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Krankenkassen vergleichen

TK oder DAK: Beiträge, Leistungen und Service vergleichen

Redaktion · 5 Minuten Lesezeit · 21. Juli 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

TK und DAK sind gesetzliche Krankenkassen mit gemeinsamer gesetzlicher Leistungsgrundlage. Zusatzbeitrag mit Stand, Öffnung und Leistungen aus den Satzungen stehen direkt unter dieser Zusammenfassung. Es gibt keinen pauschalen Sieger: Entscheidend sind dein Bedarf, die Leistungen, die du nutzt, und deine Wahlmöglichkeit.

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Die Kassen im Vergleich

TK – Techniker Krankenkasse

Zusatzbeitrag

2,69 %

Kassenart:
Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
Geöffnet in:
bundesweit

DAK Gesundheit

Zusatzbeitrag

3,20 %

Kassenart:
Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
Geöffnet in:
bundesweit

Zusatzbeitrag laut GKV-Spitzenverband, Stand: 14. Oktober 2026. Das ist nur ein Kriterium: Leistungen, Service und Wählbarkeit unterscheiden sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.

Leistungen im Vergleich

Angaben aus den Satzungen der Kassen, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Keine Bewertung und keine Rangfolge. Fehlende Angaben heißen nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird.

Satzungsleistungen

TK – Techniker Krankenkasse (1)

  • Osteopathie · Betrag 0 €, 100 %, höchstens 120 €, höchstens 60 € je Sitzung · 2× je KalenderjahrBehandlung durch zugelassene Osteopathen.Quelle

DAK Gesundheit (25)

  • Erweitertes Hautkrebsscreening · Betrag 60 €bestehende Risikofaktoren wären: a. Vorliegen des Hauttyps 1 (Dermatitis solaris (Sonnenbrand) statt Bräunung) b. Vorhandensein von mehr als 50 Leberflecken c. Vorhandensein größerer Leberflecken > 5 mm d. …Quelle
  • Erweiterte Check-up-Leistung bei Risikofaktoren · Betrag 40 €Risikofaktoren wären z. B. Übergewicht, Hypertonie oder HypercholesterinämieQuelle
  • Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen · Betrag 100 € · je KalenderjahrQuelle
  • Professionelle Zahnreinigung · Betrag 60 € · 1× je KalenderjahrDie Rechnung ist bis zum 31.03. des Folgejahres nach der Behandlung zur Erstattung einzureichen.Quelle
  • Professionelle Zahnreinigung · 100 % · 1× je Schwangerschaftgilt einmalig während der Schwangerschaft Die Rechnung ist bis zum 31.03. des Folgejahres nach der Behandlung zur Erstattung einzureichen.Quelle
  • Fissurenversiegelung der bleibenden Prämolaren · Betrag 80 € · 1× je KalenderjahrQuelle
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · Betrag 120 €Quelle
  • Kinesiologisches Taping · Betrag 30 € · je KalenderjahrQuelle
  • Frontzahnretainer-Zuschuss · Betrag 200 € · einmaligDie Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung durch einen Vertragskieferorthopäden oder einen nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Kieferorthopäden in Anspruch …Quelle
  • Geburtsvorbereitungskurs für eine Begleitperson · 100 % · 1× je SchwangerschaftQuelle
  • Hebammen-Rufbereitschaft · Betrag 500 € · 1× je SchwangerschaftQuelle
  • Zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen · 100 % · je SchwangerschaftQuelle
  • Zuschuss für Präventionskurse · 80 %, höchstens 75 € · 2× je Kalenderjahr
  • Zuschuss für Präventionskurse für Kinder bis Vollendung des 17. Lebensjahres · 100 %, höchstens 75 € · 2× je Kalenderjahr
  • osteopathische Leistung · Betrag 40 € · 3× je KalenderjahrDie Behandlung führt eine Ärztin oder ein Arzt mit osteopathischer Zusatzausbildung oder eine entsprechend ausgebildete Osteopathin oder ein Osteopath durch. Letztere müssen in einem Berufsverband organisiert sein oder …
  • nichtverschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel · 100 % · je SchwangerschaftDie Präparate wurden dir auf einem Rezept verordnet.
  • Zahnprophylaxe für werdende Eltern · 100 % · 1× je SchwangerschaftVoraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich durch zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringer erfolgt.
  • Individuelle Hebammenberatungsleistungen · 100 %
  • Kompressionstherapie · 100 % · je Schwangerschaft
  • Digitale Erweiterungsangebote · 100 % · je SchwangerschaftEin digitales Erweiterungsangebot eines Geburtsvorbereitungskurs bzw. Rückbildungsgymnastikkurs kann beispielsweise beim zweiten Kind genutzt werden, wenn die Inhalte des ersten physischen Kurses aufgefrischt werden …
  • Reiseschutzimpfungen · 100 % · je BehandlungsfallDie Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten …
  • digitale Versorgungsleistungen · Betrag 300 € · je Kalenderjahr
  • Erweiterte Darmkrebsvorsorge · Betrag 40 €Nur für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
  • erweiterte Brustkrebsvorsorge · 100 % · 1× je Kalenderjahr
  • Haushaltshilfe · 2× je BehandlungsfallDas im Haushalt lebende Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Bonusprogramm

TK – Techniker Krankenkasse (2)

  • TK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten · Betrag 0 €, 0 % · je KalenderjahrTeilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen.Quelle
  • Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 224.00 € · je Kalenderjahr

DAK Gesundheit (1)

  • FitnesstrackerGeräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus, ab Vollendung des 10. Lebensjahres (ausgenommen sind Smartphones, Laptops, Personal Computer, Tablets) werden bezuschusst.
Wahltarife

TK – Techniker Krankenkasse (1)

  • TK-Tarif PrämieXtra · Betrag 0 €, 0 % · jährlichKeine Leistungsanspruchnahme im Kalenderjahr.Quelle

DAK Gesundheit

Zu dieser Leistungsart liegen uns für diese Kasse derzeit keine Angaben vor. Das heißt nicht, dass die Kasse sie nicht anbietet. Schau in die Satzung oder frag bei der Kasse nach.

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Das Wichtigste in Kürze

  • TK und DAK sind gesetzliche Krankenkassen. Die gesetzlichen Leistungen bilden die gemeinsame Grundlage.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag und die Leistungen aus den Satzungen stehen oben im Vergleich, mit Stand und Quelle.
  • TK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet; DAK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet.
  • Welche Kasse besser zu dir passt, hängt von deinem Bedarf ab: vom Beitrag, von den Leistungen, die du tatsächlich nutzt, vom Service und davon, ob du die Kasse wählen kannst.

Erklärung / Hintergrund

Bei der Frage „TK oder DAK?“ geht es nicht darum, welche Kasse grundsätzlich die besseren medizinischen Leistungen bietet. Beide gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung, und ein großer Teil der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Unterschiede liegen bei Zusatzbeitrag, freiwilligen Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Service.

Der Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (ermäßigt 14 Prozent) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent, der tatsächliche Satz der Kassen steht im Vergleich oben. Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich anteilig. Für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte gelten eigene Regeln. Ein Beitragsunterschied wirkt sich je nach Einkommen unterschiedlich aus. Rechne ihn mit dem Sparrechner für deine Situation aus.

Kassenart und Öffnung: TK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet (Ersatzkasse (EK) und Knappschaft). DAK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet (Ersatzkasse (EK) und Knappschaft). Ob du wechseln kannst, hängt von deinem Versicherungsstatus und den Wahlregeln ab.

So läuft es in der Praxis

Vergleiche die Kassen nicht nur anhand einer Zahl. Geh am besten so vor:

  1. Zusatzbeitrag prüfen: Den aktuellen Wert und den Stand siehst du oben. Achte darauf, ab wann ein Beitragssatz gilt, und auf den Unterschied in deiner Situation.
  2. Leistungen auswählen, die dir wichtig sind: Prüfe, ob es für deine Situation eine Satzungsleistung gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch eine Erstattung ist. Die Angaben beider Kassen stehen im Leistungsvergleich oben.
  3. Bonusprogramm genau lesen: Achte darauf, welche Aktivitäten anerkannt werden, welche Nachweise nötig sind und in welcher Form ein Bonus gewährt wird.
  4. Service nach deinem Bedarf vergleichen: Überlege, ob du persönliche Beratung, telefonische Erreichbarkeit oder digitale Wege nutzen möchtest, und frag bei den Kassen nach.
  5. Bedingungen und Nachweise beachten: Bei freiwilligen Zusatzleistungen können Anträge, Fristen, ärztliche Verordnungen oder bestimmte Anbieter vorgeschrieben sein. Lies die Satzung und die Teilnahmebedingungen.

Dass eine Kasse eine Leistung bezuschusst oder erstattet, ist kein Nachweis dafür, dass sie medizinisch wirksam ist. Beurteile medizinischen Rat und die Bedingungen der Kasse getrennt.

Beispiel

Hypothetisches Fallbeispiel: Eine angestellte Person nutzt regelmäßig eine bestimmte Zusatzleistung und möchte vieles digital erledigen. Für sie können die Erstattungsbedingungen dieser Leistung und die Servicewege wichtiger sein als ein kleiner Beitragsunterschied. Eine andere Person nutzt keine Extras und möchte vor allem den Beitrag vergleichen. Für sie zählt der Zusatzbeitrag stärker.

Das Beispiel sagt nicht voraus, welche Kasse im Einzelfall günstiger oder geeigneter ist. Dafür brauchst du die aktuellen Daten und deine persönlichen Voraussetzungen.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Nur auf den Zusatzbeitrag schauen: Eine niedrigere Zahl sagt nichts darüber aus, ob eine bestimmte Satzungsleistung für dich verfügbar ist oder welche Bedingungen gelten.
  • Gesetzliche und freiwillige Leistungen verwechseln: Die gesetzliche Grundlage ist weitgehend gemeinsam. Zusatzangebote können sich unterscheiden und ändern.
  • Fehlende Angaben als „nicht angeboten“ lesen: Wenn uns zu einer Leistung nichts vorliegt, heißt das nicht, dass die Kasse sie nicht anbietet.
  • Bonus mit sicherer Auszahlung gleichsetzen: Ein Bonus setzt meist voraus, dass Bedingungen erfüllt und Nachweise eingereicht werden.
  • Wechselregeln pauschal anwenden: In der Regel gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Für Wahltarife und weitere Situationen können Ausnahmen gelten.

Das solltest du prüfen

  • Welcher Zusatzbeitrag gilt bei jeder Kasse aktuell, und welchen Stand hat die Angabe?
  • Welche Satzungsleistungen sind für deinen Bedarf relevant, und welche Voraussetzungen, Erstattungsgrenzen und Nachweise gelten?
  • Welche Bedingungen hat das Bonusprogramm, und würdest du die nötigen Schritte erfüllen?
  • Welche Kontaktwege nutzt du tatsächlich?
  • Kannst du die Kasse wählen, und passt ein Wechsel zu deiner Bindungsfrist?

Fristen und nächste Schritte

Wenn du wechseln möchtest, prüfe zuerst, seit wann du bei deiner Kasse versichert bist und ob für dich ein Wahltarif gilt. Für einen regulären Wechsel gelten grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan, mit dem GKV-Match findest du Kassen, die zu deiner Situation passen.

Die Anmeldung läuft in der Regel über die neue Kasse. Lass dir bestätigen, welche Schritte nötig sind und ab wann die Mitgliedschaft beginnt.

Häufige Fragen

Kann ich TK wählen?

TK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet. Ob du wechseln kannst, hängt außerdem von deinem Versicherungsstatus und möglichen Tarifbindungen ab.

Welche Kasse hat den niedrigeren Zusatzbeitrag?

Das siehst du im Vergleich oben, mit Stand und Quelle. Der Zusatzbeitrag kann sich ändern, deshalb wird er aus dem aktuellen Abgleich geladen. Er ist nur ein Kriterium.

Sind die Leistungen gleich?

Viele Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Service. Was uns zu den Kassen vorliegt, steht im Leistungsvergleich oben.

Kann ich jederzeit wechseln?

Nicht immer. Für einen regulären Wechsel gelten Bindungs- und Kündigungsfristen. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht bestehen, Wahltarife und andere Ausnahmen können die Situation verändern.

Welche Kasse passt besser zu Familien oder Selbstständigen?

Das hängt vom Bedarf ab. Familien sollten die Familienleistungen und ihre Bedingungen vergleichen, Selbstständige zusätzlich prüfen, wie sich ihre Beiträge berechnen. Mit dem Selbstständigen-Rechner und dem Familienversicherungs-Check kannst du das einordnen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
21. Juli 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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