Kurz erklärt
Ein Krankengeldanspruch ist das Recht auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für viele Beschäftigte wird er wichtig, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Nicht alle gesetzlich Versicherten haben automatisch Anspruch.
Der Krankengeldanspruch ist das Recht, bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen. Er besteht nicht automatisch für alle gesetzlich Versicherten: Entscheidend ist unter anderem, wie du versichert bist und ob für dich ein Anspruch auf Krankengeld vorgesehen ist. Familienversicherte haben beispielsweise keinen eigenen Krankengeldanspruch. Für Selbstständige kann es auf die gewählte Absicherung ankommen.
Bei vielen Beschäftigten wird der Anspruch relevant, wenn sie wegen derselben Krankheit länger arbeitsunfähig sind. Zunächst zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Danach kann Krankengeld von der Krankenkasse folgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es ersetzt das bisherige Einkommen nicht vollständig; die konkrete Höhe richtet sich nach den geltenden Berechnungsregeln.
Beispiel: Eine gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin ist länger krankgeschrieben. Während der ersten Wochen erhält sie grundsätzlich weiter Lohn vom Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus an, kann sie Krankengeld erhalten, wenn sie dafür versichert ist und die erforderlichen Nachweise vorliegen. Für den konkreten Anspruch und mögliche Ausnahmen ist die Auskunft der Krankenkasse maßgeblich.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 6. Oktober 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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