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Selbstständige und Freiberufler

GKV-Beitrag für Selbstständige berechnen: So geht’s

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 26. Mai 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Für die Berechnung brauchst du deine beitragspflichtigen Einnahmen, den Beitragssatz deiner Krankenkasse und deren Zusatzbeitrag. Für 2026 gelten bei freiwillig Versicherten eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro und eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung; die Krankenkasse legt den endgültigen Beitrag anhand deiner Nachweise fest.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist bei Selbstständigen in der Regel der Gewinn, nicht der Umsatz. Je nach Versicherungssituation können weitere Einnahmen in die Berechnung einfließen.
  • Für 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte bei 1.318,33 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.812,50 Euro im Monat.
  • Zum Krankenversicherungsbeitrag kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und der Beitrag zur Pflegeversicherung hinzu.
  • Ob der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz gilt, hängt unter anderem davon ab, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
  • Die Krankenkasse kann zunächst vorläufige Beiträge festsetzen und sie nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids neu berechnen.

Erklärung / Hintergrund

Was zählt als Einkommen?

Bei hauptberuflich Selbstständigen ist für die Beitragsberechnung grundsätzlich der steuerliche Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit relevant. Gewinn bedeutet vereinfacht: Betriebseinnahmen abzüglich der steuerlich berücksichtigten Betriebsausgaben. Der Umsatz allein ist deshalb keine geeignete Grundlage für eine verlässliche Beitragsberechnung.

Bei freiwillig Versicherten kann die Krankenkasse neben dem Arbeitseinkommen auch weitere Einnahmen berücksichtigen, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Welche Einnahmen im Einzelfall zählen und wie sie bewertet werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und den vorgelegten Nachweisen. Wenn du mehrere Einkommensarten hast, kann eine einfache Rechnung nur eine erste Orientierung geben.

Welche Beitragsgrenzen gelten 2026?

Für freiwillig Versicherte beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 2026 monatlich 1.318,33 Euro. Liegt dein beitragspflichtiges Einkommen darunter, wird der Beitrag grundsätzlich trotzdem mindestens auf Grundlage dieser Grenze berechnet. Für besondere Situationen können abweichende Regeln gelten; die Krankenkasse kann dir sagen, welche Nachweise sie dafür benötigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Beitragsberechnung nicht weiter berücksichtigt. Die genannten Rechengrößen werden jährlich angepasst.

Welcher Beitragssatz gilt?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Er gilt grundsätzlich, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent und gilt grundsätzlich, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Für Selbstständige hängt es von ihrer Absicherung und ihrer Wahl bei der Krankenkasse ab, welcher Satz angewendet wird. Kläre mit deiner Kasse, welche Absicherung für deine Situation gilt.

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag ist jedoch kassenabhängig und kann davon abweichen. Verwende für deine Rechnung deshalb den aktuellen Satz deiner eigenen Krankenkasse und nicht automatisch den Durchschnittswert.

Pflegeversicherung nicht vergessen

Neben der Krankenversicherung fällt grundsätzlich auch ein Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung an. Der Beitragssatz beträgt 2026 3,6 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Selbstständige tragen ihren Beitrag grundsätzlich selbst; einen Arbeitgeberanteil gibt es für sie nicht. Für die genaue Höhe können weitere Umstände deiner Versicherung eine Rolle spielen.

So läuft es in der Praxis

  1. Versicherungsstatus klären: Prüfe zuerst, ob du freiwillig gesetzlich versichert bist oder ob für dich eine besondere Versicherungspflicht oder ein eigenes Sicherungssystem gilt. Für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Versicherte über die Künstlersozialkasse, kann die Beitragsberechnung anders organisiert sein.
  2. Einnahmen zusammentragen: Nimm deinen voraussichtlichen monatlichen Gewinn als Ausgangspunkt. Notiere außerdem weitere Einnahmen, die für die Beitragsberechnung relevant sein könnten.
  3. Bemessungsgrundlage bestimmen: Vergleiche die maßgeblichen Einnahmen mit der Mindestbemessungsgrundlage und der Beitragsbemessungsgrenze. Die Krankenkasse berücksichtigt die gesetzlichen Grenzen und prüft, welche Einnahmen im konkreten Fall anzusetzen sind.
  4. Krankenversicherungsbeitrag berechnen: Multipliziere die Bemessungsgrundlage mit dem für dich geltenden Beitragssatz. Addiere den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
  5. Pflegeversicherung ergänzen: Berechne den Pflegeversicherungsbeitrag nach dem für dich geltenden Satz und berücksichtige gegebenenfalls den Zuschlag für Kinderlose.
  6. Bescheid prüfen: Die Krankenkasse teilt dir mit, welche Einnahmen sie angesetzt hat und ob die Beiträge zunächst vorläufig festgesetzt wurden.

Als vereinfachte Formel gilt: Bemessungsgrundlage × (Beitragssatz der Krankenversicherung + Zusatzbeitrag) + Pflegeversicherungsbeitrag. Die Formel ersetzt nicht die Prüfung durch die Krankenkasse, insbesondere wenn du mehrere Einkommensarten hast.

Beispiel

Hypothetische Modellrechnung für 2026: Angenommen, eine freiwillig versicherte selbstständige Person hat 3.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen im Monat. Für die Modellrechnung wird ein Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent angenommen. Das ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 und nicht zwingend der Satz der eigenen Krankenkasse.

Bei Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent ergibt sich für die Krankenversicherung einschließlich des angenommenen Zusatzbeitrags ein Satz von 17,5 Prozent. Das wären in diesem vereinfachten Beispiel 525 Euro im Monat. Bei einem Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent kämen 108 Euro hinzu. Zusammen wären das 633 Euro, ohne einen möglichen Zuschlag für Kinderlose und ohne abweichende persönliche Besonderheiten.

Mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent ergäbe sich bei denselben Annahmen ein Krankenversicherungsbeitrag von 507 Euro und zusammen mit 108 Euro Pflegeversicherung ein Gesamtbetrag von 615 Euro. Das Beispiel zeigt nur die Rechenweise. Der tatsächliche Zusatzbeitrag, die berücksichtigten Einnahmen und die Pflegeversicherungsbeiträge können abweichen.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Umsatz statt Gewinn ansetzen: Hohe Einnahmen bedeuten nicht automatisch einen gleich hohen beitragspflichtigen Gewinn. Betriebsausgaben können den steuerlichen Gewinn mindern.
  • Nur die selbstständige Tätigkeit berücksichtigen: Bei freiwilliger Versicherung können weitere Einnahmen relevant sein. Lass die Krankenkasse prüfen, welche davon in deinem Fall zählen.
  • Zusatzbeitrag verwechseln: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist kein einheitlicher Satz für alle Krankenkassen. Für eine genaue Rechnung brauchst du den Satz deiner Kasse.
  • Pflegeversicherung auslassen: Der Krankenversicherungsbeitrag allein ist nicht der gesamte monatliche Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Krankengeldanspruch übersehen: Der allgemeine und der ermäßigte Beitragssatz unterscheiden sich. Kläre, welche Absicherung für dich gilt und ob eine Wahltarifregelung eine Rolle spielt.
  • Vorläufige Beiträge für endgültig halten: Ändert sich dein Einkommen oder liegt später ein Steuerbescheid vor, kann die Krankenkasse die Beitragsfestsetzung anpassen. Daraus können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen.
  • Besondere Versicherungsformen übersehen: Für bestimmte Gruppen und Lebenssituationen gelten eigene Regeln. Dazu können etwa Versicherte über die Künstlersozialkasse oder Personen gehören, die nebenberuflich selbstständig sind.

Das solltest du prüfen

  • Bin ich freiwillig gesetzlich versichert oder gilt für mich eine besondere Versicherungspflicht?
  • Wie hoch ist mein voraussichtlicher steuerlicher Gewinn – und welche weiteren Einnahmen könnten zählen?
  • Welchen Zusatzbeitrag erhebt meine Krankenkasse aktuell?
  • Gilt für mich der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz?
  • Ist der Beitrag vorläufig festgesetzt, und welche Einkommensnachweise benötigt die Krankenkasse?
  • Habe ich den Beitrag zur Pflegeversicherung und einen möglichen Kinderlosenzuschlag berücksichtigt?

Für eine erste Orientierung kannst du deine Werte auch in den selbststaendigen-beitragsrechner eingeben. Verbindlich ist die Beitragsfestsetzung deiner Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wird der GKV-Beitrag vom Umsatz oder vom Gewinn berechnet?

Bei Selbstständigen ist grundsätzlich der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich, nicht der Umsatz. Bei freiwilliger Versicherung können außerdem weitere Einnahmen berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn mein Gewinn unter der Mindestbemessungsgrundlage liegt?

Für freiwillig Versicherte wird der Beitrag grundsätzlich mindestens auf Grundlage der Mindestbemessungsgrundlage berechnet. 2026 beträgt sie 1.318,33 Euro im Monat. Ob in deiner Situation eine Ausnahme greift, klärst du mit der Krankenkasse.

Muss ich den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse selbst berücksichtigen?

Ja. Der tatsächliche Zusatzbeitrag ist kassenabhängig. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent dient nicht automatisch als persönlicher Berechnungswert.

Warum ändert sich mein Beitrag nach dem Steuerbescheid?

Die Krankenkasse kann Beiträge zunächst anhand einer Einkommensschätzung festsetzen. Wenn der Steuerbescheid vorliegt, kann sie die Berechnung anhand der nachgewiesenen Einnahmen überprüfen und den Beitrag anpassen.

Zählt Einkommen aus Vermietung oder Kapitalanlagen mit?

Solche Einnahmen können bei freiwillig Versicherten für die Beitragsberechnung relevant sein. Ob und in welcher Höhe sie in deinem Fall angesetzt werden, prüft die Krankenkasse anhand der geltenden Regeln und deiner Unterlagen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
26. Mai 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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