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Lexikon

Kassenart: Was der Begriff in der GKV bedeutet

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 17. September 2026

Kurz erklärt

Eine Kassenart ist die organisatorische Kategorie, zu der eine gesetzliche Krankenkasse gehört. Dazu zählen etwa Ortskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen. Die Kassenart sagt allein noch nicht, welche Zusatzleistungen oder welcher Zusatzbeitrag für eine bestimmte Kasse gelten.

Eine Kassenart ist die Gruppe, zu der eine gesetzliche Krankenkasse gehört. In der GKV gibt es verschiedene Kassenarten, darunter Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse. Sie unterscheiden sich in ihrer Organisationsgeschichte und teilweise darin, für wen oder in welchen Regionen sie geöffnet sind.

Für Versicherte ist die Kassenart vor allem eine Einordnung. Sie bestimmt nicht automatisch, wie hoch der Zusatzbeitrag einer einzelnen Krankenkasse ist oder welche zusätzlichen Satzungsleistungen sie anbietet. Die gesetzlich festgelegten Leistungen bilden eine gemeinsame Grundlage; darüber hinaus können sich einzelne Kassen unterscheiden. Ob du einer bestimmten Kasse beitreten kannst, hängt von den geltenden Wahlregeln und gegebenenfalls von ihrer Öffnung für deine Person oder Region ab.

Im Alltag kann eine angestellte Person zum Beispiel Krankenkassen verschiedener Kassenarten vergleichen. Dabei ist es sinnvoll, nicht allein auf die Kassenart zu schauen, sondern auch den konkreten Zusatzbeitrag, relevante Leistungen und die eigene Beitrittsberechtigung zu prüfen. Die Kassenart beschreibt also, was für eine Art Krankenkasse es ist – nicht, ob sie für jede versicherte Person verfügbar ist oder welche Leistungen im Einzelfall passen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
17. September 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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