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Lexikon

Regelleistung: Was die GKV standardmäßig übernimmt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 7. September 2026

Kurz erklärt

Eine Regelleistung ist eine Leistung, die die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen ihres festgelegten Leistungskatalogs übernimmt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie muss in der Regel medizinisch notwendig sein; je nach Leistung können Zuzahlungen anfallen. Die Einzelheiten richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und den dazugehörigen Richtlinien.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet „Regelleistung“ meist eine Leistung, die zum gesetzlich vorgesehenen Leistungsumfang gehört. Versicherte können darauf Anspruch haben, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt häufig, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und nach den geltenden Regeln erbracht wird. Welche Leistungen dazugehören und unter welchen Bedingungen sie übernommen werden, ergibt sich vor allem aus dem Sozialgesetzbuch V und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Ein Beispiel: Ist eine ärztliche Untersuchung medizinisch erforderlich und nach den geltenden Vorgaben vorgesehen, kann sie eine Regelleistung sein. Die Krankenkasse übernimmt dann grundsätzlich die Kosten im vorgesehenen Umfang. Für Versicherte können trotzdem gesetzliche Zuzahlungen anfallen. Ob eine konkrete Untersuchung oder Behandlung darunterfällt, lässt sich nicht allein am Namen der Leistung erkennen: Entscheidend sind unter anderem der individuelle medizinische Bedarf und die geltenden Leistungsregeln.

Der Begriff wird oft im Gegensatz zu freiwilligen Satzungsleistungen oder privat zu zahlenden Angeboten verwendet. Die Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig, weil auch bei Regelleistungen Voraussetzungen, Grenzen und Ausnahmen gelten. Dass eine Krankenkasse eine Leistung bezahlt oder bezuschusst, ist außerdem kein Beleg dafür, dass sie medizinisch wirksam ist. Bei einer konkreten Behandlung kannst du die Einordnung und eine mögliche Kostenübernahme vorab mit deiner Krankenkasse oder der behandelnden Praxis klären.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
7. September 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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