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Lexikon

Belastungsgrenze: Was sie bei Zuzahlungen bedeutet

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 15. April 2026

Kurz erklärt

Die Belastungsgrenze ist die jährliche Obergrenze für gesetzliche Zuzahlungen, die du selbst leisten musst. Sie richtet sich nach den Bruttoeinnahmen deines Haushalts; grundsätzlich liegt sie bei 2 Prozent, bei schwerwiegender chronischer Krankheit unter bestimmten Voraussetzungen bei 1 Prozent.

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Die Belastungsgrenze ist die gesetzliche Obergrenze dafür, wie viel du innerhalb eines Kalenderjahres für bestimmte Zuzahlungen selbst tragen musst. Dazu können zum Beispiel Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Heilmittel gehören. Sie gilt nicht pauschal für alle Gesundheitsausgaben: Kosten für private Leistungen oder selbst gekaufte Produkte zählen in der Regel nicht als gesetzliche Zuzahlungen.

Berechnet wird die Grenze anhand der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts. Grundsätzlich beträgt sie 2 Prozent dieser Einnahmen. Für Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Grenze von 1 Prozent gelten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von den gesetzlichen Regeln ab; eine chronische Erkrankung allein genügt nicht automatisch. Die Krankenkasse prüft die Berechnung und kann dafür Nachweise verlangen.

Ein Beispiel: Wenn du im Laufe eines Jahres regelmäßig Zuzahlungen für Medikamente und eine Behandlung im Krankenhaus leistest, können sich die Beträge summieren. Erreichst du die für deinen Haushalt geltende Belastungsgrenze, kannst du bei deiner Krankenkasse prüfen lassen, ob du für weitere gesetzliche Zuzahlungen im selben Kalenderjahr befreit werden kannst. Dafür solltest du Belege sammeln und dich bei der Kasse nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen. Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu betrachtet; die genaue Berechnung kann von den Einnahmen und der Zusammensetzung des Haushalts abhängen.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
15. April 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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