Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kurz erklärt
AOK NordWest und TK sind gesetzliche Krankenkassen mit gemeinsamer gesetzlicher Leistungsgrundlage. Zusatzbeitrag mit Stand, Öffnung und Leistungen aus den Satzungen stehen direkt unter dieser Zusammenfassung. Es gibt keinen pauschalen Sieger: Entscheidend sind dein Bedarf, die Leistungen, die du nutzt, und deine Wahlmöglichkeit.
Die Kassen im Vergleich
AOK NordWest
Zusatzbeitrag
2,99 %
- Kassenart:
- Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
- Geöffnet in:
- Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
TK – Techniker Krankenkasse
Zusatzbeitrag
2,69 %
- Kassenart:
- Ersatzkasse (EK) und Knappschaft
- Geöffnet in:
- bundesweit
Zusatzbeitrag laut GKV-Spitzenverband, Stand: 14. Oktober 2026. Das ist nur ein Kriterium: Leistungen, Service und Wählbarkeit unterscheiden sich. Maßgeblich ist immer die Auskunft der Kasse.
Leistungen im Vergleich
Angaben aus den Satzungen der Kassen, Datenabgleich vom 15. Oktober 2026. Keine Bewertung und keine Rangfolge. Fehlende Angaben heißen nicht, dass eine Leistung nicht angeboten wird.
Satzungsleistungen
AOK NordWest (16)
- Arzneimittel der besonderen TherapierichtungenEinnahme medizinisch notwendig; Verordnung durch Vertragsärztin/Vertragsarzt auf Privatrezept; Bezug in Apotheke oder Versandhandel. Privatrezept zur Kostenerstattung einzureichen.Quelle
- Professionelle Zahnreinigung · Betrag 50 € · 2× je KalenderjahrBehandlung durch an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Zahnärztinnen oder Zahnärzte oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringende.Quelle
- Glattflächenversiegelung vor Brackets · Betrag 50 € · je KalenderjahrKieferorthopädische Behandlung, für die die AOK NordWest nach § 29 SGB V die Kosten übernimmt. Behandlung durch an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Zahnärztinnen oder Zahnärzte oder nach § 13 Abs. 4 …Quelle
- Lachgasbehandlung und Hypnose bei Entfernung der Weisheitszähne · Betrag 50 € · je KalenderjahrBehandlung durch an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmende Zahnärztinnen oder Zahnärzte oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringende.Quelle
- Osteopathie · Betrag 50 € · 6× je KalenderjahrÄrztliche Bescheinigung erforderlich. Behandlung durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärztinnen und Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz oder Physiotherapeutinnen und …Quelle
- Sportmedizinische Untersuchung und Beratung · je KalenderjahrÄrztliche Bescheinigung erforderlich. Durchführung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztinnen oder Ärzte mit Zusatzausbildung Sportmedizin oder vergleichbar qualifizierte Leistungserbringende.Quelle
- Hebammen-Rufbereitschaft · einmaligRufbereitschaft umfasst 24-stündige Erreichbarkeit und sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe. Hebamme nach § 134a Abs. 2 SGB V zugelassen.Quelle
- Arzneimittel in der Schwangerschaft · einmaligVerordnung durch Vertragsärztin/Vertragsarzt auf Privatrezept. Abgabe durch zugelassene deutsche Apotheke oder im Rahmen des zulässigen Versandhandels.Quelle
- Partner-Geburtsvorbereitungskurs · einmaligQuelle
- Toxoplasmosetest · einmaligDurchführung bzw. Veranlassung durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.Quelle
- B-Streptokokken-Test · einmaligDurchführung bzw. Veranlassung durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.Quelle
- Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken · einmaligDurchführung bzw. Veranlassung durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.Quelle
- Produkte für einen PH-Wert-Selbsttest · einmaligDurchführung bzw. Veranlassung durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.Quelle
- Zytomegalie-Test · einmaligDurchführung bzw. Veranlassung durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.Quelle
- Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung · einmaligDurchführung bzw. Veranlassung durch zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.Quelle
- Leistungen zur Stärkung der digitalen GesundheitskompetenzQuelle
TK – Techniker Krankenkasse (1)
- Osteopathie · Betrag 0 €, 100 %, höchstens 120 €, höchstens 60 € je Sitzung · 2× je KalenderjahrBehandlung durch zugelassene Osteopathen.Quelle
Bonusprogramm
AOK NordWest (4)
- Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten · je KalenderjahrDetails sind in den Ausführungsbestimmungen zu § 10d der Satzung der AOK NordWest geregelt.Quelle
- Bonus für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung · je KalenderjahrQuelle
- bleibgesund-Bonus-Wahltarif · je KalenderjahrQuelle
- Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 224.00 € · je Kalenderjahr
TK – Techniker Krankenkasse (2)
- TK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten · Betrag 0 €, 0 % · je KalenderjahrTeilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen.Quelle
- Zuschuss zu Präventionskursen · Betrag 224.00 € · je Kalenderjahr
Wahltarife
AOK NordWest (5)
- Wahltarif bei Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm nach § 137 f SGB VTeilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm nach § 137 f SGB V.Quelle
- Wahltarif für die Teilnahme an besonderen VersorgungsformenTeilnahme an besonderen Versorgungsformen.Quelle
- Wahltarif für die Teilnahme an der hausarztzentrierten VersorgungTeilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung.Quelle
- Krankengeld-WahltarifQuelle
- Wahltarif bei TeilkostenerstattungQuelle
TK – Techniker Krankenkasse (1)
- TK-Tarif PrämieXtra · Betrag 0 €, 0 % · jährlichKeine Leistungsanspruchnahme im Kalenderjahr.Quelle
Passende Kasse für deine Situation finden: GKV-Match · Ersparnis berechnen: Sparrechner
Das Wichtigste in Kürze
- AOK NordWest und TK sind gesetzliche Krankenkassen. Die gesetzlichen Leistungen bilden die gemeinsame Grundlage.
- Der aktuelle Zusatzbeitrag und die Leistungen aus den Satzungen stehen oben im Vergleich, mit Stand und Quelle.
- AOK NordWest ist laut GKV-Spitzenverband in diesen Bundesländern geöffnet: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein; TK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet.
- Welche Kasse besser zu dir passt, hängt von deinem Bedarf ab: vom Beitrag, von den Leistungen, die du tatsächlich nutzt, vom Service und davon, ob du die Kasse wählen kannst.
Erklärung / Hintergrund
Bei der Frage „AOK NordWest oder TK?“ geht es nicht darum, welche Kasse grundsätzlich die besseren medizinischen Leistungen bietet. Beide gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung, und ein großer Teil der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Unterschiede liegen bei Zusatzbeitrag, freiwilligen Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Service.
Der Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (ermäßigt 14 Prozent) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 Prozent, der tatsächliche Satz der Kassen steht im Vergleich oben. Bei Beschäftigten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich anteilig. Für Selbstständige und andere freiwillig Versicherte gelten eigene Regeln. Ein Beitragsunterschied wirkt sich je nach Einkommen unterschiedlich aus. Rechne ihn mit dem Sparrechner für deine Situation aus.
Kassenart und Öffnung: AOK NordWest ist laut GKV-Spitzenverband in diesen Bundesländern geöffnet: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein (Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)). TK ist laut GKV-Spitzenverband bundesweit geöffnet (Ersatzkasse (EK) und Knappschaft). Ob du wechseln kannst, hängt von deinem Versicherungsstatus und den Wahlregeln ab.
So läuft es in der Praxis
Vergleiche die Kassen nicht nur anhand einer Zahl. Geh am besten so vor:
- Zusatzbeitrag prüfen: Den aktuellen Wert und den Stand siehst du oben. Achte darauf, ab wann ein Beitragssatz gilt, und auf den Unterschied in deiner Situation.
- Leistungen auswählen, die dir wichtig sind: Prüfe, ob es für deine Situation eine Satzungsleistung gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch eine Erstattung ist. Die Angaben beider Kassen stehen im Leistungsvergleich oben.
- Bonusprogramm genau lesen: Achte darauf, welche Aktivitäten anerkannt werden, welche Nachweise nötig sind und in welcher Form ein Bonus gewährt wird.
- Service nach deinem Bedarf vergleichen: Überlege, ob du persönliche Beratung, telefonische Erreichbarkeit oder digitale Wege nutzen möchtest, und frag bei den Kassen nach.
- Bedingungen und Nachweise beachten: Bei freiwilligen Zusatzleistungen können Anträge, Fristen, ärztliche Verordnungen oder bestimmte Anbieter vorgeschrieben sein. Lies die Satzung und die Teilnahmebedingungen.
Dass eine Kasse eine Leistung bezuschusst oder erstattet, ist kein Nachweis dafür, dass sie medizinisch wirksam ist. Beurteile medizinischen Rat und die Bedingungen der Kasse getrennt.
Beispiel
Hypothetisches Fallbeispiel: Eine angestellte Person nutzt regelmäßig eine bestimmte Zusatzleistung und möchte vieles digital erledigen. Für sie können die Erstattungsbedingungen dieser Leistung und die Servicewege wichtiger sein als ein kleiner Beitragsunterschied. Eine andere Person nutzt keine Extras und möchte vor allem den Beitrag vergleichen. Für sie zählt der Zusatzbeitrag stärker.
Das Beispiel sagt nicht voraus, welche Kasse im Einzelfall günstiger oder geeigneter ist. Dafür brauchst du die aktuellen Daten und deine persönlichen Voraussetzungen.
Typische Fehler und Ausnahmen
- Nur auf den Zusatzbeitrag schauen: Eine niedrigere Zahl sagt nichts darüber aus, ob eine bestimmte Satzungsleistung für dich verfügbar ist oder welche Bedingungen gelten.
- Gesetzliche und freiwillige Leistungen verwechseln: Die gesetzliche Grundlage ist weitgehend gemeinsam. Zusatzangebote können sich unterscheiden und ändern.
- Fehlende Angaben als „nicht angeboten“ lesen: Wenn uns zu einer Leistung nichts vorliegt, heißt das nicht, dass die Kasse sie nicht anbietet.
- Bonus mit sicherer Auszahlung gleichsetzen: Ein Bonus setzt meist voraus, dass Bedingungen erfüllt und Nachweise eingereicht werden.
- Wechselregeln pauschal anwenden: In der Regel gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Für Wahltarife und weitere Situationen können Ausnahmen gelten.
Das solltest du prüfen
- Welcher Zusatzbeitrag gilt bei jeder Kasse aktuell, und welchen Stand hat die Angabe?
- Welche Satzungsleistungen sind für deinen Bedarf relevant, und welche Voraussetzungen, Erstattungsgrenzen und Nachweise gelten?
- Welche Bedingungen hat das Bonusprogramm, und würdest du die nötigen Schritte erfüllen?
- Welche Kontaktwege nutzt du tatsächlich?
- Kannst du die Kasse wählen, und passt ein Wechsel zu deiner Bindungsfrist?
Fristen und nächste Schritte
Wenn du wechseln möchtest, prüfe zuerst, seit wann du bei deiner Kasse versichert bist und ob für dich ein Wahltarif gilt. Für einen regulären Wechsel gelten grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats. Mit dem Wechsel-Check ermittelst du deinen Zeitplan, mit dem GKV-Match findest du Kassen, die zu deiner Situation passen.
Die Anmeldung läuft in der Regel über die neue Kasse. Lass dir bestätigen, welche Schritte nötig sind und ab wann die Mitgliedschaft beginnt.
Häufige Fragen
Kann ich AOK NordWest wählen?
AOK NordWest ist laut GKV-Spitzenverband in diesen Bundesländern geöffnet: Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein. Ob du wechseln kannst, hängt außerdem von deinem Versicherungsstatus und möglichen Tarifbindungen ab.
Welche Kasse hat den niedrigeren Zusatzbeitrag?
Das siehst du im Vergleich oben, mit Stand und Quelle. Der Zusatzbeitrag kann sich ändern, deshalb wird er aus dem aktuellen Abgleich geladen. Er ist nur ein Kriterium.
Sind die Leistungen gleich?
Viele Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Unterschiede gibt es bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen, Wahltarifen und Service. Was uns zu den Kassen vorliegt, steht im Leistungsvergleich oben.
Kann ich jederzeit wechseln?
Nicht immer. Für einen regulären Wechsel gelten Bindungs- und Kündigungsfristen. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kann ein besonderes Wechselrecht bestehen, Wahltarife und andere Ausnahmen können die Situation verändern.
Welche Kasse passt besser zu Familien oder Selbstständigen?
Das hängt vom Bedarf ab. Familien sollten die Familienleistungen und ihre Bedingungen vergleichen, Selbstständige zusätzlich prüfen, wie sich ihre Beiträge berechnen. Mit dem Selbstständigen-Rechner und dem Familienversicherungs-Check kannst du das einordnen.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 14. Juli 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Satzung der jeweiligen Krankenkasse
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