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Rechner und Checks

Selbstständigen-Beitragsrechner

Beiträge bei unterschiedlichen Einkünften

€

Dein Beitrag pro Monat

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Beitragspflichtiges Einkommen
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Krankenversicherung
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Pflegeversicherung
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Mindestbeitrag
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Höchstbeitrag
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  • Der Mindestbeitrag gilt, weil für hauptberuflich Selbstständige mindestens ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße pro Tag angesetzt wird (§ 240 Abs. 4 SGB V). Er entspricht 1.318,33 € beitragspflichtigem Einkommen im Monat.
  • Die Kasse setzt die Beiträge zunächst vorläufig nach deinem letzten Einkommensteuerbescheid fest und berechnet sie nach dem Bescheid für das jeweilige Jahr endgültig neu. Es kann also nachgezahlt oder erstattet werden (§ 240 Abs. 4a SGB V). Bei Aufnahme einer Selbstständigkeit zählen die voraussichtlichen Einnahmen.
  • Berechnungsgrundlagen: Rechengrößen 2026 (Bundesgesundheitsministerium / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BMAS)). Nicht berücksichtigt: Besonderheiten bei Gründerinnen und Gründern, Mehrfachbeschäftigung, weitere Einkünfte. Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Beitragsbescheid.

Häufige Fragen zum Selbstständigen-Beitragsrechner

Welcher Beitrag gilt bei kleinem Gewinn?

Es gilt eine Mindestbemessungsgrundlage. Mindestens wird ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße pro Tag angesetzt (§ 240 SGB V).

Warum kann ich nachzahlen müssen?

Die Beiträge werden zunächst vorläufig nach deinem letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzt und nach dem Bescheid für das jeweilige Jahr endgültig berechnet.

Was ändert der Krankengeld-Anspruch?

Mit Anspruch gilt der allgemeine Beitragssatz, ohne den ermäßigten. Beides plus Zusatzbeitrag.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen.

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