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Lexikon

Festzuschuss: Was die GKV bei Zahnersatz übernimmt

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 25. Mai 2026

Kurz erklärt

Ein Festzuschuss ist ein fester Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu bestimmten Zahnersatz-Behandlungen. Seine Höhe richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und den Kosten der sogenannten Regelversorgung – nicht danach, für welche konkrete Behandlung du dich entscheidest.

Ein Festzuschuss ist ein Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse zu bestimmten Behandlungen mit Zahnersatz, etwa wenn eine Krone oder eine Prothese nötig ist. Die Krankenkasse orientiert sich dabei am Befund und an der dafür vorgesehenen Regelversorgung. Der Zuschuss ist also nicht automatisch ein bestimmter Anteil der Kosten deiner tatsächlich gewählten Behandlung.

Beispiel: Dein Zahnarzt stellt fest, dass ein Zahn ersetzt werden muss. Die Krankenkasse berechnet den Festzuschuss anhand dieses Befunds und der Regelversorgung. Entscheidest du dich für eine aufwendigere Versorgung, können die Gesamtkosten höher sein, während der Festzuschuss grundsätzlich am Befund ausgerichtet bleibt. Den verbleibenden Betrag musst du selbst tragen, sofern keine besondere Regelung greift. Bei geringem Einkommen kann eine Härtefallregelung in Betracht kommen. Ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie hoch dein Zuschuss ist, solltest du vor der Behandlung mit deiner Krankenkasse klären.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
25. Mai 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)

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