So wird gerechnet
- 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Das Regelentgelt ist das Monatsentgelt geteilt durch 30, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 € im Monat).
- Krankengeld gibt es für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit, die Zeit der Entgeltfortzahlung zählt mit (§ 48 SGB V).
- Nicht eingerechnet sind Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), die das Regelentgelt erhöhen können (§ 47 Abs. 2 SGB V). Dein Auszahlbetrag ist niedriger, weil Arbeitnehmeranteile zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen.
- Wenn dein Kind krank ist, gilt Kinderkrankengeld: 2026 bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende doppelt so viele (§ 45 SGB V).
Ergebnis aus „Krankengeld-Rechner“ auf gkv-helfer.de. Rechengrößen 2026 (Bundesgesundheitsministerium / Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (BMAS)). Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.
Häufige Fragen zum Krankengeld-Rechner
Wie hoch ist das Krankengeld?
Es beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Das Regelentgelt ist durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt.
Ab wann zahlt die Krankenkasse?
Als Angestellte/r zahlt in der Regel sechs Wochen lang der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Danach zahlt die Kasse Krankengeld (§ 46 SGB V).
Wie lange gibt es Krankengeld?
Für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird mitgezählt (§ 48 SGB V).
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