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Lexikon

KVdR: Was die Krankenversicherung der Rentner bedeutet

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 28. September 2026

Kurz erklärt

KVdR steht für Krankenversicherung der Rentner. Sie ist eine Pflichtversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – dazu gehört in der Regel eine ausreichende Versicherungszeit in der GKV.

KVdR ist die Abkürzung für Krankenversicherung der Rentner. Sie bezeichnet keinen eigenen Versicherungsträger, sondern einen Versicherungsstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wer die Voraussetzungen erfüllt und eine gesetzliche Rente bezieht, wird grundsätzlich als pflichtversichert in der KVdR geführt.

Für die Aufnahme ist vor allem die sogenannte Vorversicherungszeit wichtig: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens musst du grundsätzlich zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert oder familienversichert gewesen sein. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird anhand deiner persönlichen Versicherungsbiografie geprüft. Für Kinder können bei der Berechnung zusätzliche Zeiten berücksichtigt werden. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV infrage; die Bedingungen dafür sind gesondert zu prüfen.

Beispiel: Mara war in der ersten Hälfte ihres Erwerbslebens privat versichert und wechselte später in die GKV. Bei ihrem Rentenantrag prüft die Krankenkasse, wie lange sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens gesetzlich oder familienversichert war. Erst anhand dieser Prüfung lässt sich feststellen, ob sie in die KVdR aufgenommen werden kann. Deshalb ist nicht allein entscheidend, ob jemand zum Rentenbeginn gesetzlich versichert ist.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
28. September 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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