Kurz erklärt
Aussteuerung bedeutet, dass die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlt, weil die Höchstdauer des Anspruchs erreicht ist. Für dieselbe Krankheit besteht der Anspruch grundsätzlich längstens 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums. Die Aussteuerung beendet nicht automatisch die Mitgliedschaft in der GKV.
Aussteuerung ist ein umgangssprachlicher Begriff für das Ende des Krankengeldbezugs. Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld wegen derselben Krankheit grundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums. Dabei werden bestimmte Zeiten, in denen kein Krankengeld gezahlt wird, mit berücksichtigt. Welche Zeiten im Einzelfall zählen, kann von der persönlichen Situation abhängen.
Beispiel: Eine angestellte Person ist über längere Zeit wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig. Wenn die Höchstdauer des Krankengeldanspruchs erreicht ist, endet die Zahlung durch die Krankenkasse. Das Arbeitsverhältnis oder die Mitgliedschaft in der GKV enden dadurch nicht automatisch. Welche Leistungen danach infrage kommen und wie die Versicherung weiterläuft, hängt unter anderem davon ab, ob die Person noch beschäftigt ist und welche Ansprüche sie hat. Deshalb ist es sinnvoll, den weiteren Versicherungs- und Leistungsstatus frühzeitig mit der Krankenkasse und gegebenenfalls der Agentur für Arbeit zu klären.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 7. September 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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