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Krankengeld und Zuzahlungen

Krankengeld berechnen: So wird die Höhe ermittelt

Redaktion · 5 Minuten Lesezeit · 31. August 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des berechneten Nettoarbeitsentgelts. Zusätzlich ist die Berechnung durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Von diesem Brutto-Krankengeld können noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen – die tatsächliche Auszahlung ist deshalb meist niedriger.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Beschäftigte wird Krankengeld grundsätzlich aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt berechnet.
  • Es beträgt höchstens 70 Prozent des Bruttoentgelts und höchstens 90 Prozent des maßgeblichen Nettoentgelts.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt, welches Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird.
  • Vom errechneten Krankengeld können Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Auszahlung kann deshalb niedriger sein als der zunächst berechnete Betrag.
  • Ein Rechner liefert eine Orientierung. Die verbindliche Berechnung nimmt deine Krankenkasse anhand deiner individuellen Daten vor.

Erklärung / Hintergrund

Welche Einkommen zählen?

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist grundsätzlich das regelmäßige Arbeitsentgelt maßgeblich. Die Krankenkasse orientiert sich dabei an den gesetzlichen Berechnungsregeln und an den Entgeltdaten, die der Arbeitgeber übermittelt. Bestimmte Einmalzahlungen können nach den gesetzlichen Vorgaben ebenfalls berücksichtigt werden. Welche Bestandteile in deinem Fall einfließen, hängt unter anderem von der Art und dem Zeitpunkt der Zahlungen ab.

Das Krankengeld wird nicht einfach als fester Anteil deines letzten Nettogehalts ausgezahlt. Zuerst wird ein maßgebliches Bruttoentgelt ermittelt. Daraus werden 70 Prozent berechnet. Gleichzeitig gilt die Obergrenze von 90 Prozent des maßgeblichen Nettoentgelts. Es zählt der niedrigere Betrag.

Die Beitragsbemessungsgrenze als weitere Grenze

Das Einkommen wird bei der Berechnung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt. Für 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Die Grenze wird regelmäßig angepasst. Sie ist keine Krankengeldhöhe, sondern begrenzt das Einkommen, das für die Berechnung herangezogen wird.

Liegt dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, führt der darüberliegende Teil daher nicht zu einem entsprechend höheren Krankengeld. Wie sich die Grenze im konkreten Fall auf die Berechnung auswirkt, hängt auch davon ab, welches Arbeitsentgelt und welcher Zeitraum maßgeblich sind.

Brutto-Krankengeld und Auszahlung

Der errechnete Betrag ist nicht automatisch der Betrag, der auf deinem Konto ankommt. Vom Krankengeld können Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Beiträge zur Krankenversicherung werden während des Bezugs von Krankengeld in der Regel nicht daraus einbehalten. Die genaue Abrechnung hängt von deiner Versicherungssituation ab.

Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es kann aber den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte beeinflussen. Wenn du wissen möchtest, wie sich das auf deine Steuer auswirkt, prüfe deine persönliche Situation mit einer geeigneten Steuerberatung oder dem Finanzamt.

So läuft es in der Praxis

Bei Beschäftigten beginnt Krankengeld normalerweise, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Häufig ist das nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Es gibt Ausnahmen, etwa abhängig von Beschäftigungsdauer, Arbeitsverhältnis oder vorherigen Erkrankungszeiten. Die Krankenkasse prüft, ab wann in deinem Fall ein Anspruch besteht.

Für die Berechnung übermittelt der Arbeitgeber die erforderlichen Entgeltdaten an die Krankenkasse. Diese berechnet das Krankengeld und informiert dich über die Höhe. Kontrolliere die Angaben im Bescheid oder in der Abrechnung, insbesondere wenn dein Einkommen schwankt, du Einmalzahlungen erhalten hast oder sich dein Beschäftigungsverhältnis geändert hat.

Ein Krankengeld-Rechner kann dir vorab eine grobe Orientierung geben. Das Ergebnis ersetzt nicht die Berechnung der Krankenkasse. Abweichungen sind möglich, wenn die tatsächliche Berechnungsgrundlage von den eingegebenen Monatswerten abweicht oder besondere Regeln gelten.

Beispiel

Hypothetische Modellrechnung: Angenommen, das für die Berechnung maßgebliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 3.000 Euro und das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt 2.200 Euro. Die Modellrechnung unterstellt, dass die Beitragsbemessungsgrenze nicht greift und keine Sonderfälle oder zusätzlichen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind.

70 Prozent von 3.000 Euro sind 2.100 Euro. 90 Prozent von 2.200 Euro sind 1.980 Euro. In dieser vereinfachten Rechnung wäre der niedrigere Betrag – 1.980 Euro – das monatliche Brutto-Krankengeld vor möglichen Sozialversicherungsabzügen. Die tatsächliche Auszahlung wäre daher geringer.

Das Beispiel ist keine individuelle Berechnung. Das für die gesetzliche Berechnung ermittelte Netto muss nicht genau dem Betrag auf deiner Gehaltsabrechnung entsprechen. Außerdem können die maßgeblichen Zeiträume, Einmalzahlungen und Abzüge das Ergebnis verändern.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Nur mit dem letzten Nettogehalt rechnen: Die Berechnung richtet sich nicht einfach nach dem Betrag, der zuletzt auf deinem Konto einging.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze übersehen: Einkommen oberhalb der Grenze erhöht das Krankengeld nicht entsprechend.
  • Krankengeld mit der Auszahlung gleichsetzen: Vom errechneten Bruttobetrag können noch Sozialversicherungsbeiträge abgehen.
  • Schwankendes Einkommen nicht berücksichtigen: Bei variablen Stunden, Zuschlägen oder Einmalzahlungen kann die Berechnungsgrundlage komplizierter sein als ein Monatsgehalt.
  • Selbstständigkeit voraussetzen: Selbstständige erhalten nicht automatisch Krankengeld. Entscheidend ist, ob und ab wann ein entsprechender Anspruch in der Versicherung besteht.
  • Die Sechs-Wochen-Regel als ausnahmslos ansehen: Beginn und Anspruch können von der individuellen Situation abhängen. Verbindlich sind die Auskunft der Krankenkasse und die einschlägigen Bescheide.

Das solltest du prüfen

  • Welcher Zeitraum und welches Arbeitsentgelt wurden für die Berechnung angesetzt?
  • Sind regelmäßige Entgeltbestandteile und gegebenenfalls berücksichtigungsfähige Einmalzahlungen erfasst?
  • Greift die Beitragsbemessungsgrenze?
  • Ist im Bescheid zwischen dem berechneten Krankengeld und den Abzügen unterschieden?
  • Stimmen die gemeldeten Angaben zu deinem Arbeitsverhältnis und deinem Einkommen?
  • Ist geklärt, ab welchem Tag die Krankenkasse Krankengeld zahlt?

Wenn dir die Berechnung unklar ist, bitte deine Krankenkasse um eine Erläuterung der verwendeten Entgeltdaten und Abzüge. Bei einem Bescheid, mit dem du nicht einverstanden bist, beachte die Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht, welche Frist und welcher Weg für einen Widerspruch gelten.

Fristen und nächste Schritte

Achte darauf, dass deine Arbeitsunfähigkeit lückenlos ärztlich festgestellt wird, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist. Kläre mit deiner Arztpraxis und der Krankenkasse, wann eine weitere Feststellung erforderlich ist. Eine Unterbrechung kann Auswirkungen auf den Anspruch haben; die Einzelheiten hängen vom Fall ab.

Reiche angeforderte Unterlagen rechtzeitig ein und bewahre Bescheide sowie Abrechnungen auf. Wenn du die Krankengeldhöhe prüfen lassen möchtest, kannst du die Krankenkasse gezielt nach dem angesetzten Regelentgelt, dem maßgeblichen Netto und den vorgenommenen Abzügen fragen. Für Fristen bei einem Widerspruch ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid maßgeblich.

Häufige Fragen

Wie viel Krankengeld bekomme ich vom Netto?

Es gibt keinen festen Prozentsatz, der einfach vom ausgezahlten Nettogehalt abgezogen wird. Maßgeblich sind die gesetzliche Berechnung aus dem regelmäßigen Bruttoentgelt und die Grenze von höchstens 90 Prozent des maßgeblichen Nettoentgelts. Danach können noch Sozialversicherungsbeiträge abgehen.

Wird Krankengeld vom Brutto oder Netto berechnet?

Die Berechnung berücksichtigt beides: Zunächst werden grundsätzlich 70 Prozent des maßgeblichen Bruttoentgelts angesetzt. Das Ergebnis darf aber 90 Prozent des maßgeblichen Nettoentgelts nicht übersteigen. Außerdem gilt die Beitragsbemessungsgrenze.

Warum ist meine Auszahlung niedriger als der berechnete Betrag?

Der berechnete Betrag kann das Brutto-Krankengeld sein. Davon können Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Prüfe deshalb die Abrechnung und frage bei Unklarheiten die Krankenkasse nach den einzelnen Abzügen.

Kann ich mein Krankengeld genau mit einem Rechner berechnen?

Ein Krankengeld-Rechner kann eine Schätzung liefern, wenn die Eingaben zur gesetzlichen Berechnungsgrundlage passen. Bei schwankendem Einkommen, Einmalzahlungen, einer Beitragsbemessungsgrenze oder besonderen Versicherungsverhältnissen kann das Ergebnis abweichen. Verbindlich ist die Berechnung deiner Krankenkasse.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
31. August 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

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