auf Krankengeld. Bei freiwillig Versicherten, Selbstständigen, Studierenden oder Personen mit bestimmten Wahltarifen können andere Regeln gelten. Wenn du unsicher bist, frage deine Krankenkasse, ob und ab wann dein Versicherungsschutz Krankengeld umfasst.

Krankengeld nach der Lohnfortzahlung

Bei einer längeren Erkrankung zahlen Arbeitgeber Beschäftigten in der Regel zunächst Entgeltfortzahlung. Sie dauert bei derselben Krankheit grundsätzlich bis zu sechs Wochen. Anschließend kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die sechs Wochen beginnen nicht in jedem Fall einfach von vorn, wenn eine weitere Erkrankung hinzukommt. Ob ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht, hängt von den Umständen ab. Dazu können etwa der Zusammenhang mit einer früheren Erkrankung und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gehören. Kläre den Übergang frühzeitig mit Arbeitgeber und Krankenkasse.

Selbstständige und andere Versicherte

Selbstständige haben nicht automatisch denselben Krankengeldanspruch wie pflichtversicherte Beschäftigte. Je nach Versicherungsstatus kann ein Anspruch gewählt oder über einen Wahltarif abgesichert werden. Dabei können besondere Bedingungen und Wartezeiten gelten.

Auch bei Studierenden, Arbeitslosen und Personen in Übergangsphasen hängt der Anspruch von der konkreten Versicherungssituation ab. Lass dir von der Krankenkasse bestätigen, ob Krankengeld für dich vorgesehen ist und welche Regelung gilt.

Höhe des Krankengeldes

Bei Beschäftigten wird das Krankengeld grundsätzlich aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt berechnet. Als grobe Orientierung gelten 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Maßgeblich sind die gesetzlichen Berechnungsregeln und die beitragspflichtigen Einnahmen; die tatsächliche Zahlung kann daher von einer einfachen Prozentrechnung abweichen.

Zusätzlich ist das Krankengeld nach oben begrenzt. Die Grenze hängt mit der Beitragsbemessungsgrenze zusammen, die jährlich angepasst wird. Deshalb lässt sich ein konkreter Höchstbetrag nicht dauerhaft angeben. Die Krankenkasse berechnet den Betrag anhand deiner Unterlagen. Ein Krankengeld-Rechner kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber nicht die individuelle Berechnung der Kasse.

Bei Selbstständigen oder anderen Versicherten wird die Höhe nicht zwingend aus einem aktuellen Monatslohn abgeleitet. Entscheidend sind der Versicherungsstatus und die vereinbarte beziehungsweise gesetzlich maßgebliche Berechnungsgrundlage. Frage deshalb nach, welche Einkünfte und Nachweise in deinem Fall herangezogen werden.

Vom Bruttokrankengeld können Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen. Wie sich das auf deine Auszahlung auswirkt, hängt von deiner Situation ab. Die Krankenkasse teilt dir die Berechnung und den Zahlbetrag mit.

Dauer des Krankengeldes

Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb einer Dreijahres-Blockfrist gezahlt. Die Blockfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit. Die Frist ist nicht einfach gleichbedeutend mit 78 Wochen ab dem ersten Zahlungstag.

Welche Zeiten auf die Höchstdauer angerechnet werden, kann vom Verlauf des Falls abhängen. Auch andere Leistungen oder Zeiträume ohne Auszahlung können für die Berechnung relevant sein. Die Krankenkasse kann dir mitteilen, wie viele Anspruchstage bereits berücksichtigt sind und wann das voraussichtliche Ende erreicht ist.

Kommt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht automatisch. Ob ein neuer Anspruch entstehen kann, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem zeitlichen Verlauf ab. Lass dir die Einschätzung im Zweifel von der Krankenkasse erklären.

So läuft es in der Praxis

  1. Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen: Sprich mit deiner Arztpraxis darüber, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert und wann eine Folgefeststellung nötig ist.
  2. Übergang abstimmen: Wenn die Entgeltfortzahlung endet, kläre mit Arbeitgeber und Krankenkasse, welche Angaben oder Unterlagen noch fehlen.
  3. Folgebescheinigung rechtzeitig organisieren: Damit der Anspruch nicht wegen einer Lücke gefährdet wird, solltest du Folgetermine früh planen. Für die weitere ärztliche Feststellung gelten gesetzliche Fristen. Verlass dich nicht allein darauf, dass die Praxis die eAU übermittelt; frage bei der Krankenkasse nach, ob sie alle erforderlichen Informationen erhalten hat.
  4. Schreiben der Kasse beachten: Reagiere auf Rückfragen und beachte Fristen, die in Schreiben genannt werden. Die Krankenkasse kann weitere Angaben oder eine Mitwirkung verlangen.
  5. Berechnung prüfen: Kontrolliere, ob die zugrunde gelegten Entgelte und Zeiträume nachvollziehbar sind. Bei Unklarheiten kannst du eine Erläuterung der Berechnung verlangen.

Mitwirkung während des Krankengeldbezugs

Während du Krankengeld beziehst, solltest du erreichbar bleiben und angeforderte Unterlagen fristgerecht einreichen. Wenn die Krankenkasse dich zu einer Untersuchung oder zu weiteren Schritten auffordert, lies das Schreiben sorgfältig und frage nach, wenn dir die Folgen nicht klar sind. Eine Aufforderung solltest du nicht unbeachtet lassen: Sie kann mit Fristen und möglichen Auswirkungen auf den Leistungsanspruch verbunden sein.

Ändert sich deine Situation – zum Beispiel durch eine Rückkehr zur Arbeit, einen Aufenthalt im Krankenhaus oder den Bezug einer anderen Leistung –, informiere die Krankenkasse. Welche Angaben im konkreten Fall nötig sind, kann unterschiedlich sein.

Aussteuerung: Was passiert nach dem Ende des Krankengeldes?

Von Aussteuerung spricht man, wenn die Krankenkasse Krankengeld wegen Erreichens der Höchstdauer nicht mehr zahlt. Das kann auch dann eintreten, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist. Das Ende des Krankengeldes bedeutet nicht automatisch, dass du wieder arbeitsfähig bist oder keine andere Unterstützung erhalten kannst.

Wenn du voraussichtlich weiter nicht arbeiten kannst, solltest du frühzeitig klären, welche Leistung danach infrage kommt. Je nach Situation kann etwa Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung relevant sein. Dafür gelten eigene Voraussetzungen und ein Antrag bei der Agentur für Arbeit. Auch eine Prüfung durch die Rentenversicherung kann eine Rolle spielen. Die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit oder eine unabhängige Beratungsstelle kann dir sagen, welche Schritte für deine Lage zu prüfen sind.

Warte mit der Klärung nicht bis zum letzten Zahlungstag. Notiere das von der Krankenkasse genannte Enddatum und frage rechtzeitig nach, welche Bescheide, Anträge oder Nachweise du benötigst.

Krankengeld im Verhältnis zu anderen Leistungen

Krankengeld ist nicht dasselbe wie Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Entgeltfortzahlung kommt zunächst vom Arbeitgeber, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse und setzt einen entsprechenden Anspruch voraus.

Es unterscheidet sich auch von einer privaten Krankentagegeldversicherung. Diese beruht auf einem privaten Vertrag und kann eigene Bedingungen, Fristen und Leistungshöhen haben. Wenn du gesetzlich und privat abgesichert bist, prüfe deshalb getrennt, welche Leistung aus welchem Vertrag oder Versicherungsverhältnis kommt.

Häufige Fragen

Bekomme ich Krankengeld direkt ab dem ersten Krankheitstag?

Bei vielen Beschäftigten zahlt zunächst der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Krankengeld beginnt häufig erst nach deren Ende. Bei anderen Versicherungsgruppen oder besonderen Versicherungskonstellationen kann der Beginn abweichen.

Muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst an die Krankenkasse schicken?

Die ärztliche Praxis übermittelt Arbeitsunfähigkeitsdaten in vielen Fällen elektronisch. Trotzdem solltest du prüfen, ob die Krankenkasse alle benötigten Angaben erhalten hat. Für deinen Anspruch ist außerdem wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich festgestellt wird.

Wird Krankengeld automatisch nach sechs Wochen gezahlt?

Nicht immer. Es muss ein Anspruch bestehen und die Krankenkasse benötigt gegebenenfalls weitere Informationen. Kläre vor dem Ende der Entgeltfortzahlung, ob noch Unterlagen fehlen oder Fragen offen sind.

Wie erfahre ich, wann mein Krankengeld endet?

Bitte deine Krankenkasse um eine Auskunft zur bisherigen Bezugsdauer und zum voraussichtlichen Ende. Die Berechnung hängt vom Krankheitsverlauf und den angerechneten Zeiten ab. Bewahre Schreiben und Bescheide dazu auf.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse Krankengeld ablehnt oder beendet?

Lies den Bescheid einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, welche Frist und welches Verfahren für dich gelten. Wenn du die Entscheidung nicht nachvollziehen kannst, bitte um eine Erklärung und hole dir bei Bedarf unabhängige Beratung.

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Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
4. August 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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