Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen nicht automatisch Krankengeld. Viele freiwillig Versicherte können den Anspruch ab der siebten Woche wählen, indem sie den allgemeinen Beitragssatz statt des ermäßigten Satzes zahlen; dafür müssen die Voraussetzungen erfüllt und die Wahl bei der Krankenkasse wirksam sein. Wahltarife können abweichende Bedingungen haben. Prüfe vor einer Entscheidung den Leistungsbeginn, die Höhe und die Bindungsfrist bei deiner Kasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige haben in der GKV nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Versicherungsform und der gewählten Absicherung ab.
- Viele freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit wählen. Dafür gilt grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz.
- Ein Wahltarif kann andere Leistungen oder einen früheren Beginn vorsehen. Es gelten die Bedingungen und Bindungsfristen des jeweiligen Tarifs.
- Krankengeld ersetzt das Einkommen nicht vollständig. Die Höhe richtet sich nach den maßgeblichen Einnahmen und gesetzlichen Grenzen.
- Kläre mit deiner Krankenkasse, ab wann eine Wahl gilt und welche Nachweise sie im Krankheitsfall benötigt.
Erklärung / Hintergrund
Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?
Bei Selbstständigen kommt es zunächst darauf an, wie sie gesetzlich versichert sind. Für viele freiwillig Versicherte gilt: Mit dem ermäßigten Beitragssatz besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Krankengeldanspruch. Sie können bei ihrer Krankenkasse erklären, dass sie Anspruch auf Krankengeld ab dem Beginn der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit haben möchten. Dafür wird grundsätzlich der allgemeine Beitragssatz zugrunde gelegt.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, der ermäßigte 14,0 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Das sind die Werte für 2026; Rechengrößen und Beiträge können sich jährlich ändern. Selbstständige tragen den Beitrag üblicherweise selbst. Für bestimmte Versicherungsgruppen, etwa Versicherte über die Künstlersozialkasse, können andere Regeln zur Beitragszahlung gelten.
Die Erklärung für den gesetzlichen Krankengeldanspruch ist grundsätzlich drei Jahre bindend. Wann sie im Einzelfall wirksam wird und welche Folgen ein Wechsel der Versicherungssituation hat, solltest du vorab mit der Kasse klären. Eine rückwirkende Absicherung für eine bereits eingetretene Arbeitsunfähigkeit solltest du nicht voraussetzen.
Was bedeutet „ab der siebten Woche“?
Bei der üblichen gesetzlichen Wahl für Selbstständige beginnt das Krankengeld nicht schon am ersten Krankheitstag. In der Regel müssen zunächst sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit vergehen. Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit kann der Anspruch ab dem 43. Tag einsetzen. Für diese Zeit brauchst du eine andere finanzielle Absicherung, zum Beispiel Rücklagen oder eine private Krankentagegeldversicherung.
Ein Wahltarif der Krankenkasse kann einen anderen Leistungsbeginn und weitere Bedingungen vorsehen. Das kann etwa für Selbstständige interessant sein, die eine längere Einkommenslücke nicht selbst überbrücken können. Entscheidend sind die Tarifbedingungen: Sie können sich bei Wartezeiten, Leistungshöhe, Nachweisen und Bindungsdauer unterscheiden. Vergleiche deshalb nicht nur den Beitrag, sondern auch, wann und unter welchen Voraussetzungen gezahlt wird.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Höhe hängt von den Einnahmen ab, die für die Berechnung maßgeblich sind, und ist durch gesetzliche Grenzen beschränkt. Für Selbstständige ist insbesondere wichtig, welches Arbeitseinkommen die Krankenkasse ihrer Beitragsbemessung zugrunde legt. Das angesetzte Einkommen und das Einkommen, das im Krankheitsfall tatsächlich ausfällt, müssen nicht immer übereinstimmen. Ein niedriger angesetztes Einkommen kann daher auch zu einem geringeren Krankengeld führen.
Einen konkreten Höchstbetrag in Euro solltest du nicht aus älteren Beispielen übernehmen: Die maßgeblichen Rechengrößen werden regelmäßig angepasst. Lass dir von der Krankenkasse erklären, auf welcher Einkommensgrundlage sie deinen Anspruch berechnet und welche Unterlagen dafür nötig sind.
So läuft es in der Praxis
1. Versicherungsstatus feststellen
Kläre, ob du freiwillig gesetzlich versichert bist oder ob für dich eine besondere Versicherungskonstellation gilt. Das ist zum Beispiel bei einer Versicherung über die Künstlersozialkasse oder bei zusätzlichen Beschäftigungen relevant. Frage ausdrücklich, ob bereits ein Krankengeldanspruch besteht oder ob du ihn wählen musst.
2. Absicherungsform vergleichen
Lass dir die Bedingungen für den gesetzlichen Anspruch und mögliche Wahltarife schriftlich erläutern. Wichtig sind:
- der früheste Leistungsbeginn,
- die Höhe und Berechnungsgrundlage,
- mögliche Wartezeiten oder Einschränkungen,
- die Bindungs- und Kündigungsbedingungen,
- die erforderlichen Nachweise im Krankheitsfall.
Eine private Krankentagegeldversicherung ist eine separate Absicherung. Ihre Bedingungen und Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denen der GKV.
3. Wahl und Wirksamkeit dokumentieren
Wenn du dich für eine Absicherung über die GKV entscheidest, reiche die erforderliche Erklärung oder den Tarifabschluss bei der Krankenkasse ein. Bewahre die Bestätigung auf. Verlasse dich nicht allein auf eine telefonische Auskunft oder darauf, dass eine bestimmte Beitragszahlung automatisch den gewünschten Anspruch auslöst.
4. Im Krankheitsfall Nachweise sichern
Wenn du arbeitsunfähig wirst, lass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und informiere dich bei deiner Kasse über das konkrete Verfahren. Kläre, ob die elektronische Übermittlung ausreicht und ob du zusätzlich etwas einreichen musst. Achte bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit auf lückenlose Nachweise. Eine Unterbrechung oder verspätete Feststellung kann den Anspruch gefährden.
Beispiel
Hypothetischer Fall: Eine freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige hat den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wirksam gewählt. Sie wird arbeitsunfähig und kann ihre Tätigkeit nicht ausüben. In den ersten sechs Wochen erhält sie aus diesem gesetzlichen Anspruch noch kein Krankengeld. Dauert die Arbeitsunfähigkeit an und sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Anspruch ab der siebten Woche einsetzen. Ob sie die Zeit davor mit Rücklagen oder einer weiteren Absicherung überbrückt, muss sie selbst planen.
Das Beispiel zeigt nur den typischen Ablauf. Der tatsächliche Anspruch und die Berechnung hängen vom Versicherungsstatus, dem Beginn der Wahl, den Nachweisen und den geltenden Bedingungen ab.
Typische Fehler und Ausnahmen
- Davon ausgehen, dass Krankengeld automatisch enthalten ist: Bei Selbstständigen ist das häufig nicht der Fall. Lass deinen Versicherungsstatus und die gewählte Beitragsart bestätigen.
- Den Leistungsbeginn übersehen: Ein Anspruch ab der siebten Woche deckt die ersten sechs Wochen nicht ab. Ein Wahltarif kann andere Bedingungen haben.
- Umsatz mit Arbeitseinkommen gleichsetzen: Für die Berechnung ist nicht einfach der weggefallene Umsatz entscheidend. Maßgeblich sind die geltenden Berechnungsregeln und die von der Kasse angesetzten Einnahmen.
- Nur auf die Beitragshöhe schauen: Ein günstigerer Beitrag kann mit einem späteren oder fehlenden Krankengeldanspruch verbunden sein. Umgekehrt bedeutet ein höherer Beitrag nicht automatisch, dass jede Einkommenslücke ausreichend abgesichert ist.
- Nachweise verspätet einreichen: Kläre früh, wie die Arbeitsunfähigkeit festgestellt und fortlaufend nachgewiesen werden muss. Im Zweifel solltest du die Krankenkasse direkt kontaktieren.
- Die Dauer des Anspruchs nicht einplanen: Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Für dieselbe Krankheit gilt grundsätzlich eine Höchstdauer innerhalb eines festgelegten Zeitraums; frühere Krankheitszeiten können dabei mitzählen. Sonderregeln können eine Rolle spielen.
- Beiträge während des Leistungsbezugs ungeprüft lassen: Ob und für welche Einnahmen weiterhin Beiträge anfallen, hängt von deiner Versicherungssituation ab. Frage die Kasse, wie sie Beiträge während eines Krankengeldbezugs behandelt.
Das solltest du prüfen
- Bin ich freiwillig gesetzlich versichert oder gilt eine besondere Versicherungskonstellation?
- Habe ich bereits Anspruch auf Krankengeld, oder muss ich ihn wählen?
- Ab welchem Tag würde die Zahlung beginnen?
- Welche Einnahmen und Unterlagen nutzt die Kasse zur Berechnung?
- Wie lange bin ich an die Wahl oder den Wahltarif gebunden?
- Welche Nachweise verlangt die Kasse bei Beginn und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit?
- Wie werden meine Beiträge während eines Krankengeldbezugs berechnet?
- Kann ich die ersten Wochen ohne Krankengeld finanziell überbrücken?
Fristen und nächste Schritte
Eine allgemeine Frist, die für alle Selbstständigen und alle Tarife gleichermaßen gilt, lässt sich nicht nennen. Die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs ist grundsätzlich drei Jahre bindend. Für Wahltarife gelten die jeweiligen Tarifbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Lass dir vor Abschluss schriftlich bestätigen, ab wann der Schutz greift und welche Bindungsregeln gelten.
Wenn du bereits arbeitsunfähig bist, melde dich zeitnah bei deiner Krankenkasse und frage, ob in deiner konkreten Situation ein Anspruch besteht und welche Nachweise erforderlich sind. Geht es um einen Bescheid, beachte die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist. Bei Fragen zu deiner individuellen Absicherung können die Krankenkasse oder eine qualifizierte unabhängige Beratungsstelle weiterhelfen.
Häufige Fragen
Haben alle Selbstständigen in der GKV Anspruch auf Krankengeld?
Nein. Der Anspruch hängt unter anderem von der Versicherungsform und davon ab, ob eine entsprechende Wahl oder ein Wahltarif besteht. Lass dir von deiner Krankenkasse bestätigen, was für dich gilt.
Ab wann bekommen Selbstständige Krankengeld?
Bei der üblichen gesetzlichen Wahl beginnt der Anspruch grundsätzlich ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Ein Wahltarif kann einen anderen Beginn festlegen.
Kann ich Krankengeld schon ab dem ersten Krankheitstag bekommen?
Ein Wahltarif kann einen früheren Beginn vorsehen. Ob das möglich ist und welche Bedingungen gelten, hängt vom Angebot und den Tarifregeln deiner Krankenkasse ab.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Für dieselbe Krankheit ist der Anspruch grundsätzlich auf eine Höchstdauer innerhalb eines festgelegten Zeitraums begrenzt. Frühere Zeiten mit derselben Krankheit können angerechnet werden; Ausnahmen und Sonderregeln sind möglich.
Muss ich während des Krankengeldbezugs weiter Beiträge zahlen?
Das hängt von deiner Versicherungssituation und möglichen weiteren Einnahmen ab. Frage deine Krankenkasse, welche Beiträge während des Leistungsbezugs anfallen.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 15. Mai 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.




