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Kurz erklärt
Bist du gesetzlich versichert und nach sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig, endet bei vielen Beschäftigten die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen, wenn du dafür anspruchsberechtigt bist und deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist. Die Zahlung beginnt nicht automatisch in jedem Fall: Achte besonders darauf, Folgebescheinigungen rechtzeitig zu erhalten und auf Schreiben deiner Krankenkasse zu reagieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer längeren Krankheit zahlt der Arbeitgeber bei vielen Beschäftigten zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach kann Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse folgen.
- Voraussetzung ist unter anderem, dass du Anspruch auf Krankengeld hast und deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
- Als grobe Berechnungsregel gilt für Beschäftigte: Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es gelten weitere Grenzen und Abzüge.
- Die Krankenkasse zahlt nicht unbegrenzt. Wegen derselben Krankheit ist der Anspruch grundsätzlich auf insgesamt 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums begrenzt; Zeiten der Entgeltfortzahlung werden dabei grundsätzlich mitgerechnet.
- Lass eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich feststellen und kläre Unklarheiten direkt mit Arbeitgeber und Krankenkasse.
Erklärung / Hintergrund
Was bedeutet „nach sechs Wochen“?
Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiterzahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die sechs Wochen beziehen sich auf Kalendertage, nicht nur auf Arbeitstage. Endet die Entgeltfortzahlung und besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, kommt für anspruchsberechtigte gesetzlich Versicherte Krankengeld infrage.
Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehören dein Versicherungsstatus, die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Angaben zur Höhe deines Arbeitsentgelts. Die Zahlung setzt sich deshalb nicht in jedem Fall ohne weitere Prüfung automatisch fort.
Wer kann Krankengeld bekommen?
Viele gesetzlich versicherte Beschäftigte haben bei längerer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Das gilt nicht automatisch für alle GKV-Versicherten. Zum Beispiel haben familienversicherte Personen und viele Studierende in der Regel keinen eigenen Krankengeldanspruch. Bei freiwillig Versicherten und Selbstständigen kommt es auf die konkrete Absicherung und gegebenenfalls gewählte Bedingungen an.
Wenn du privat versichert bist, gelten die Bedingungen deines Vertrags. Eine private Krankentagegeldversicherung ist nicht dasselbe wie das gesetzliche Krankengeld.
Wie wird Krankengeld berechnet?
Bei Beschäftigten orientiert sich die Berechnung am regelmäßigen Arbeitsentgelt. Als allgemeine Regel beträgt Krankengeld 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Die Berechnung ist zusätzlich begrenzt; außerdem können Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann daher niedriger sein als das bisherige Nettoeinkommen.
Bei schwankendem Einkommen, mehreren Beschäftigungen oder besonderen Entgeltbestandteilen kann die Berechnung komplizierter sein. Die Krankenkasse ermittelt den individuellen Betrag anhand der erforderlichen Angaben. Ein pauschaler Höchstbetrag in Euro lässt sich nicht für alle Fälle nennen.
Wie lange kann Krankengeld gezahlt werden?
Wegen derselben Krankheit besteht grundsätzlich höchstens für 78 Wochen innerhalb eines Dreijahreszeitraums Anspruch. Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden dabei grundsätzlich mitgerechnet. Deshalb bleiben nach den ersten sechs Wochen nicht automatisch weitere 78 Wochen Krankengeld.
Welche Zeiten im Einzelfall angerechnet werden und ob eine neue Blockfrist beginnt, hängt von der Krankheitsgeschichte und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Lass dir die Berechnung von deiner Krankenkasse erklären, wenn du dazu eine Mitteilung erhältst.
So läuft es in der Praxis
- Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen. Wenn du weiter krank bist, vereinbare rechtzeitig einen Folgetermin. Eine ärztliche Feststellung darf nicht unbeabsichtigt unterbrochen werden.
- Arbeitgeber informieren. Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten ersetzt nicht deine Pflicht, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Für bestimmte Fälle, etwa eine Behandlung im Ausland oder bei nicht elektronisch angebundenen Stellen, können andere Nachweise nötig sein.
- Post und Nachrichten der Krankenkasse beachten. Die Kasse kann Angaben zu deinem Arbeitsentgelt oder weitere Unterlagen benötigen. Antworte innerhalb der genannten Frist oder frage nach, wenn du etwas nicht verstehst.
- Zahlungsbeginn und Abrechnung prüfen. Frage bei Unklarheiten nach, ab welchem Tag Krankengeld berechnet wird und welche Angaben dafür verwendet wurden.
- Bei einer Ablehnung den Bescheid prüfen. Lies die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, welche Frist für einen Widerspruch gilt. Die Frist kann sich in besonderen Fällen unterscheiden.
Beispiel
Hypothetisches Fallbeispiel: Eine angestellte Person ist länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig und hat Anspruch auf Krankengeld. Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit weiter ärztlich festgestellt ist und die nötigen Angaben vorliegen. Die genaue Höhe hängt vom regelmäßigen Arbeitsentgelt und der individuellen Berechnung ab.
Typische Fehler und Ausnahmen
- Eine Folgebescheinigung zu spät organisieren: Wenn die Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht, solltest du vor Ablauf der bisherigen Bescheinigung einen Arzttermin vereinbaren. Für den Fortbestand des Krankengeldanspruchs gelten genaue Regeln zur ärztlichen Feststellung. Frag im Zweifel deine Krankenkasse, wie du eine Lücke vermeiden kannst.
- Annehmen, jede neue Krankheit starte sechs Wochen neu: Beginnt eine weitere Erkrankung, während du wegen einer anderen bereits arbeitsunfähig bist, entsteht dadurch nicht automatisch ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Entscheidend ist der konkrete Verlauf.
- Davon ausgehen, alle Versicherten erhalten Krankengeld: Familienversicherte, viele Studierende und bestimmte freiwillig Versicherte haben möglicherweise keinen eigenen Anspruch. Kläre deinen Status, bevor du mit einer Zahlung rechnest.
- Die elektronische AU mit einer vollständigen Erledigung verwechseln: Die elektronische Übermittlung ersetzt nicht alle Pflichten. Du musst deinen Arbeitgeber informieren und auf Rückfragen der Krankenkasse reagieren.
- Mit dem bisherigen Einkommen rechnen: Krankengeld ist häufig niedriger als das bisherige Nettoeinkommen. Die individuelle Berechnung kann weitere Grenzen und Abzüge enthalten.
- Die Höchstdauer falsch verstehen: Die Grenze von grundsätzlich 78 Wochen bezieht sich auf dieselbe Krankheit innerhalb eines Dreijahreszeitraums. Frühere Zeiten können für die Berechnung wichtig sein.
Fristen und nächste Schritte
- Prüfe, bis zu welchem Tag deine aktuelle Arbeitsunfähigkeit festgestellt ist, und kümmere dich rechtzeitig um eine Folgebescheinigung.
- Informiere deinen Arbeitgeber über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit.
- Kläre mit der Krankenkasse, ob du Krankengeldanspruch hast, welche Unterlagen noch fehlen und wann die Zahlung voraussichtlich beginnt.
- Bewahre Bescheide, Schreiben und Nachweise auf. Wenn die Kasse Krankengeld ablehnt oder beendet, prüfe die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung. Bei längerer Erkrankung kann es außerdem sinnvoll sein, frühzeitig nach den nächsten Schritten nach dem Krankengeld zu fragen.
Das solltest du prüfen
- Bist du gesetzlich versichert und hast du in deiner konkreten Versicherung Krankengeldanspruch?
- Bis wann ist deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt?
- Weiß dein Arbeitgeber, dass du weiter arbeitsunfähig bist?
- Hat die Krankenkasse alle Angaben, die sie für die Berechnung benötigt?
- Stimmen Beginn und Höhe der Zahlung mit der Mitteilung deiner Krankenkasse überein?
- Gibt es einen Bescheid, dessen Frist du beachten musst?
Häufige Fragen
Bekomme ich Krankengeld automatisch nach sechs Wochen?
Nicht unbedingt. Bei bestehendem Anspruch kann Krankengeld nach dem Ende der Entgeltfortzahlung einsetzen. Die Krankenkasse muss aber die Voraussetzungen prüfen; fehlende Angaben oder eine Lücke bei der ärztlichen Feststellung können zu Verzögerungen oder Problemen führen.
Wie viel Krankengeld bekomme ich nach sechs Wochen?
Für Beschäftigte gilt grundsätzlich eine Berechnung von 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Weitere Grenzen und Abzüge wirken sich auf den Auszahlungsbetrag aus. Die Krankenkasse berechnet die konkrete Höhe.
Zählt die Zeit der Entgeltfortzahlung zur Höchstdauer?
Die 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb eines Dreijahreszeitraums umfassen grundsätzlich auch Zeiten der Entgeltfortzahlung. Wie viele Wochen im individuellen Fall noch verbleiben, kann die Krankenkasse anhand der bisherigen Zeiträume prüfen.
Was passiert, wenn meine Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos festgestellt wird?
Eine Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden oder die Zahlung verzögern. Lass die Fortdauer möglichst vor Ablauf der bisherigen Feststellung ärztlich dokumentieren. Wenn bereits eine Lücke entstanden ist, wende dich zeitnah an die Krankenkasse und schildere den Ablauf.
Endet Krankengeld, wenn mein Arbeitsverhältnis endet?
Nicht automatisch in jedem Fall. Ob der Anspruch fortbesteht, hängt unter anderem von deinem Versicherungsstatus und dem zeitlichen Ablauf ab. Lass dir von der Krankenkasse erklären, wie sich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf deine Absicherung auswirkt.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 6. Mai 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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