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Krankenkassen vergleichen

BKK firmus oder hkk: Welche Unterschiede zählen?

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 18. Juni 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

BKK firmus und hkk sind gesetzliche Krankenkassen mit gemeinsamer gesetzlicher Leistungsgrundlage. Zusatzbeitrag mit Stand, Öffnung und Leistungen aus den Satzungen stehen direkt unter dieser Zusammenfassung. Es gibt keinen pauschalen Sieger: Entscheidend sind dein Bedarf, die Leistungen, die du nutzt, und deine Wahlmöglichkeit.

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Die Kassen im Vergleich

BKK firmus

Zusatzbeitrag

2,18 %

Kassenart:
Betriebskrankenkasse (BKK)
Geöffnet in:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

hkk Krankenkasse

Zusatzbeitrag

2,59 %

Kassenart:
Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
Geöffnet in:
bundesweit

Zusatzbeitrag laut GKV-Spitzenverband, Stand: 14. Oktober 2026. Das ist nur ein Kriterium: Leistungen, Service und Wählbarkeit unterscheiden sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.

Leistungen im Vergleich

Angaben aus den Satzungen der Kassen, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Keine Bewertung und keine Rangfolge. Fehlende Angaben heißen nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird.

Satzungsleistungen

BKK firmus (3)

  • Erweiterte Haushaltshilfe · 56× je KalenderjahrÄrztliche Bescheinigung erforderlich. Bei a) Kind unter 12 oder behindert. Bei b) ambulante ärztliche Behandlung und akute Krankheit.Quelle
  • Primärprävention · je KalenderjahrQuelle
  • Schutzimpfungen · 100 % · einmaligQuelle

hkk Krankenkasse (15)

  • Geburtsvorbereitungskurse für Partner · 80 %, höchstens 300 € · je KalenderjahrKurse müssen von zugelassenen Hebammen durchgeführt werden.
  • Rufbereitschaft durch Hebamme · 80 %, höchstens 300 € · je KalenderjahrHebamme muss zugelassen oder berechtigt sein, die Leistung zu erbringen.
  • Erweiterte medizinische Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft · 80 %, höchstens 300 € · je KalenderjahrLeistungen müssen bei Vorliegen eines konkreten individuellen Untersuchungsanlasses erbracht werden.
  • Osteopathie · 100 %, höchstens 40 € · 4× je KalenderjahrLeistungserbringer muss Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein oder eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben.
  • Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel · 100 %, höchstens 100 € · je KalenderjahrArzneimittel müssen von einem Arzt verordnet werden.
  • Gesundheitsuntersuchung (Check-up) · höchstens 100 € · 1× je LeistungsjahrUntersuchung muss von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden und bei bestehenden Risikofaktoren notwendig sein.
  • Hautkrebsscreening · höchstens 100 € · 1× je LeistungsjahrUntersuchung muss von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden und bei bestehenden Risikofaktoren notwendig sein.
  • Zahnärztliche Behandlung - Anästhesie und Lachgassedierung · 80 %, höchstens 100 € · je KalenderjahrErstattung erfolgt bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und wenn die Leistungserbringerin/der Leistungserbringer eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen hat.
  • Fissurenversiegelung · Betrag 50 € · einmaligBehandlung muss durch einen zugelassenen Vertragszahnarzt erfolgen.
  • Früherkennung von Darmkrebs · 80 %, höchstens 100 € · einmaligErstattung erfolgt beim Vorliegen von Risikofaktoren.
  • Früherkennung von Brustkrebs · höchstens 60 € · 1× je KalenderjahrErstattung erfolgt bei Nachweis familiärer oder medizinischer Risikofaktoren und wenn die Untersuchung von einem Facharzt veranlasst wird.
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · 100 %, höchstens 140 € · 1× je LeistungsjahrUntersuchung muss von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung 'Sportmedizin' durchgeführt werden.
  • Künstliche Befruchtung · Betrag 200 €Beide Ehegatten müssen bei der hkk versichert sein und Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach § 27a SGB V haben.
  • Zusätzliche kinderorthopädische Hilfsmittel · 80 %Indikationsstellung und Verordnung müssen durch eine spezialisierte Einrichtung oder Facharzt erfolgen.
  • Digitale Versorgungsprodukte · höchstens 250 € · je KalenderjahrProdukt muss im Verzeichnis der hkk gelistet und ärztlich verordnet sein.
Bonusprogramm

BKK firmus (14)

  • Regelmäßiger Sport · Betrag 30 € · je KalenderjahrMindestens 26 Mal pro Jahr Sport treiben, Nachweis einer aktiven Mitgliedschaft in einem qualifizierten Sportverein oder in einer qualitätsgesicherten Fitnesseinrichtung, Bestätigung der Regelmäßigkeit durch die …
  • Präventionskurs · Betrag 30 € · je KalenderjahrTeilnahme an einem Präventionskurs gemäß § 20 Abs. 5 SGB V.
  • Body-Maß-Index im Normbereich · Betrag 30 € · je KalenderjahrBody-Maß-Index liegt im Normbereich, Nachweis durch ärztliche Bescheinigung.
  • Deutsches Sportabzeichen · Betrag 30 € · je KalenderjahrErwerb des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes in Bronze, Silber oder Gold.
  • Leistungsabzeichen Schwimmen · Betrag 30 € · je KalenderjahrErwerb eines Leistungsabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes bzw. der DLRG.
  • Nichtraucher-Status · Betrag 30 € · je KalenderjahrNichtraucher seit mindestens 6 Monaten, Nachweis durch ärztliche Bescheinigung.
  • Ärztliche Gesundheitsuntersuchungen · Betrag 5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen zur Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen sowie zur Früherkennung von Krankheiten nach § 25 Absatz 1 SGB V i.V.m. § 92 SGB V.
  • Früherkennung von Krebserkrankungen · Betrag 5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme der vorgesehenen Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach §§ 25 Absatz 2, 25a SGB V i.V.m. § 92 SGB V.
  • Kindergesundheitsuntersuchungen · Betrag 5 € · je KalenderjahrVersicherte Kinder und Jugendliche nehmen die nach § 26 Absatz 1 SGB V i.V.m. § 92 SGB V vorgesehenen Gesundheitsuntersuchungen für das jeweilige Kalenderjahr vollständig in Anspruch.
  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen · Betrag 5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gemäß §§ 21, 22 Absatz 1, 22a, 55 Absatz 1 Satz 4 SGB V.
  • Schutzimpfungen · Betrag 5 € · je KalenderjahrInanspruchnahme von Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 bzw. Absatz 2 SGB V.
  • Schwangerschaftsvorsorge · Betrag 100 € · je KalenderjahrInanspruchnahme aller im Rahmen einer Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Maßnahmen durch die werdende Mutter.
  • Rückbildungsgymnastik · Betrag 50 € · je KalenderjahrTeilnahme an einem Kurs Rückbildungsgymnastik nach der Entbindung.
  • Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 · Betrag 100 € · je KalenderjahrNachweis aller Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U6.

hkk Krankenkasse (2)

  • Bonus für qualitätsgesicherte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung · je KalenderjahrTeilnahme an einem mit der hkk vereinbarten Programm zur betrieblichen Gesundheitsförderung, das sich an den Handlungsfeldern und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes orientiert.
  • Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten · je KalenderjahrInanspruchnahme von Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten, Schutzimpfungen oder Teilnahme an verhaltensbezogenen Präventionsmaßnahmen.
Wahltarife

BKK firmus (4)

  • Wahltarif hausarztzentrierte Versorgung · mehrjährigBindungsfrist gemäß § 175 Absatz 4 Satz 1 SGB V.Quelle
  • Wahltarif Besondere Versorgung · mehrjährigBindungsfrist gemäß § 175 Absatz 4 Satz 1 SGB V.Quelle
  • Wahltarif strukturierte Behandlungsprogramme · mehrjährigBindungsfrist gemäß § 175 Absatz 4 Satz 1 SGB V.Quelle
  • Wahltarife Krankengeld · mehrjährigBindungsfrist gemäß § 175 Absatz 4 Satz 1 SGB V.Quelle

hkk Krankenkasse (1)

  • Wahltarif hausarztzentrierte VersorgungAuf Grundlage von Verträgen mit Hausärzten, Hausarztzentrierten Versorgungsformen oder Trägern von Einrichtungen. Teilnahme ist freiwillig. Versicherte werden umfassend und in schriftlicher oder elektronischer Form …Quelle

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Das Wichtigste in Kürze

  • BKK firmus und hkk sind gesetzliche Krankenkassen. Die gesetzlichen Leistungen bilden die gemeinsame Grundlage.
  • Der aktuelle Zusatzbeitrag und die Leistungen aus den Satzungen stehen oben im Vergleich, mit Stand und Quelle.
  • BKK firmus ist laut GKV-Spitzenverband in diesen Bundesländern geöffnet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt; Hkk ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet.
  • Welche Kasse besser zu dir passt, hängt von deinem Bedarf ab: vom Beitrag, von den Leistungen, die du tatsächlich nutzt, vom Service und davon, ob du die Kasse wählen kannst.

Erklärung / Hintergrund

Bei der Frage „BKK firmus oder hkk?“ geht es nicht darum, welche Kasse grundsätzlich die besseren medizinischen Leistungen bietet. Beide gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung, und ein großer Teil der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Unterschiede liegen bei Zusatzbeitrag, freiwilligen Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Service.

Der Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (ermäßigt 14 Prozent) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent, der tatsächliche Satz der Kassen steht im Vergleich oben. Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich anteilig. Für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte gelten eigene Regeln. Ein Beitragsunterschied wirkt sich je nach Einkommen unterschiedlich aus. Rechne ihn mit dem Sparrechner für deine Situation aus.

Kassenart und Öffnung: BKK firmus ist laut GKV-Spitzenverband in diesen Bundesländern geöffnet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt (Betriebskrankenkasse (BKK)). hkk ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet (Ersatzkasse (EK) und Knappschaft). Ob du wechseln kannst, hängt von deinem Versicherungsstatus und den Wahlregeln ab.

So läuft es in der Praxis

Vergleiche die Kassen nicht nur anhand einer Zahl. Geh am besten so vor:

  1. Zusatzbeitrag prüfen: Den aktuellen Wert und den Stand siehst du oben. Achte darauf, ab wann ein Beitragssatz gilt, und auf den Unterschied in deiner Situation.
  2. Leistungen auswählen, die dir wichtig sind: Prüfe, ob es für deine Situation eine Satzungsleistung gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch eine Erstattung ist. Die Angaben beider Kassen stehen im Leistungsvergleich oben.
  3. Bonusprogramm genau lesen: Achte darauf, welche Aktivitäten anerkannt werden, welche Nachweise nötig sind und in welcher Form ein Bonus gewährt wird.
  4. Service nach deinem Bedarf vergleichen: Überlege, ob du persönliche Beratung, telefonische Erreichbarkeit oder digitale Wege nutzen möchtest, und frag bei den Kassen nach.
  5. Bedingungen und Nachweise beachten: Bei freiwilligen Zusatzleistungen können Anträge, Fristen, ärztliche Verordnungen oder bestimmte Anbieter vorgeschrieben sein. Lies die Satzung und die Teilnahmebedingungen.

Dass eine Kasse eine Leistung bezuschusst oder erstattet, ist kein Nachweis dafür, dass sie medizinisch wirksam ist. Beurteile medizinischen Rat und die Bedingungen der Kasse getrennt.

Beispiel

Hypothetisches Fallbeispiel: Eine angestellte Person nutzt regelmäßig eine bestimmte Zusatzleistung und möchte vieles digital erledigen. Für sie können die Erstattungsbedingungen dieser Leistung und die Servicewege wichtiger sein als ein kleiner Beitragsunterschied. Eine andere Person nutzt keine Extras und möchte vor allem den Beitrag vergleichen. Für sie zählt der Zusatzbeitrag stärker.

Das Beispiel sagt nicht voraus, welche Kasse im Einzelfall günstiger oder geeigneter ist. Dafür brauchst du die aktuellen Daten und deine persönlichen Voraussetzungen.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Nur auf den Zusatzbeitrag schauen: Eine niedrigere Zahl sagt nichts darüber aus, ob eine bestimmte Satzungsleistung für dich verfügbar ist oder welche Bedingungen gelten.
  • Gesetzliche und freiwillige Leistungen verwechseln: Die gesetzliche Grundlage ist weitgehend gemeinsam. Zusatzangebote können sich unterscheiden und ändern.
  • Fehlende Angaben als „nicht angeboten“ lesen: Wenn uns zu einer Leistung nichts vorliegt, heißt das nicht, dass die Kasse sie nicht anbietet.
  • Bonus mit sicherer Auszahlung gleichsetzen: Ein Bonus setzt meist voraus, dass Bedingungen erfüllt und Nachweise eingereicht werden.
  • Wechselregeln pauschal anwenden: In der Regel gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Für Wahltarife und weitere Situationen können Ausnahmen gelten.

Das solltest du prüfen

  • Welcher Zusatzbeitrag gilt bei jeder Kasse aktuell, und welchen Stand hat die Angabe?
  • Welche Satzungsleistungen sind für deinen Bedarf relevant, und welche Voraussetzungen, Erstattungsgrenzen und Nachweise gelten?
  • Welche Bedingungen hat das Bonusprogramm, und würdest du die nötigen Schritte erfüllen?
  • Welche Kontaktwege nutzt du tatsächlich?
  • Kannst du die Kasse wählen, und passt ein Wechsel zu deiner Bindungsfrist?

Fristen und nächste Schritte

Wenn du wechseln möchtest, prüfe zuerst, seit wann du bei deiner Kasse versichert bist und ob für dich ein Wahltarif gilt. Für einen regulären Wechsel gelten grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan, mit dem GKV-Match findest du Kassen, die zu deiner Situation passen.

Die Anmeldung läuft in der Regel über die neue Kasse. Lass dir bestätigen, welche Schritte nötig sind und ab wann die Mitgliedschaft beginnt.

Häufige Fragen

Kann ich BKK firmus wählen?

BKK firmus ist laut GKV-Spitzenverband in diesen Bundesländern geöffnet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Ob du wechseln kannst, hängt außerdem von deinem Versicherungsstatus und möglichen Tarifbindungen ab.

Welche Kasse hat den niedrigeren Zusatzbeitrag?

Das siehst du im Vergleich oben, mit Stand und Quelle. Der Zusatzbeitrag kann sich ändern, deshalb wird er aus dem aktuellen Abgleich geladen. Er ist nur ein Kriterium.

Sind die Leistungen gleich?

Viele Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Service. Was uns zu den Kassen vorliegt, steht im Leistungsvergleich oben.

Kann ich jederzeit wechseln?

Nicht immer. Für einen regulären Wechsel gelten Bindungs- und Kündigungsfristen. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht bestehen, Wahltarife und andere Ausnahmen können die Situation verändern.

Welche Kasse passt besser zu Familien oder Selbstständigen?

Das hängt vom Bedarf ab. Familien sollten die Familienleistungen und ihre Bedingungen vergleichen, Selbstständige zusätzlich prüfen, wie sich ihre Beiträge berechnen. Mit dem Selbstständigen-Rechner und dem Familienversicherungs-Check kannst du das einordnen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
18. Juni 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

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