Kurz erklärt
Das Solidarprinzip bedeutet: In der GKV tragen Versicherte die Kosten gemeinsam. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen, während die Leistungen nach medizinischem Bedarf und den gesetzlichen Ansprüchen erbracht werden – nicht nach der Höhe des eigenen Beitrags.
Das Solidarprinzip ist ein Grundgedanke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Viele Versicherte zahlen in eine gemeinsame Versicherung ein. Aus diesem gemeinsamen Topf werden die Leistungen für diejenigen finanziert, die sie gerade brauchen. Das persönliche Krankheitsrisiko oder die individuelle Nutzung von Leistungen bestimmen den Beitrag grundsätzlich nicht. Anders als bei einer Versicherung, die stärker nach dem persönlichen Risiko kalkuliert, zahlen Menschen mit höherem Einkommen in der Regel mehr als Menschen mit niedrigerem Einkommen.
Ein Alltagsbeispiel: Zwei GKV-Mitglieder haben unterschiedliche Einkommen. Die Person mit dem höheren beitragspflichtigen Einkommen zahlt grundsätzlich einen höheren Beitrag. Wird die andere Person krank und benötigt eine Behandlung, richtet sich ihr Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nicht danach, wie viel sie selbst zuvor eingezahlt hat. Maßgeblich sind die gesetzlichen Leistungsansprüche und die medizinischen Voraussetzungen. Das Solidarprinzip bedeutet dabei nicht, dass alle Versicherten gleich viel zahlen oder dass jede gewünschte Behandlung übernommen wird. Für Beiträge und Leistungen gelten gesetzliche Regeln; außerdem können bei freiwillig Versicherten weitere Einkünfte berücksichtigt werden und einzelne Krankenkassen unterschiedliche Satzungsleistungen anbieten.
Über diesen Beitrag
- Erstellt von
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 5. Mai 2026
- Fachliche Prüfung
- Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
- Quellenbasis
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
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