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Lexikon

Heilmittel: Bedeutung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Redaktion · 1 Minuten Lesezeit · 9. September 2026

Kurz erklärt

Heilmittel sind Behandlungen, die Beschwerden lindern, die Beweglichkeit verbessern oder eine Krankheit behandeln sollen. In der GKV zählen dazu zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie. Sie werden in der Regel ärztlich verordnet.

Heilmittel sind medizinische Behandlungen, die von dafür qualifizierten Fachkräften erbracht werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung gehören dazu zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie und podologische Therapie. Auch Ernährungstherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Heilmittel sein. Welche Behandlung infrage kommt, hängt von der Erkrankung und den geltenden Vorgaben ab.

Ein Heilmittel ist keine Arznei und kein Hilfsmittel: Es handelt sich nicht um ein Medikament und auch nicht um einen Gegenstand wie eine Gehhilfe. Beispiel: Nach einer Operation am Knie kann eine Ärztin oder ein Arzt Physiotherapie verordnen. Eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut führt dann Übungen und andere Behandlungen durch, um die Beweglichkeit zu fördern. Ob die GKV die Kosten übernimmt und ob eine Zuzahlung anfällt, richtet sich nach den Voraussetzungen und der individuellen Situation.

Über diesen Beitrag

Erstellt von
Redaktion
Veröffentlicht
9. September 2026
Fachliche Prüfung
Ronny Knorr, Versicherungsmakler und ISO-zertifizierter Sachverständiger, 15. Oktober 2026
Quellenbasis
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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