Kurz erklärt
Der Übergangsbereich, auch Midijob genannt, umfasst Beschäftigungen mit einem Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze und innerhalb eines gesetzlich festgelegten Entgeltbereichs. Beschäftigte zahlen dafür reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich der Krankenversicherung, sind grundsätzlich aber voll sozialversichert.
Der Übergangsbereich ist ein gesetzlich geregelter Verdienstbereich für Beschäftigungen zwischen einem Minijob und einer Beschäftigung mit regulären Sozialversicherungsbeiträgen. Eine solche Beschäftigung heißt Midijob. Die Grenzen des Bereichs können sich ändern; für die Einordnung kommt es auf das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt an.
Im Midijob besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung, darunter der gesetzlichen Krankenversicherung. Beschäftigte zahlen wegen einer besonderen Berechnung weniger Beiträge als bei einem gleich hohen Verdienst außerhalb des Übergangsbereichs. Die geringeren Beschäftigtenbeiträge bedeuten nicht, dass der Krankenversicherungsschutz entsprechend eingeschränkt ist. Ob im Einzelfall Versicherungspflicht besteht, kann jedoch von der persönlichen Situation und weiteren Beschäftigungen abhängen.
Beispiel: Eine Angestellte verdient regelmäßig mehr als die geltende Minijob-Grenze, ihr Arbeitsentgelt liegt aber noch im Übergangsbereich. Sie ist dadurch grundsätzlich über ihre Beschäftigung gesetzlich krankenversichert und zahlt einen reduzierten Beschäftigtenanteil. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach dem Verdienst und den jeweils geltenden Berechnungsregeln.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 10. September 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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