Zum Inhalt springen

Familien, Kinder und Schwangerschaft

U-Untersuchungen für Kinder: Was zahlt die Krankenkasse?

Redaktion · 5 Minuten Lesezeit · 1. Juli 2026

Auf dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erklärung / Hintergrund
  3. So läuft es in der Praxis
  4. Beispiel
  5. Typische Fehler und Ausnahmen
  6. Das solltest du prüfen
  7. Fristen und nächste Schritte
  8. Häufige Fragen

Kurz erklärt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1, wenn sie im Rahmen der GKV bei einer entsprechend zugelassenen Praxis stattfinden. U10, U11 und J2 gehören nicht zum einheitlichen regulären Leistungskatalog; manche Kassen übernehmen sie unter bestimmten Bedingungen als zusätzliche Leistung. Frage vor einem Termin außerhalb des regulären Programms bei Deiner Kasse nach.

Direkt ausprobieren: Familienversicherungs-Check

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GKV bezahlt die regulären Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und die Jugenduntersuchung J1.
  • U10, U11 und J2 sind keine einheitlichen Pflichtleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen. Ob sie bezahlt werden, hängt vom Angebot der einzelnen Kasse ab.
  • Die Untersuchungen haben vorgesehene Zeitfenster. Bei einem verspäteten Termin solltest Du vorab klären, ob er noch als Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden kann.
  • Zusatztests oder Leistungen, die eine Praxis separat anbietet, sind nicht automatisch Kassenleistungen. Lass Dir mögliche Kosten vorher erklären.

Erklärung / Hintergrund

Die Früherkennungsuntersuchungen sollen die körperliche und altersgerechte Entwicklung eines Kindes begleiten. Dabei kann die Ärztin oder der Arzt zum Beispiel Wachstum, Bewegung, Wahrnehmung und altersbezogene Fähigkeiten beurteilen. Welche Punkte bei welchem Termin vorgesehen sind, richtet sich nach den geltenden Untersuchungsrichtlinien.

Zur regulären GKV-Vorsorge gehören U1 bis U9 sowie J1. Die Termine liegen in verschiedenen Altersabschnitten: U1 findet direkt nach der Geburt statt, U2 in den ersten Lebenstagen. U3 bis U9 begleiten Kinder bis ins Vorschulalter. J1 richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren.

Die vorgesehenen Zeiträume sind nicht alle gleich lang. Als Orientierung gelten etwa die ersten Lebenstage für U2, die ersten Lebenswochen für U3 und jeweils bestimmte Altersfenster für die späteren Untersuchungen. Die genauen Zeiträume stehen im gelben Kinder-Untersuchungsheft. Für U1 bis U9 und J1 gibt es dort jeweils eine passende Einordnung.

U10, U11 und J2 ergänzen das reguläre Programm in späteren Altersstufen. Sie werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen als zusätzliche Leistung angeboten. Bei manchen Kassen können dafür besondere Voraussetzungen gelten, etwa ein bestimmtes Alter, eine teilnehmende Praxis oder eine Anmeldung zu einem Versorgungsangebot. Eine Erstattung durch eine Kasse ist dabei kein Nachweis für die medizinische Wirksamkeit einer einzelnen Untersuchung.

So läuft es in der Praxis

Die Praxis rechnet eine reguläre Früherkennungsuntersuchung normalerweise direkt mit der Krankenkasse ab, wenn sie eine GKV-Zulassung hat und der Termin im vorgesehenen Rahmen stattfindet. Für den Termin brauchst Du in der Regel die elektronische Gesundheitskarte des Kindes. Das gelbe Untersuchungsheft hilft dabei, den nächsten Termin und die vorgesehenen Zeiträume im Blick zu behalten.

Bei einem Termin in einer Privatpraxis oder bei einer Ärztin oder einem Arzt ohne GKV-Zulassung kann eine private Rechnung entstehen. Kläre deshalb vorher, ob die Praxis die Untersuchung als GKV-Leistung abrechnen kann. Auch bei U10, U11 und J2 solltest Du nicht davon ausgehen, dass die Kosten automatisch übernommen werden: Frag die Krankenkasse, ob es ein entsprechendes Angebot gibt und welche Bedingungen dafür gelten.

Impfungen können bei einem U-Termin besprochen oder durchgeführt werden. Sie sind jedoch eine eigene Leistung und nicht einfach Bestandteil jeder Früherkennungsuntersuchung. Welche Impfungen die GKV übernimmt, richtet sich nach den dafür geltenden Regeln. Auch zusätzliche Tests, die eine Praxis vorschlägt, sind nicht automatisch in der Vorsorge enthalten.

Beispiel

Eine Familie möchte für ihr Kind eine U10 vereinbaren. Vor der Buchung fragt sie bei ihrer Krankenkasse nach, ob diese Untersuchung übernommen wird, in welchem Alter sie möglich ist und ob die Praxis an einem Kassenangebot teilnehmen muss. So kann die Familie vorab klären, ob eine Zuzahlung oder eine private Rechnung infrage kommt.

Typische Fehler und Ausnahmen

  • Zu spät um einen Termin gekümmert: Die vorgesehenen Untersuchungszeiträume können begrenzt sein. Ist das passende Zeitfenster verstrichen, frag die Praxis, ob die Untersuchung noch als solche abgerechnet werden kann.
  • U10, U11 oder J2 mit einer Pflichtleistung verwechselt: Diese Untersuchungen sind nicht für alle Kassen einheitlich Teil des regulären Programms. Bedingungen und Umfang können sich unterscheiden.
  • Eine Zusatzleistung ungeprüft angenommen: Wenn die Praxis eine weitere Untersuchung oder einen Test empfiehlt, frag, ob es eine GKV-Leistung ist oder ob Kosten entstehen. Eine private Leistung sollte vorab nachvollziehbar erklärt und vereinbart werden.
  • Von einer bundesweit einheitlichen Erinnerung ausgegangen: Einladungs-, Erinnerungs- und Nachverfolgungsverfahren für Vorsorgetermine können je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Eine Erinnerung ersetzt nicht den Blick ins Untersuchungsheft und die Terminplanung.
  • Die Untersuchung mit einer Impfleistung gleichgesetzt: Vorsorge und Impfungen hängen oft praktisch zusammen, werden aber nach unterschiedlichen Regeln behandelt.

Das solltest du prüfen

  • Ist der Termin eine reguläre U-Untersuchung oder eine zusätzliche Untersuchung wie U10, U11 oder J2?
  • Liegt der Termin im vorgesehenen Alterszeitraum laut Untersuchungsheft?
  • Rechnet die Praxis direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab?
  • Gibt es bei einer zusätzlichen Untersuchung Bedingungen Deiner Krankenkasse, zum Beispiel eine teilnehmende Praxis?
  • Entstehen Kosten für Zusatztests oder andere privat angebotene Leistungen?
  • Hast Du die elektronische Gesundheitskarte und das gelbe Untersuchungsheft dabei?

Fristen und nächste Schritte

Die Altersfenster im Untersuchungsheft sind für die Terminplanung wichtig. Vereinbare den Termin möglichst rechtzeitig und frag die Praxis, was gilt, wenn Du den vorgesehenen Zeitraum verpasst hast. Eine verspätete Untersuchung kann weiterhin medizinisch sinnvoll sein; ob sie noch als reguläre Früherkennungsleistung abgerechnet werden kann, solltest Du mit der Praxis klären.

Wenn es um U10, U11 oder J2 geht, frag Deine Krankenkasse vor dem Termin nach dem aktuellen Leistungsumfang und den Teilnahmebedingungen. Lass Dir auch von der Praxis vorab sagen, ob sie die Untersuchung direkt über die Kasse abrechnet oder privat in Rechnung stellt. Bei zusätzlichen Angeboten solltest Du Kosten und mögliche Alternativen klären, bevor Du zustimmst.

Häufige Fragen

Welche U-Untersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Zum regulären Programm gehören U1 bis U9 sowie J1. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Untersuchung als GKV-Leistung bei einer entsprechend zugelassenen Praxis stattfindet.

Zahlt die Krankenkasse U10, U11 und J2?

Nicht automatisch. Manche Krankenkassen übernehmen diese Untersuchungen als zusätzliche Leistung. Ob das für Dich gilt und welche Bedingungen bestehen, erfährst Du bei Deiner Kasse.

Muss ich für eine reguläre U-Untersuchung etwas zuzahlen?

Wird sie als reguläre GKV-Leistung in einer zugelassenen Praxis erbracht und korrekt abgerechnet, fällt normalerweise keine private Rechnung für die Untersuchung an. Für zusätzliche, nicht enthaltene Leistungen können Kosten entstehen. Frag im Zweifel vorher nach.

Was ist, wenn wir den Termin verpasst haben?

Ruf die Kinderarztpraxis an und schildere, welches Zeitfenster überschritten wurde. Die Praxis kann erklären, ob der Termin noch als Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden kann oder welche andere Versorgung möglich ist.

Sind Untersuchungen bei einer Privatpraxis ebenfalls abgedeckt?

Nicht automatisch. Vor dem Termin solltest Du klären, ob die Praxis eine GKV-Zulassung hat und direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann. Andernfalls kann eine private Rechnung entstehen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
1. Juli 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Satzung der jeweiligen Krankenkasse

Mehr zu unseren redaktionellen Richtlinien, und den Quellen.

Weiterlesen

Das könnte dich auch interessieren

Mehr zum Thema: Familien, Kinder und Schwangerschaft · Zielgruppen · Leistungen und Zusatzleistungen · Krankengeld und Zuzahlungen

Suche

Tipp: Mit / oder ⌘K öffnest du die Suche von überall.