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Selbstständige und Freiberufler

GKV-Beiträge bei geringem Gewinn: Was Selbstständige tun können

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 29. September 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Sinkt dein Gewinn, kannst du deine Krankenkasse um eine Anpassung der vorläufigen Beiträge bitten und passende Nachweise einreichen. Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt 2026 grundsätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat – auch ein noch geringerer Gewinn führt deshalb nicht automatisch zu niedrigeren Beiträgen. Sobald der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, kann die Kasse die Beiträge endgültig berechnen und nachfordern oder erstatten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Teile deiner Krankenkasse mit, wenn dein Einkommen deutlich gesunken ist, und frage, welche Nachweise sie für eine Anpassung der vorläufigen Beiträge benötigt.
  • Für freiwillig versicherte Selbstständige beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 2026 grundsätzlich 1.318,33 Euro im Monat. Die Werte werden jährlich angepasst.
  • Die Beiträge können später anhand des Steuerbescheids für das jeweilige Jahr endgültig berechnet werden. Dabei kann es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommen.
  • Nicht nur der Gewinn aus der Selbstständigkeit kann für die Beitragsberechnung zählen. Weitere Einnahmen und deine konkrete Versicherungssituation können ebenfalls eine Rolle spielen.

Erklärung / Hintergrund

Bei hauptberuflich Selbstständigen richtet sich der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Die Krankenkasse berücksichtigt dabei nicht einfach deinen Umsatz, sondern grundsätzlich den steuerlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Je nach Situation können auch weitere Einnahmen in die Berechnung einfließen.

Für Selbstständige werden Beiträge grundsätzlich zunächst vorläufig festgesetzt. Grundlage ist in der Regel der zuletzt vorliegende Einkommensteuerbescheid. Wenn später der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, berechnet die Krankenkasse die Beiträge endgültig. Weicht der tatsächliche Gewinn von der vorläufigen Grundlage ab, kann sich daraus eine Nachzahlung oder eine Erstattung ergeben.

Auch bei sehr geringem oder keinem Gewinn gilt für freiwillig Versicherte grundsätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage. Sie beträgt 2026 monatlich 1.318,33 Euro. Die Krankenkasse berechnet den Beitrag mindestens auf dieser Grundlage, sofern keine abweichende Regelung für deine Versicherungssituation greift. Die Rechengrößen werden jährlich angepasst.

Zum Beitrag gehören außerdem der kassenabhängige Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung. Für die Krankenversicherung gilt 2026 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht, und ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent, wenn kein solcher Anspruch besteht. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab. In der Pflegeversicherung gilt 2026 grundsätzlich ein Beitragssatz von 3,6 Prozent; für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu. Selbstständige tragen ihre Beiträge grundsätzlich selbst.

So läuft es in der Praxis

Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich zurückgeht, warte nicht unbedingt bis zum nächsten Steuerbescheid. Melde dich bei deiner Krankenkasse und bitte darum, die vorläufige Beitragsfestsetzung zu prüfen. Frage konkret, welche Unterlagen sie für eine Anpassung akzeptiert. Das können – abhängig von deiner Situation und den Anforderungen der Kasse – zum Beispiel eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, eine nachvollziehbare Gewinnprognose oder andere Unterlagen sein. Eine bestimmte Unterlage führt nicht automatisch zu einer Beitragsänderung.

Prüfe außerdem den Zeitraum, auf den sich die vorläufige Berechnung bezieht. Ein aktueller Rückgang der Einnahmen ändert nicht automatisch rückwirkend bereits endgültig festgesetzte Beiträge. Umgekehrt kann ein späterer Steuerbescheid zeigen, dass dein tatsächlicher Gewinn höher war als zunächst angenommen. Dann kann eine Nachzahlung entstehen.

Die Beitragshöhe hängt auch davon ab, ob du einen Anspruch auf Krankengeld hast. Wer keinen Anspruch wählt, kann grundsätzlich nach dem ermäßigten Beitragssatz versichert sein. Ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Wahltarif kann andere Bedingungen und zusätzliche Kosten mit sich bringen. Prüfe deshalb nicht nur den monatlichen Beitrag, sondern auch, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Krankengeld gezahlt würde.

Beispiel

Hypothetisches Beispiel: Eine selbstständige Person erwartet für ein Jahr einen monatlichen Gewinn von 900 Euro. Dieser liegt unter der für freiwillig Versicherte geltenden Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat (Stand 2026). Wenn keine abweichende Regelung greift, wird der Beitrag daher nicht nur auf Grundlage des erwarteten Gewinns von 900 Euro berechnet. Weitere beitragspflichtige Einnahmen oder besondere Umstände können die Berechnung zusätzlich beeinflussen. Das Beispiel nennt bewusst keinen konkreten Euro-Beitrag, weil dafür unter anderem der Zusatzbeitrag der Kasse und die persönliche Pflegeversicherungssituation wichtig sind.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Nur den Umsatz melden: Für die Beitragsberechnung ist der Umsatz nicht dasselbe wie der steuerliche Gewinn. Stelle die Zahlen nicht gleich und kläre mit der Kasse, welche Angaben sie benötigt.
  • Davon ausgehen, dass ein niedriger Gewinn den Beitrag sofort senkt: Die Kasse muss die vorläufige Berechnung prüfen. Außerdem begrenzt die Mindestbemessungsgrundlage eine mögliche Senkung.
  • Weitere Einnahmen übersehen: Bei freiwillig Versicherten können neben dem Gewinn aus der Selbstständigkeit weitere Einnahmen relevant sein. Welche angesetzt werden, hängt von den geltenden Regeln und der persönlichen Situation ab.
  • Steuerbescheide oder Nachfragen liegen lassen: Fehlende Unterlagen können die endgültige Berechnung verzögern oder zu einer ungünstigen vorläufigen Festsetzung führen. Beachte die Fristen und Hinweise im Schreiben deiner Krankenkasse.
  • Familienversicherung automatisch annehmen: Eine geringe Einnahme allein reicht nicht. Unter anderem muss die selbstständige Tätigkeit grundsätzlich nebenberuflich sein und müssen die weiteren Voraussetzungen erfüllt sein. Für die Familienversicherung gelten 2026 Einkommensgrenzen von 565 Euro im Monat beziehungsweise 603 Euro bei geringfügiger Beschäftigung. Lass deine Situation von der Krankenkasse prüfen.
  • Krankengeld und Beitrag getrennt betrachten: Ein niedrigerer Beitrag durch den ermäßigten Beitragssatz bedeutet grundsätzlich, dass kein Anspruch auf Krankengeld aus diesem Beitragssatz besteht. Prüfe, ob das zu deinem Absicherungsbedarf passt.

Das solltest du prüfen

  • Ist dein Beitrag vorläufig oder bereits endgültig festgesetzt?
  • Auf welchem Einkommen und auf welchem Zeitraum beruht die aktuelle Berechnung?
  • Ist dein Gewinn im laufenden Jahr nachweisbar gesunken?
  • Welche Unterlagen verlangt deine Krankenkasse für eine Überprüfung?
  • Werden weitere Einnahmen berücksichtigt, und ist deren Einordnung nachvollziehbar?
  • Hast du einen Anspruch auf Krankengeld oder einen Wahltarif, dessen Bedingungen du prüfen solltest?
  • Kann eine Familienversicherung überhaupt infrage kommen, oder giltst du als hauptberuflich selbstständig?

Fristen und nächste Schritte

Melde eine wesentliche Einkommensänderung möglichst zeitnah deiner Krankenkasse und bitte um Prüfung der vorläufigen Beiträge. Reiche die angeforderten Nachweise vollständig ein und bewahre Kopien sowie den Schriftverkehr auf. Achte auch auf Fristen, die in Schreiben der Kasse genannt sind.

Wenn der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt, reiche ihn ein, sobald die Krankenkasse ihn anfordert. Prüfe anschließend die endgültige Beitragsberechnung: Stimmen Zeitraum, Einkommen und berücksichtigte Einnahmen? Wenn du mit einem Bescheid nicht einverstanden bist, beachte die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Die Frist und das Vorgehen können von den Umständen des Falls abhängen.

Häufige Fragen

Sinkt mein GKV-Beitrag automatisch, wenn mein Gewinn zurückgeht?

Nicht unbedingt. Bitte deine Krankenkasse, die vorläufige Berechnung zu prüfen, und frage nach den nötigen Nachweisen. Die Mindestbemessungsgrundlage kann eine weitere Senkung begrenzen.

Muss ich bei einem Verlust trotzdem Beiträge zahlen?

Bei freiwillig versicherten Selbstständigen wird grundsätzlich mindestens die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage angesetzt, sofern keine abweichende Regel für die konkrete Versicherungssituation gilt. Ein Verlust bedeutet daher nicht automatisch, dass keine Beiträge anfallen.

Kann ich auch andere Einnahmen angeben lassen?

Ja. Für freiwillig Versicherte können neben dem selbstständigen Gewinn weitere Einnahmen relevant sein. Welche Einnahmen zählen und wie sie bewertet werden, hängt von den Umständen ab. Bitte deine Krankenkasse um eine nachvollziehbare Erläuterung der Berechnung.

Was passiert, wenn mein Steuerbescheid später einen höheren Gewinn zeigt?

Die Krankenkasse kann die Beiträge für das betreffende Jahr endgültig berechnen. Liegt der tatsächliche Gewinn höher als die vorläufige Grundlage, kann eine Nachzahlung entstehen. Bei einem niedrigeren Gewinn kann sich eine Erstattung ergeben.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
29. September 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

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