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Familien, Kinder und Schwangerschaft

Krankenkasse in der Elternzeit: Wer zahlt die Beiträge?

Redaktion · 6 Minuten Lesezeit · 3. August 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Bist du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert und hast während der Elternzeit kein beitragspflichtiges Einkommen, ist die Mitgliedschaft in der Regel beitragsfrei. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen meist weiter Beiträge zahlen; eine Familienversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Privat Versicherte zahlen ihre Beiträge grundsätzlich selbst weiter.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Elternzeit allein entscheidet nicht darüber, ob du Beiträge zahlst. Ausschlaggebend sind dein Versicherungsstatus und dein Einkommen.
  • Pflichtversicherte Beschäftigte sind während der Elternzeit in der Regel beitragsfrei versichert, wenn sie kein beitragspflichtiges Einkommen haben.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen meist weiter Beiträge. Eine beitragsfreie Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner kann infrage kommen.
  • Privat Versicherte zahlen ihre Beiträge grundsätzlich weiter. Ohne Arbeitsentgelt entfällt der Arbeitgeberzuschuss in der Regel.
  • Bei Teilzeitarbeit oder weiteren Einkünften solltest du die Beitragseinstufung mit deiner Krankenkasse klären.

Erklärung / Hintergrund

Elternzeit ist eine arbeitsrechtliche Freistellung. Sie beendet dein Beschäftigungsverhältnis nicht, setzt aber häufig die Zahlung des Arbeitsentgelts aus. Für die Krankenversicherung kommt es darauf an, wie du vor der Elternzeit versichert warst und ob währenddessen Einkommen anfällt.

Bei gesetzlich Pflichtversicherten bleibt die Mitgliedschaft während der Elternzeit grundsätzlich bestehen. Hast du kein beitragspflichtiges Einkommen, ist sie in der Regel beitragsfrei. Das gilt auch dann, wenn du Elterngeld erhältst: Elterngeld allein löst normalerweise keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Anders kann es bei freiwillig Versicherten sein. Sie müssen während der Elternzeit meist weiterhin Beiträge zahlen. Die Krankenkasse berücksichtigt dafür die maßgeblichen Einnahmen und die geltende Mindestbemessungsgrundlage. Elterngeld führt für sich genommen nicht automatisch dazu, dass der Beitrag entfällt. Die konkrete Berechnung hängt von deiner Einkommenssituation und den anzuwendenden Regeln ab.

Privat Versicherte bleiben grundsätzlich privat versichert und zahlen ihre Prämie weiter. Die Elternzeit führt nicht automatisch zu einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn du während der Elternzeit kein Arbeitsentgelt bekommst, entfällt der Arbeitgeberzuschuss in der Regel. Bei Teilzeitarbeit können andere Voraussetzungen gelten.

So läuft es in der Praxis

Wenn du gesetzlich pflichtversichert bist

Ohne Arbeitsentgelt und ohne weiteres beitragspflichtiges Einkommen zahlst du während der Elternzeit normalerweise keine Beiträge zur Krankenversicherung. Nimmst du eine Teilzeitbeschäftigung auf, können auf das Arbeitsentgelt Beiträge anfallen. Wer welchen Anteil trägt, richtet sich nach der Beschäftigung und deinem Versicherungsstatus.

Melde deiner Krankenkasse, wenn du während der Elternzeit arbeitest oder sich deine Einkünfte ändern. Lass dir bestätigen, wie sich das auf deine Beiträge auswirkt. Das ist besonders wichtig, wenn du nicht beim bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest oder mehrere Einkommensarten hast.

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist

Prüfe zuerst, ob eine Familienversicherung über deinen gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartner möglich ist. Dafür müssen unter anderem die Voraussetzungen zu Einkommen und Versicherungsstatus erfüllt sein. 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze für die Familienversicherung bei 565 Euro im Monat; bei einer geringfügigen Beschäftigung gilt eine Grenze von 603 Euro. Die Werte können jährlich angepasst werden. Ob Elterngeld bei der Prüfung im Einzelfall zu berücksichtigen ist, solltest du mit der Krankenkasse klären.

Ist eine Familienversicherung nicht möglich, berechnet die Kasse deinen Beitrag nach den Regeln für freiwillig Versicherte. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 monatlich 1.318,33 Euro. Das ist eine Rechengröße für die Beitragsberechnung und nicht automatisch dein tatsächliches Einkommen. Auch weitere Einnahmen können eine Rolle spielen.

Wenn du privat versichert bist

Du zahlst deine private Prämie grundsätzlich weiter, auch wenn dein Arbeitsentgelt während der Elternzeit wegfällt. Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob in deiner konkreten Situation ein Zuschuss gezahlt wird. Bei Teilzeitarbeit können sich die Voraussetzungen ändern. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ergibt sich nicht allein daraus, dass du Elternzeit nimmst.

Beispiel

Hypothetisches Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist vor der Geburt gesetzlich pflichtversichert. Während der Elternzeit arbeitet sie nicht und erhält Elterngeld. Hat sie kein weiteres beitragspflichtiges Einkommen, ist ihre Mitgliedschaft in der Regel beitragsfrei. Nimmt sie später eine Teilzeitbeschäftigung auf, sollte sie ihre Krankenkasse über das Arbeitsentgelt informieren und die Beitragseinstufung prüfen lassen.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Freiwillige Versicherung mit Pflichtversicherung verwechseln: Für freiwillig Versicherte gelten andere Beitragsregeln. Sie sind nicht automatisch beitragsfrei, nur weil sie kein Gehalt bekommen.
  • Annehmen, Elterngeld ersetze den Krankenversicherungsbeitrag: Elterngeld allein begründet normalerweise keine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei freiwillig Versicherten kann trotzdem ein Mindestbeitrag anfallen.
  • Teilzeit oder Nebeneinkünfte nicht melden: Einkommen kann die Beitragshöhe oder den Versicherungsstatus beeinflussen. Welche Einnahmen berücksichtigt werden, hängt von der Versicherungsart ab.
  • Familienversicherung als selbstverständlich ansehen: Sie setzt unter anderem voraus, dass die Einkommens- und Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Auch die Versicherung des Partners ist wichtig.
  • Pflegeversicherung vergessen: Die Pflegeversicherung ist eng mit der Krankenversicherung verbunden. Ob und in welcher Höhe dafür Beiträge anfallen, hängt ebenfalls von deinem Versicherungsstatus und deiner Situation ab.
  • Arbeitgeberzuschuss bei privater Versicherung voraussetzen: Ohne Arbeitsentgelt besteht während der Elternzeit in der Regel kein Anspruch auf einen Zuschuss wie während einer Beschäftigung mit Gehalt. Kläre Sonderfälle direkt mit dem Arbeitgeber.

Das solltest du prüfen

  • Bist du pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert?
  • Bekommst du während der Elternzeit Arbeitsentgelt, zum Beispiel aus Teilzeitarbeit?
  • Hast du weitere Einkünfte, die für deine Beitragseinstufung wichtig sein könnten?
  • Kommt eine Familienversicherung über deinen Ehe- oder Lebenspartner infrage?
  • Hat deine Krankenkasse deine Elternzeit und deine aktuelle Einkommenssituation erfasst?
  • Hast du bei privater Versicherung mit deinem Arbeitgeber geklärt, ob ein Zuschuss gezahlt wird?

Fristen und nächste Schritte

Informiere deine Krankenkasse über den Beginn der Elternzeit und über Änderungen bei Arbeit oder Einkommen. Frage nach, welche Nachweise sie benötigt und wie sie deine Beiträge während der Elternzeit berechnet. Wenn du eine Familienversicherung beantragen möchtest, kläre vorab die Voraussetzungen und den Beginn der möglichen Versicherung.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung solltest du außerdem mit Arbeitgeber und Krankenkasse klären, wie du versichert bist und welche Beiträge anfallen. Verlasse dich nicht allein auf eine frühere Gehaltsabrechnung: Die Einstufung kann sich durch eine veränderte Beschäftigung oder zusätzliche Einnahmen ändern.

Häufige Fragen

Muss ich in der Elternzeit Beiträge zur Krankenkasse zahlen?

Das hängt von deiner Versicherungsart ab. Pflichtversicherte Beschäftigte sind ohne beitragspflichtiges Einkommen in der Regel beitragsfrei. Freiwillig gesetzlich und privat Versicherte zahlen meist weiter, sofern keine andere Regelung greift.

Zählt Elterngeld als Einkommen für die Krankenversicherung?

Elterngeld löst für sich genommen normalerweise keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aus. Bei freiwillig Versicherten kann dennoch ein Beitrag anfallen. Für die Familienversicherung gelten eigene Regeln; lass die Behandlung des Elterngelds im Einzelfall von der Krankenkasse prüfen.

Bin ich während der Elternzeit über meinen Partner familienversichert?

Das kann möglich sein, wenn dein Partner gesetzlich versichert ist und du die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllst. Dazu gehören Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall.

Was gilt, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit arbeite?

Auf Arbeitsentgelt können Beiträge anfallen. Ob du pflichtversichert bist und wie die Beiträge verteilt werden, hängt von der konkreten Beschäftigung und deinem bisherigen Versicherungsstatus ab. Kläre das vor oder bei Beginn der Teilzeitarbeit.

Muss ich meine private Krankenversicherung während der Elternzeit weiterzahlen?

Grundsätzlich ja. Die private Versicherung läuft nicht allein durch die Elternzeit aus. Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob in deiner konkreten Situation ein Arbeitgeberzuschuss infrage kommt.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
3. August 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

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