Kurz erklärt
Kinderkrankengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Eltern, die wegen der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfall haben. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der Versicherung, der Situation des Kindes und einer ärztlichen Bescheinigung ab.
Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann einspringen, wenn ein Elternteil wegen der notwendigen Betreuung eines kranken Kindes nicht arbeiten kann und deshalb kein oder weniger Arbeitsentgelt erhält. Es ist nicht dasselbe wie die Freistellung von der Arbeit: Ob du der Arbeit fernbleiben darfst, richtet sich zusätzlich nach den dafür geltenden Regeln.
Ein Anspruch kann insbesondere bestehen, wenn das Kind gesetzlich versichert ist, das erforderliche Alter noch nicht erreicht hat oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist und Betreuung braucht. In der Regel muss außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Auch die familiäre Situation spielt eine Rolle: Ist eine andere Person im Haushalt verfügbar, die das Kind betreuen kann, kann das den Anspruch beeinflussen. Die Voraussetzungen sollten deshalb im Einzelfall mit der Krankenkasse geklärt werden.
Im Alltag kann das so aussehen: Ein Kind hat Fieber und darf laut ärztlicher Einschätzung nicht in die Kita. Ein Elternteil bleibt zu Hause, um es zu betreuen. Kann der Elternteil deswegen nicht arbeiten und erhält kein fortlaufendes Arbeitsentgelt, kann Kinderkrankengeld den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Die konkrete Zahlung richtet sich nach den geltenden Berechnungsregeln und den persönlichen Umständen. Ob der Arbeitgeber während der Abwesenheit weiterzahlt, kann ebenfalls eine Rolle spielen.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 22. Juni 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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