Kurz erklärt
Das Regelentgelt ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, das bei Beschäftigten als Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes dient. Es ist nicht automatisch der Betrag, den du als Krankengeld ausgezahlt bekommst: Dafür gelten weitere Berechnungsschritte und Begrenzungen.
Regelentgelt bezeichnet im Zusammenhang mit dem Krankengeld das regelmäßige Arbeitsentgelt, das für die Berechnung herangezogen wird. Bei Beschäftigten orientiert es sich grundsätzlich am Verdienst vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse ermittelt daraus eine Berechnungsgrundlage für das Krankengeld.
Das Regelentgelt ist nicht dasselbe wie das ausgezahlte Krankengeld. Für die Leistung gelten weitere Regeln und Begrenzungen. Deshalb lässt sich die Höhe des Krankengeldes nicht allein aus dem Regelentgelt ablesen. Auch die persönliche Versicherungssituation kann eine Rolle spielen; für Selbstständige gelten teilweise andere Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
Beispiel: Eine angestellte Person wird arbeitsunfähig und kann vorübergehend nicht arbeiten. Für die Berechnung ihres Krankengeldes wird ihr regelmäßiger Verdienst vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Das daraus ermittelte Regelentgelt ist ein Zwischenschritt – nicht der Betrag, den sie automatisch als Krankengeld erhält. Die genaue Berechnung kann die Krankenkasse erläutern.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 24. Juli 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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