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Rechner und Checks

Zuzahlungsrechner

Belastungsgrenze und Befreiung

Was kostet was? Die gesetzlichen Zuzahlungen
  • Arznei- und Verbandmittel: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als die Kosten des Mittels (§ 61 SGB V).
  • Stationäre Maßnahmen: 10 € je Kalendertag (§ 61 SGB V).
  • Heilmittel und häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (§ 61 SGB V).
  • Zuzahlungen werden quittiert: Quittungen aufbewahren, damit du die Grenze nachweisen kannst.

Häufige Fragen zum Zuzahlungsrechner

Was ist die Belastungsgrenze?

Die Grenze, bis zu der du im Kalenderjahr Zuzahlungen leisten musst: 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 % (§ 62 SGB V). Familienangehörige im Haushalt werden zusammengerechnet.

Welche Freibeträge gelten?

Für den ersten Angehörigen im Haushalt 15 %, für jeden weiteren 10 % der Bezugsgröße. Für Kinder gelten die Freibeträge nach dem Einkommensteuergesetz.

Was passiert bei Erreichen der Grenze?

Die Krankenkasse stellt eine Bescheinigung aus. Für den Rest des Kalenderjahres sind keine Zuzahlungen mehr zu leisten.

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